Friedhofsgebühren der Stadt AachenGebührenbedarfsberechnung 2022
Inhalt
Erläuterungen
Die Stadt Aachen prüft, ob eine Anpassung der Friedhofsgebühren notwendig ist, um die Kosten zu decken.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Beibehaltung der derzeit gültigen Friedhofsgebühren für das Jahr 2022 zu beschließen.
- Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Beibehaltung der derzeit gültigen Friedhofsgebühren für das Jahr 2022 zu beschließen.
- Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb und des Finanzausschusses die Beibehaltung der derzeit gültigen Friedhofsgebühren für das Jahr 2022.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Unter Berücksichtigung der derzeit bekannten Planzahlen ist auch für 2022 davon auszugehen, dass diese geeignet sind, mit dem aktuellen Gebührenniveau, die gebührenrelevanten Kosten nahezu zu decken.
Aus Sicht der Finanzsteuerung ist daher eine Gebührenerhöhung der Friedhofsgebühren für das Jahr 2022 nicht erforderlich.
Auswirkungen
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Dokument
Weitere Dokumente (1)
Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.
Projekt: Friedhofsgebühren
Zum ProjektDie Stadt Aachen plant keine Anpassung der Friedhofsgebühren für 2025, da die aktuellen Gebühren die Kosten zu 75 % decken und die verbleibende Unterdeckung vom städtischen Haushalt übernommen wird.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Weitere Vorlagen in diesem Projekt
- Friedhofsgebühren der Stadt Aachen - Gebührenbedarfsberechnung 2021 -FB 20/0017/WP18 · 16. Dez. 2020
KI-Analyse
Worum geht es?
Die Stadt Aachen prüft, ob eine Anpassung der Friedhofsgebühren notwendig ist, um die Kosten zu decken.
Projekt
Friedhofsgebühren
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Problem erkanntModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Geändert
- 8.7.2026