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II. (vereinfachte) Änderung Bebauungsplan Nr. 915 -Seffenter Weg/ Melaten-hier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB

FB 61/1431/WP17-1 · Entscheidungsvorlage

II. (vereinfachte) Änderung Bebauungsplan Nr. 915 -Seffenter Weg/ Melaten-hier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beschluss

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur II. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 915 zur Kenntnis. Er beschließt nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange einstimmig, die schriftlichen Festsetzungen zur Bebauungsplanänderung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern: Innerhalb der Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kindertageseinrichtung sind ausnahmsweise auch andere Anlagen für soziale Zwecke zulässig. Der Rat der Stadt beschließt einstimig die so geänderte II. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 915 – Seffenter Weg/ Melaten – gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur II. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 915 zur Kenntnis.

Er beschließt nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die schriftlichen Festsetzungen zur Bebauungsplanänderung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

  • Innerhalb der Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kindertageseinrichtung sind ausnahmsweise auch andere Anlagen für soziale Zwecke zulässig.

Der Rat der Stadt beschließt die so geänderte II. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 915 – Seffenter Weg/ Melaten – gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Inhalt der Vorlagen

FB 61/1313/WP17 – Änderungs- und Offenlagebeschluss

FB 61/1431/WP17 – Bericht über das Ergebnis der Offenlage und der Behördenbeteiligung

einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.

Mit der II. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 915 soll ermöglicht werden, für die gewerblich genutzten Bereiche des Plangebiets diesselben Abstandsflächentiefen zuzulassen wie vor der Novellierung des Bauordnung NRW.

Hierzu hatte der Planungsausschuss auf Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg am 4. Dezember 2019 die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 915 sowie die öffentliche Auslegung dieser II. (vereinfachten) Bebauungsplanänderung beschlossen.

Die öffentliche Auslegung der Bebauungsplanänderung fand in der Zeit vom 10. Februar – 13. März 2020 statt. Parallel dazu wurden 16 Behörden und sonstige Traäger öffentlicher Belange beteiligt.

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 14.05.2020 über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung beraten und dem Rat der Stadt empfohlen, die II. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 915 – mit einer vorgeschlagenen Ergänzung aus der Öffentlichkeitsbeteiligung im Bereich der Fläche für Gemeinbedarf – als Satzung zu beschließen.

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg hat aus bezirklicher Sicht am 13.05.2020 einen gleichlautenden Empfehlungsbeschluss gefasst.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2020-05-20 FB 61_1431_WP17-1 II. _vereinfachte_ ae sao

15.11.2024

77.4 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 14
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 17.06.2020
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
17.2.2026
Inhalt abgerufen
17. Februar 2026 um 22:59