Friedhofsgebühren der Stadt Aachen - Gebührenbedarfsberechnung 2025
Inhalt
Erläuterungen
Sollen die Friedhofsgebühren in Aachen angepasst werden? Die Verwaltung prüft, ob die aktuellen Gebühren die Kosten decken.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
- Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Beibehaltung der derzeitig gültigen Friedhofsgebühren für das Jahr 2025 zu beschließen.
- Der Finanzausschuss
nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Beibehaltung der derzeitig gültigen Friedhofsgebühren für das Jahr 2025 zu beschließen.
- Der Rat der Stadt Aachen
beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb und des Finanzausschusses die Beibehaltung der derzeitig gültigen Friedhofsgebühren für das Jahr 2025.
Erläuterungen
Die im Friedhofswesen entstehenden Kosten sollen planmäßig zu 75% durch den Gebührenzahler gedeckt werden. Die verbleibenden 25% stellt der allgemeine Haushalt bereit, da durch diesen Anteil der Erholungsfunktion des Friedhofes als Grünanlage für die Gesamtbevölkerung Rechnung getragen wird.
Unter Berücksichtigung der derzeit bekannten Planzahlen ist für das Jahr 2025 davon auszugehen, dass diese geeignet sind, mit dem aktuellen Gebührenniveau, die gebührenrelevanten Kosten weitestgehend zu decken.
Die noch verbleibende Unterdeckung von 1.219.190,00 Euro werden zu den o. g. 25% ebenfalls aus dem städtischen Haushalt finanziert.
Aus Sicht des Aachener Stadtbetriebs ist daher eine Anpassung der derzeitig gültigen Friedhofsgebühren für das Jahr 2025 nicht erforderlich.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
X |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Dokument
Projekt: Friedhofsgebühren
Zum ProjektDie Stadt Aachen plant keine Anpassung der Friedhofsgebühren für 2025, da die aktuellen Gebühren die Kosten zu 75 % decken und die verbleibende Unterdeckung vom städtischen Haushalt übernommen wird.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
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Projekt
Friedhofsgebühren
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Maßnahme geplantModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
- Geändert
- 8.2.2026
Technische Details
ID: 1000845
Allris:https://ratsinfo.aachen.de/public/vo020?VOLFDNR=1000845
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/papers?id=1000845