Fortschreibung des Wasserversorgungskonzeptes der Stadt Aachen
Inhalt
Erläuterungen
Die Stadt Aachen aktualisiert ihr Wasserversorgungskonzept, um die langfristige Trinkwasserversorgung zu sichern und Entwicklungen in Gewinnung und Verteilung darzustellen.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt, die in der Anlage beigefügte Fortschreibung des Wasserversorgungskonzeptes der Stadt Aachen zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt, die in der Anlage beigefügte Fortschreibung des Wasserversorgungskonzeptes der Stadt Aachen zu beschließen.
Auf Vorschlag der Verwaltung und Empfehlung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz sowie des Planungsausschusses beschließt der Rat der Stadt Aachen die in der Anlage beigefügte Fortschreibung des Wasserversorgungskonzeptes der Stadt Aachen.
Erläuterungen
Zur langfristigen Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung haben die Gemeinden nach § 38 Abs. 3 Landeswassergesetz (LWG) für ihr Gemeindegebiet ein Konzept über den Stand und die zukünftige Entwicklung der Wasserversorgung (Wasserversorgungskonzept) aufzustellen. Dieses Konzept beinhaltet die derzeitige Versorgungssituation und deren Entwicklung sowie damit verbundenen Entscheidungen
- mit Darstellung der Wassergewinnungsgebiete
- mit dem zugehörigen Wasserdargebot, der Wassergewinnungs- und -aufbereitungsanlagen
- der Beschaffenheit des Trinkwassers, der Verteilungsanlagen sowie der Wasserversorgungsgebiete und
- deren Zuordnung zu den Wassergewinnungsanlagen.
Das Konzept war erstmals zum 1. Januar 2018 vorzulegen und ist alle sechs Jahre fortzuschreiben.Daher war es laut § 38 Absatz 3 LWG sowie des Erlasses des zuständigen Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) vom 30. Juni 2023 zum 1. Januar 2024 erneut überarbeitet vorzulegen. Da die für die Erarbeitung der Wasserversorgungskonzepte erforderlichen und überarbeiteten Arbeitshilfen des MUNV verspätet vorlagen, hat das zuständige Ministerium mit vg. Erlass die Abgabefrist bis zum 30.06.2024 verlängert.
Die Stadt Aachen hat das Wasserversorgungskonzept gemeinsam mit dem Konzessionär STAWAG erarbeitet. Es besteht die Verpflichtung, dieses Konzept entsprechend den Bestimmungen desWasserhaushaltsgesetzes bis Mitte 2024 der Bezirksregierung vorzulegen. Die Gliederung des alsAnlage beigefügten Konzeptes ist durch die Bezirksregierung vorgegeben.
Der Entwurf des Wasserversorgungskonzeptes wurde der Bezirksregierung fristgerecht zur Prüfung vorgelegt. Wird das Wasserversorgungskonzept nach sechsMonaten nicht beanstandet, kann die Stadt Aachen davon ausgehen, dass mit der Umsetzung der dargestellten Maßnahmen in dem dafür vorgesehenen zeitlichen Rahmen die Pflichten nach § 38 Abs. 1 LWG ordnungsgemäß erfüllt werden.
Die Verwaltung empfiehlt daher dem Rat der Stadt Aachen, die in der Anlage beigefügte Fortschreibung des Wasserversorgungskonzeptes der Stadt Aachen zu beschließen.
Anlage:
Fortschreibung des Wasserversorgungskonzeptes der Stadt Aachen
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 2024 | Fortgeschriebener Ansatz 2025 | Ansatz 2025 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2024 | Fortgeschriebener Ansatz 2025 | Ansatz 2025 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 18.300 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
X | nicht bekannt |
Dokument
KI-Analyse
Worum geht es?
Die Stadt Aachen aktualisiert ihr Wasserversorgungskonzept, um die langfristige Trinkwasserversorgung zu sichern und Entwicklungen in Gewinnung und Verteilung darzustellen.
Projekt
Wasserversorgungskonzept Aachen
Auch: Wasserversorgungskonzept
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
PlanungVerfahrensstand
Umsetzung beschlossenModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Geändert
- 8.2.2026
Technische Details
ID: 1000762
Allris:https://ratsinfo.aachen.de/public/vo020?VOLFDNR=1000762
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/papers?id=1000762