Inklusion im Sport·4 VorlagenKI
Vorlage·FB 20/0078/WP18·16. Dezember 2021

Zuschuss an den Stadtsportbund Aachen e.V. auf Förderung des Projektes „Inklusion im Sport – Gemeinsam stark für Aachen“ für den Zeitraum 01.01.2022 – 31.12.2023 aus der Stiftung „Elisabethspitalfonds“

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Ein Sportprojekt für mehr Inklusion soll weiter gefördert werden. Wie können Menschen mit Beeinträchtigungen besser am Vereinsleben teilhaben?

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Sportausschuss beschließt die Förderung des Projektes „Inklusion im Sport – Gemeinsam stark für Aachen“ in den Jahren 2022-2023 in Höhe von jährlich 52.000 € an den Stadtsportbund Aachen aus der Stiftung „Elisabethspitalfonds“.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Stadtsportbund Aachen hat vor 5 Jahren das Projekt „Inklusion im Sport – Gemeinsam stark für Aachen“ ins Leben gerufen, das in den letzten 3 Jahren von der Aktion Mensch e.V. mit einer Fördersumme von 208.705,90 € unterstützt wurde. Der Förderzeitraum endet Mitte Januar 2022.

Der Stadtsportbund Aachen möchte die Teilhabe für Menschen mit Beeinträchtigung im Sport auch in den kommenden Jahren weiterhin maßgeblich verbessern und diesen gesamtgesellschaftlichen Inklusionsauftrag gerne weiterhin für die Stadt Aachen übernehmen. Dabei sollen neben der Sportassistentenausbildung für Menschen mit Behinderung die Sportvereine engmaschig begleitet werden, neue inklusive Schulprojekte im Sportunterricht angestoßen, Übungsleiter*innen qualifiziert und sportpolitische Handlungsempfehlungen realisiert werden. Zur weiteren Finanzierung des Projektes beantragt der Stadtsportbund eine jährliche Förderung i.H.v. 52.000 €.

Die Zweckidentität im Sinne der steuerlichen Gemeinnützigkeit ist ebenfalls gegeben (Sportförderung).

Die jährliche Förderung von 52.000 € kann in den Jahren 2022 und 2023 nach derzeitigem Stand der Haushaltsplanung und der zu erwartenden Entwicklung des Stiftungsvermögens erbracht werden. Die Entscheidung über die Gewährung einer Zuwendung aus Mitteln des Elisabethspitalfonds über diesen Zeitraum hinaus wird bei Bedarf Ende 2023 entschieden.

Gemäß § 6 b) der Satzung der Stiftung „Elisabethspitalfonds“ entscheidet der zuständige Fachausschuss der Stadt Aachen über unterjährige Einzelmaßnahmen bei einem Betrag von über 20.000 Euro über die Vergabe der Stiftungsmittel.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Es werden in den Jahren 2022 – 2023 jährlich 52.000 € (insgesamt 104.000 €) Stiftungsmittel aus dem Haushaltsansatz für Zuschüsse an übrige Bereiche des Elisabethspitalfonds zur Verfügung gestellt.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Dokument

Sammeldokument öffentlich673.6 KB
PDF-Viewer wird geladen...

Projekt: Inklusion im Sport

Zum Projekt

Die Stadt Aachen plant, das Projekt „Inklusion im Sport“ für das Jahr 2025 mit einem Zuschuss aus dem Elisabethspitalfonds zu fördern. Ziel ist es, die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen im Sport zu verbessern.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

SportMaßnahme geplant13. Juni 2019 – 10. Dez. 20244 Vorlagen
Projektzuordnung per KI erkannt – automatisch gruppiert, kann Fehler enthalten.

KI-Analyse

Diese Informationen wurden automatisch per KI extrahiert und können Fehler enthalten.

Worum geht es?

Ein Sportprojekt für mehr Inklusion soll weiter gefördert werden. Wie können Menschen mit Beeinträchtigungen besser am Vereinsleben teilhaben?

Projekt

Inklusion im Sport

Auch: Gemeinsam stark für Aachen

Kategorien

SportSoziales & Integration

Schlagworte

InklusionSportförderungTeilhabeVereinsarbeit

Betroffene Gruppen

Menschen mit BeeinträchtigungenSportvereineKinder und Jugendliche

Handlungstyp

Förderung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Geändert
9.2.2026
Technische Details