Haushalt 2025·23 VorlagenKI
Vorlage·FB 68/0151/WP18·20. Februar 2025

Haushaltsberatungen 2025, sowie mittelfristige Finanzplanung bis 2028

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Der Haushaltsentwurf 2025 liegt vor – jetzt beraten die Ausschüsse über die finanziellen Weichenstellungen für Verkehr, Infrastruktur und Stadtentwicklung.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Der Mobilitätsausschuss beschließt ausschließlich der Personalaufwendungen die Teilergebnispläne und die konsumtiven Teilfinanzpläne der ihm zugeordneten Produkte sowie deren Produktblätter entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2025mit dem Finanzzeitraum 2026– 20278 inkl. derVeränderungsnachweisung.

Desweiteren beschließt der Mobilitätsausschuss, die in den beigefügten Teilfinanzplänen veranschlagten Investitionen der Jahre 2025bis 2028und die Verpflichtungsermächtigungen der zugehörigen Produkte unter Berücksichtigung derVeränderungsnachweisung.

Die Übersicht über die aufgrund § 13 KomHVO NRW nicht in die Investitionsplanung aufgenommenen Maßnahmen nimmt er zur Kenntnis.

Erläuterungen

Der Entwurf des Haushaltsplanes 2025 wurde am 04.12.2024 in den Rat eingebracht und zur weiteren Beratung an die Gremien verwiesen.

Grundlage für die Beratung sind die durch den Fachbereich Finanzsteuerung übersandten, der Vorlage beigefügten, ausschussbezogenen Unterlagen, ausweislich derer der Mobilitätsausschuss zuständig ist für die folgenden Produkte:

020 701Entfernen nicht zugelassener KFZ im öffentl. Straßenraum

020 703Verkehrsrechtliche Genehmigungen

110 101Koordination Betriebsführung STAWAG

110 102Verwaltung Stadtentwässerung und Kanäle

110 301Brunnenversorgung und Bachverrohrung

120 101Sondernutzung

120 102Neubau und Unterhaltung von Straßen

120 104Einräumung von Rechten an Straßen

120 201Verkehrskonzepte u. Planung Straßen, Wege, Plätze

120 202Planung, Betreuung u. Unterhaltung Verkehrsanlagen

Die entsprechenden Unterlagen sowie die 1. Veränderungsnachweisung sind der Vorlage beigefügt. Sofern weitere Veränderungen zum Entwurf vor der Sitzung des Ausschusses bekannt werden, wird eine entsprechende 2. Veränderungsnachweisung nachgereicht.

Soweit in den bis zur Ausschusssitzung erfolgten Haushaltsberatungen in den Bezirksvertretungen Beschlüsse zu den o.a. Produkten gefasst werden, werden diese in der Sitzung bekannt gegeben.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Dokument

Sammeldokument öffentlich1.6 MB
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Projekt: Haushalt 2025

Zum Projekt

Der Haushaltsplanentwurf 2025 der Stadt Aachen wird mit der 2. Veränderungsnachweisung zur Beratung vorgelegt, die Anpassungen aus Fachausschüssen und Verwaltung enthält.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Haushalt & FinanzenMaßnahme geplant4. Dez. 2024 – 12. März 202523 Vorlagen

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Worum geht es?

Der Haushaltsentwurf 2025 liegt vor – jetzt beraten die Ausschüsse über die finanziellen Weichenstellungen für Verkehr, Infrastruktur und Stadtentwicklung.

Projekt

Haushalt 2025

Auch: Mittelfristige Finanzplanung 2025-2028

Kategorien

Haushalt & Finanzen

Schlagworte

HaushaltsplanFinanzplanungProduktbudgets

Betroffene Gruppen

BürgerGewerbetreibende

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 68 - Mobilität und Verkehr
Geändert
7.2.2026
Technische Details