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Sondernutzungen für Gastronomiehier: temporäre Ergänzung der Sondernutzungssatzung, befristet bis zum 31.12.2020 bezügl. Außengastronomie gemäß § 8 SondernutzungssatzungTagesordnungsantrag für den PlanungsausschussSchreiben der DEHOGA

B 03/0167/WP17 · Entscheidungsvorlage

Sondernutzungen für Gastronomiehier: temporäre Ergänzung der Sondernutzungssatzung, befristet bis zum 31.12.2020 bezügl. Außengastronomie gemäß § 8 SondernutzungssatzungTagesordnungsantrag für den PlanungsausschussSchreiben der DEHOGA

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Ratsherrn Neumann (Grüne) weist auf einen den Ratsmitgliedern vorliegenden erweiterten Beschluss-Vorschlag seiner Fraktion hin, mit dem die Verwaltung ermächtigt werden soll, über die in der Sondernutzungssatzung bestehenden erlaubnisfähigen Flächen hinaus eine Ausweitung der durch Gastronomen zu nutzenden Flächen auf Parkflächen zu genehmigen. Er setzt sich dafür ein, dass über die zwei Testflächen der Vorlage hinaus grundsätzlich die Möglichkeit der Nutzung von Parkflächen für Außengastronomie gegeben sein soll.

Ratsherr von Hayn (Piraten) regt an, dass die Einhaltung der Flächen für die Außengastronomie stärker kontrolliert wird, da bisher Überprüfungen nicht anlasslos, sondern im Prinzip nur nach Beschwerde vorgenommen werden.

Ratsherr Servos (SPD) erinnert an die politische Diskussion im Planungsausschuss, in der sich zeigte, dass alle einig waren, die Außengastronomieflächen auch auf Bereiche von Parkplätzen auszuweiten. Er befürchtet, dass nach zwei Monaten Testzeit die Saison vorüber sei, um Ausschreitungen vornehmen zu können.

Ratsherr Blum (FDP) spricht sich grundsätzlich für Hilfen zugunsten der Gastronomen aus, erinnert jedoch daran, dass auch die Interessen der örtlichen Anwohner mitberücksichtigt werden müssen, da mehr Berechtigungsscheine für Parkplätze ausgegeben werden als tatsächlich Parkplätze vorhanden seien. Von daher werde seine Fraktion dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zustimmen.

Ratsherr Palm (Allianz Aachen) sieht im Ergänzungsvorschlag einen perfiden Plan der Grünen und der Piraten, den Pkw-Verkehr aus der Stadt zu halten. Dies werde kategorisch von seiner Ratsgruppe abgelehnt.

Ratsherr Baal (CDU) bezieht sich auf die Planungsausschusssitzung, in der die Angelegenheit behandelt wurde. Er erläutert, dass die Ausschussmitglieder die Überzeugung gewonnen hätten, dass das Thema der Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie ausgeweitet werden sollte. Es sei der Impuls in die Verwaltung gegeben worden, die ursprünglich vorgesehene Regelung, keine Gebühren für April und Mai sowie ab Juni die Hälfte zu erheben, so nicht umzusetzen. Mit Blick auf die eingebrachten Ratsanträge zur Sitzung, in denen unter anderem seitens der Grünen eine Einschränkung der Gastronomie auf Gehwegen gefordert werde, sieht er mögliche Gegensätze zum nun Diskutierten. Wichtig sei, den Gastronomen zu helfen, indem für das laufende Jahr auf Gebühren verzichtet werde. Gerne werde man alle Nebenklauseln mit abstimmen, wenn es ein klares Zeichen zu einer solchen Hilfestellung gebe. Da es wohl nur zwei Bereiche gebe, wo ernsthaftes Interesse an Erweiterungen bestehe, nämlich in den in der Verwaltungsvorlage benannten Prüfflächen, könne man grundsätzlich mit beiden Varianten leben.

Der Vorsitzende lässt sodann über die Veränderung des Antrags, von der Fraktion der Grünen eingebracht wurde, abstimmen.

Abstimmung über den Veränderungsantrag der Grünen: Mehrheitlichbeschlossen.

Sodann lässt der Vorsitzende über den veränderten Gesamtantrag abstimmen.

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt bei fünf Gegenstimmen und einer enthaltung mehrheitlich bis einschließlich 31.12.2020 einen vollständigen Gebührenverzicht für die Erhebung von Sondernutzungsgebühren gemäß § 11 der Satzung der Stadt Aachen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung) sowie dem zugeordneten Gebührentarif. Er ermächtigt die Verwaltung über die in § 8 der Sondernutzungssatzung bestehenden erlaubnisfähigen Flächen hinaus eine Ausweitung der durch Gastronomen zu nutzenden Flächen auf - Parkflächen, - überbreiten Bürgersteigen, - vorgelagerten Flächen des übernächsten Nachbarn, sofern dieser der Nutzung zustimmt, - unmittelbar angrenzenden Flächen der Gastronomiebetriebe in öffentlichen Park- und Grünanlagen zu genehmigen. Der in der Vorlage beschriebenen testweisen Beschränkung der Nutzung von Parkflächen in zwei Straßenzügen wird nicht gefolgt. Die Erweiterung von Gastronomieflächen auf Parkflächen soll temporär grundsätzlich möglich sein.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Finanzausschuss

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadtbis einschließlich 31.12.2020 einen vollständigen Gebührenverzicht für die Erhebung von Sondernutzungsgebühren gemäß § 11 der Satzung der Stadt Aachen über Erlaubnisse und Gebühren an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung) sowie dem zugeordneten Gebührentarif.

Rat der Stadt
Der Rat der Stadt beschließt bis einschließlich 31.12.2020 einen vollständigen Gebührenverzicht für die Erhebung von Sondernutzungsgebühren gemäß § 11 der Satzung der Stadt Aachen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung) sowie dem zugeordneten Gebührentarif.

Er ermächtigt die Verwaltung darüber hinaus Flächenerweiterungen gemäß Ziffer 2der Erläuterungen dieser Vorlage gemäß § 8 der Sondernutzungssatzung zu genehmigen.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Die Covid 19 Pandemie hat zu erheblichen Einschränkungen im Gaststättengewerbegeführt.Die Betriebe waren als erstes von der Schließung betroffen, derzeit können aufgrund der vorgegebenen Mindestabstände teilweise weniger als50 % der Flächen genutzt werden.

  1. Fiskalische Aspekte

Um zumindest einen Impuls zu setzten, der ein wirtschaftliches Handeln ermöglicht, soll für das Jahr 2020 auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie verzichtet werden. Ein erster Beschluss des Verwaltungsvorstandes sah vor, auf die Gebühren ab dem 20.03.2020 bis einschließlich Mai zu verzichten und ab Juni 2020 hälftige Gebühren zu erheben. Dies allein führt zu Einnahmeausfällen in Höhe von rd. 200.000 €.

Der komplette Verzicht führt zu einmaligen Einnahmeausfällen in einer Größenordnung von dann insgesamt 400.000 Euro für den Innenstadtbereich.

  1. Satzungsrechtliche Aspekte (Flächenerweiterung)

Die derzeitig verfügten Mindestabstände führen dazu, dass auf den zurVerfügung stehenden Flächen deutlich weniger Kunden bedient werden können.

a) Bereits heute werden die Anträge auf Nutzung von Außengastronomieflächen wohlwollend geprüft und genehmigt. Insbesondere im inneren Innenstadtbereich werden die zur Verfügung stehenden Flächen unter Berücksichtigung der erforderlichen Fußgängerbegegnungsflächen sowie der Feuerwehrfahrgassen bzw. Feuerwehraufstellflächen komplett ausgenutzt. Lediglich überbreit ausgebaute Fußwege bieten hier noch Optionsflächen.Auch lassen sich im Einzelfall noch Flächen generieren, bei denen bisher aufgrund der starken Fußgängerfrequenz größere Flächen für den Fußgängerbegegnungsverkehr freigehalten werden.Jedoch sind auch hier die Mindestabstände bei einem denkbaren Wegfall der Mund-Nasen Bedeckung im Blickwinkel zu behalten.

b)Um weitere Flächen ins Spiel zu bringen, bietet sich die Möglichkeit an, die Regelung im § 8 Abs. 2 Buchstabe b der Sondernutzungssatzung dahingehend zu erweitern, dass bei Zustimmung der Nachbarn nicht nur die vorgelagerten Flächen des unmittelbar benachbarten Grundstück nutzbar gemacht werden, sondern auch noch die des übernächsten Nachbarn.

c)Weiterhin können Gastronomiebetriebe in öffentlichen Parkanlagenin Abstimmung mit dem Fachbereich Umwelt ihre Außengastronomieflächen um bis zu 50 % erweitern. Die in Anspruch genommenen Flächen müssen allerdings am Ende der Saison in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden.

Die Verwaltung wird daher ermächtigt, über die in § 8 der Sondernutzungssatzung bestehenden erlaubnisfähigen Flächen eine Ausweitung der durch Gastronomen zu nutzenden Flächen auf

-überbreiten Bürgersteigen

- aufvorgelagerte Flächen des übernächsten Nachbarn genutzt werden können, sofern dieser der Nutzung zustimmt

-unmittelbar angrenzende Flächen der Gastronomiebetriebe in öffentlichen Park- und Grünanlagen

Sondernutzungen für Außengastronomie zu ermöglichen.

Ausgenommen von diesen Flächenerweiterungen ist derElisengarten. Über die aktuell genehmigten Flächen auf dem Katschhof und dem Münsterplatz werden aufgrund des Welterbestatuskeine weiteren Flächen genehmigt.

Entsprechende Genehmigungen für die Nutzung des öffentlichen Raumes werden auf Antrag durch den Fachbereich Stadtentwicklung und –Verkehrsanlagen, bezüglich der Grünanlagen durch den Fachbereich Immobilienmanagement in Abstimmung mit dem Fachbereich Umwelt auf Antrag erteilt.

Die Genehmigungen werden befristet bis maximal 31.12.2020 erteilt.

Hinsichtlich der Freigabe von öffentlichen Parkplätzen beabsichtigt die Verwaltung zunächst, eine solche testweise in zwei Straßenzügen zu erproben. Diese werden in Abstimmung mit dem Planungs- und Mobilitätsausschuss festgelegt. Hierzu können öffentliche Parkplätze, die sich unmittelbar vor der Grundstücksfront des Gastronomiebetriebes befinden, für die Außengastronomie nutzbar gemacht werden. Dabei ist jedoch zwingend die Verkehrssicherheitzum angrenzenden Straßenraum und Bürgersteig durch entsprechende Maßnahmen des Erlaubnisnehmers (z.B. durch Einfriedung) sicherzustellen. Für weitergehende Freigaben wird die Verwaltung nach Evaluierung dieser Option ein entsprechendes Konzept erarbeiten.

Nicht unerwähnt bleiben soll, dass mit derartigen Flächenerweiterungen durchaus andere Problemlagen entstehen können. Zu nennen istan neuralgischen Standorten insbesondere das Thema Schallschutz, das gegebenenfalls einer Erlaubnis in diesem Sinne entgegensteht. Weiterhin wird explizit darauf hingewiesen, dass es sich um eine temporäre Lösung handelt. Eine Verstetigung würde möglicherweise bauordnungsrechtliche Konsequenzen in Form von erforderlichen und notwendigen Baugenehmigungen nach sich ziehen und ist deshalb auszuschließen.

Die Verwaltung wird darüber hinaus auch im Rahmen der Sonderregelungen dafür Sorge tragen, dass der öffentliche Raum (hier insbesondere öffentliche Plätze, Parks und Grünanlagen) der Stadtgesellschaft auch weiterhin konsumfrei als Aufenthaltsort und Treffpunkt zur Verfügung steht.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

1-120101-900-4

Kostenart 43210000

x

Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte

Investive Auswirkungen

Ansatz

2020

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

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Auszahlungen

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0

0

0

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Ergebnis

0

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0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2020

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

400.000

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

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Ergebnis

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0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

- 400.000

0

keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Abstimmungsergebnis

Siehe Anlage.

Weitere Dokumente (1)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Schreiben DEHOGA
312.7 KB · PDF
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2020-05-28 B 03_0167_WP17 Sondernutzungen fuer SAO.pdf

8.11.2024

444.0 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 16
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 17.06.2020
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Geändert
17.2.2026
Inhalt abgerufen
17. Februar 2026 um 22:59

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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