Kulturförderung KAStE·12 VorlagenKI
Vorlage·E 49.S/0208/WP18·5. September 2024

Richtlinien für die Förderung der Kulturarbeit außerhalb städtischer Einrichtungen (KAStE)

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Die Richtlinien für die Kulturförderung außerhalb städtischer Einrichtungen werden überarbeitet. Was ändert sich für Antragsteller und freie Kulturschaffende?

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Der Betriebsausschuss Kultur und Theater beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der aufgeführten Maßnahme.

Erläuterungen

Richtlinien für die Förderung der Kulturarbeit außerhalb städtischer Einrichtungen (KAStE)

Mit Mail vom 01. August 2024 wurde E 49 das Ergebnis der Sitzung zwischen Politik und freier Szene vom 21.05.2024 vorgelegt. Dieses Ergebnis ist als Anlage beigefügt.
Der Kulturbetrieb hat nun die Ergebnisse der Sitzung in Bezug darauf geprüft, was für die Veränderung der Richtlinien zunächst erforderlich ist.
Die Änderungen sind in der beigefügten Richtlinie gekennzeichnet.

Ein Hinweis zu den geänderten Einreichungsterminen für die KAStE Anträge: für das Jahr 2025 bleibt es bei dem Termin am 15.11., da der 30.9. für die Antragsteller zu kurzfristig wäre.

Des Weiteren wird seitens der Arbeitsgruppe (Sitzung fand statt am 21.05.2024) in Ziffer 1.2 vorgeschlagen, die im Land NRW gängige Praxis des vorzeitigen Maßnahmebeginns in die Richtlinien aufzunehmen. Hierzu erfolgt kurzfristig eine juristische Prüfung.

Die weiteren aufgelisteten Wünsche/Empfehlungen beziehen sich auf Digitalisierungsmaßnahmen und einzuführende FAQ.
Die Fachverwaltung hält dies für wichtig und notwendig und schlägt vor, dies auf der Arbeitsebene sobald als möglich gemeinsam vorzubereiten.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Dokument

Sammeldokument öffentlich329.5 KB
PDF-Viewer wird geladen...

Projekt: Kulturförderung KAStE

Zum Projekt

Für 2026 stehen 1,35 Mio. Euro für die Förderung freier Kulturprojekte und Spielstätten zur Verfügung.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

KulturUmsetzung beschlossen30. Jan. 2014 – 29. Jan. 202612 Vorlagen
Projektzuordnung per KI erkannt – automatisch gruppiert, kann Fehler enthalten.

KI-Analyse

Diese Informationen wurden automatisch per KI extrahiert und können Fehler enthalten.

Worum geht es?

Die Richtlinien für die Kulturförderung außerhalb städtischer Einrichtungen werden überarbeitet. Was ändert sich für Antragsteller und freie Kulturschaffende?

Projekt

Kulturförderung KAStE

Auch: KAStE-Richtlinien, Förderung freie Szene

Kategorien

Kultur

Schlagworte

KulturförderungAntragsverfahrenDigitalisierung

Betroffene Gruppen

KulturschaffendeVereine

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
Kulturservice
Geändert
8.2.2026
Technische Details