Straßenrechtliche Widmung von Verbindungswegen der Schleswigstraße
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Drei Verbindungswege im Bereich Schleswigstraße sollen als öffentliche Verkehrsflächen gewidmet werden, um den Gemeingebrauch zu ermöglichen.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt die Bezirksvertretung Aachen-Mitte den Verbindungsweg zwischen der eigentlichen Schleswigstraße und der Sedanstraße Hs.Nr. 11-13 und die beiden Verbindungswege zur Düppelstraße (Gemarkung Aachen, Flur 72, Flurstück 2359, 3385 und 3389) dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen.
Der Gemeingebrauch an den beiden Verbindungswegen zur Düppelstraße (Flurstücke 3385 und 3389) wird auf einen Fußgänger- und Radfahrverkehr beschränkt. Ansonsten wird der Gemeingebrauch nicht beschränkt.
Erläuterungen
Der Verbindungsweg zwischen der eigentlichen Schleswigstraße und der Sedanstraße Hs.Nr. 11-13 und die beiden Verbindungswege zur Düppelstraße waren bisher nicht als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet.
Die o.g. Flächen sollen daher dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraßen im Sinne von § 3 Abs. 4.2 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) – Gemeindestraße/Anlieger – gewidmet werden.
Der Gemeingebrauch an den beiden Verbindungswegen zur Düppelstraße (Flurstücke 3385 und 3389) soll auf einen Fußgänger- und Radfahrverkehr beschränkt werden. Ansonsten soll der Gemeingebrauch nicht beschränkt werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Betroffene Straßen
Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.
3 Straßen
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Dokument
KI-Analyse
Worum geht es?
Drei Verbindungswege im Bereich Schleswigstraße sollen als öffentliche Verkehrsflächen gewidmet werden, um den Gemeingebrauch zu ermöglichen.
Projekt
Widmung Schleswigstraße
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Umsetzung beschlossenBezirk
MitteModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 62 - Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung
- Geändert
- 8.2.2026
Technische Details
ID: 1000858
Allris:https://ratsinfo.aachen.de/public/vo020?VOLFDNR=1000858
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/papers?id=1000858