Inklusion im Sport·4 VorlagenKI
Vorlage·FB 20/0314/WP18·10. Dezember 2024

Zuschuss an den Stadtsportbund Aachen e.V. auf Förderung des Projektes „Inklusion im Sport – Gemeinsam stark für Aachen“ aus der Stiftung „Elisabethspitalfonds“

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Ein Projekt fördert die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigung im Sport – wie kann die Stadt Aachen die Teilhabe weiter unterstützen?

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Der Sportausschuss beschließt die Förderung des Projektes „Inklusion im Sport – Gemeinsam stark für Aachen“ im Jahr 2025 in Höhe von 58.500 € an den Stadtsportbund Aachen aus der Stiftung „Elisabethspitalfonds“.

Erläuterungen

Der Stadtsportbund Aachen hat vor 8 Jahren das Projekt „Inklusion im Sport – Gemeinsam stark für Aachen“ ins Leben gerufen, das 3 Jahre lang von der Aktion Mensch e.V. mit einer Fördersumme von 208.705,90 € unterstützt wurde. In den Jahren 2022 bis 2024 wurde das Projekt aus Mitteln des Elisabethspitalfonds i.H.v. insgesamt 162.500 € gefördert, wodurch es dem Stadtsportbund Aachen e.V. möglich war eine Inklusionsmanagerin zu beschäftigen. Um die Maßnahme weiter fortzuführen, wird nun eine weitere Förderung für das Jahr 2025 beantragt.

Der Stadtsportbund Aachen möchte die Teilhabe für Menschen mit Beeinträchtigung im Sport auch in den kommenden Jahren weiterhin maßgeblich verbessern und diesen gesamtgesellschaftlichen Inklusionsauftrag gerne weiterhin für die Stadt Aachen übernehmen. Durch den Podcast „Inklusion im Sport(verein)“ sollen Defizite für Sportler*innen mit Beeinträchtigung eruiert und systematisch aufgearbeitet werden.

Der Fachbereich Sport befürwortet dieses Projekt aus fachlicher Sicht.

Die Zweckidentität im Sinne der steuerlichen Gemeinnützigkeit ist ebenfalls gegeben (Sportförderung).

Bereits bei der Förderzusage im vergangenen Jahr wurde der Stadtsportbund darauf hingewiesen, dass eine langfristige Förderung von Personalkosten aus Stiftungsmitteln nicht möglich ist, und eine anderweitige Förderung geprüft werden sollte. Da eine Förderung seitens des Landessportbundes abgelehnt wurde, ist beabsichtigt die Inklusionsstelle des Stadtsportbundes Aachen im Jahr 2025 letztmalig aus Stiftungsmitteln zu fördern. Eine weitere Förderung der Stelle ab 2026 aus der Stiftung Elisabethspitalfonds ist leider nicht möglich.

Gemäß § 6 b) der Satzung der Stiftung „Elisabethspitalfonds“ entscheidet der zuständige Fachausschuss der Stadt Aachen über unterjährige Einzelmaßnahmen bei einem Betrag von über 20.000 Euro über die Vergabe der Stiftungsmittel.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2024

Fortgeschriebener Ansatz 2024

Ansatz 2025ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

471.200

471.200

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Es werden im Jahr 2025 Stiftungsmittel i.H.v. 58.500 € aus dem Haushaltsansatz für Zuschüsse an übrige Bereiche des Elisabethspitalfonds zur Verfügung gestellt.


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Dokument

Sammeldokument öffentlich233.5 KB
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Projekt: Inklusion im Sport

Zum Projekt

Die Stadt Aachen plant, das Projekt „Inklusion im Sport“ für das Jahr 2025 mit einem Zuschuss aus dem Elisabethspitalfonds zu fördern. Ziel ist es, die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen im Sport zu verbessern.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

SportMaßnahme geplant13. Juni 2019 – 10. Dez. 20244 Vorlagen
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Worum geht es?

Ein Projekt fördert die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigung im Sport – wie kann die Stadt Aachen die Teilhabe weiter unterstützen?

Projekt

Inklusion im Sport

Kategorien

SportSoziales & Integration

Schlagworte

InklusionSportförderungTeilhabe

Betroffene Gruppen

Menschen mit BeeinträchtigungSportvereine

Handlungstyp

Förderung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Geändert
8.2.2026
Technische Details