Haushalt 2025·23 VorlagenKI
Vorlage·FB 52/0537/WP18·11. Februar 2025

Haushaltsberatungen 2025 für den Produktbereich 08 -Sportförderung

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

Beschlussvorschlag

Der Sportausschuss beschließt ausschließlich der Personalaufwendungen die Teilergebnispläne und Teilfinanzpläne (konsumtiver Teil) des Produktbereiches 08 entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2025 mit dem Finanzzeitraum 2025 – 2028 unter Berücksichtigung der Veränderungsnachweisung, einschließlich der in der Sitzung beschlossenen Einzeländerungen.

Der Sportausschuss beschließt darüber hinaus, die in den Teilfinanzplänen 2025 veranschlagten Investitionen (für die Jahre 2025 – 2028) sowie die Verpflichtungsermächtigungen im Produktbereich 08 unter Berücksichtigung der Veränderungsnachweisung, einschließlich der in der Sitzung beschlossenen Einzelveränderungen.

Die Übersicht über die aufgrund § 13 KomHVO NRW nicht in die Investitionsplanung aufgenommenen Maßnahmen nimmt der Sportausschuss zur Kenntnis.

Er beschließt die Produktblätter in der vorgelegten Form einschließlich in der Sitzung beschlossener Einzelveränderungen.

Erläuterungen

Der Entwurf des Haushaltsplanes 2025 einschließlich Finanzplanung bis 2028 wurde am 04.12.2024

in den Rat der Stadt eingebracht und zur weiteren Beratung an die Gremien verwiesen.

Die ausschussbezogenen Beratungsunterlagen sind beigefügt. Die Unterlagen bezüglich der Veränderungsnachweisung werden nachgereicht. Hierzu sich eventuell noch ergebende Veränderungen werden in der Sitzung bekannt gegeben.

Soweit in den bis zur Sitzung des Sportausschusses erfolgten Haushaltsberatungen der Bezirksvertretungen Beschlüsse zum Produktbereich 08– Sportförderung gefasst werden, die nicht mit den vorliegenden Angaben übereinstimmen, werden diese in der Sitzung bekannt gegeben.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Dokument

Sammeldokument öffentlich430.3 KB
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Projekt: Haushalt 2025

Zum Projekt

Der Haushaltsplanentwurf 2025 der Stadt Aachen wird mit der 2. Veränderungsnachweisung zur Beratung vorgelegt, die Anpassungen aus Fachausschüssen und Verwaltung enthält.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Haushalt & FinanzenMaßnahme geplant4. Dez. 2024 – 12. März 202523 Vorlagen

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Projekt

Haushalt 2025

Kategorien

Haushalt & Finanzen

Schlagworte

SportförderungFinanzplanung

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

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Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 52 - Fachbereich Sport
Geändert
7.2.2026
Technische Details