Haushaltsplanentwurf 2025 einschließlich Finanzplan bis 2028, hier: Ausschuss für Schule und Weiterbildung
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt, ausschließlich der Personalaufwendungen, die Teilergebnis- und Teilfinanzpläne des Produktbereiches 03 entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2025 und der mittelfristigen Finanzplanung bis 2028, inklusive der Veränderungsnachweisung, sowie den in der Sitzung beschlossenen Einzelveränderungen und beauftragt die Verwaltung, die Beratungsergebnisse in die Teilfinanzplanung zu übertragen.
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt darüber hinaus die Produktblätter.
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt abschließend die im Teilfinanzplan 2025 veranschlagten Investitionen, inklusive der Verpflichtungsermächtigungen, sowie die mittelfristige investive Finanzplanung bis 2028, inklusive der Veränderungsnachweisung und den beschlossenen Einzelveränderungen.
Erläuterungen
Der Haushaltsplanentwurf 2025 einschließlich des Finanzplanes bis 2028 wurde am 04.12.2024 in den Rat eingebracht. Die den Schulbereich betreffenden Beratungsunterlagen sind beigefügt.
Seitens des Ausschusses für Schule und Weiterbildung sind die Produkte
030101 Grundschulen
030102Hauptschulen
030103Realschulen
030104Gymnasien
030105Gesamtschulen
030106Förderschulen
030201Schülerbeförderung
030301Medienzentrum
030302Fördermaßnahmen und schulformübergreifende Dienstleistungen
zu beraten.
Die Bezirksvertretungen befassen sich mit dem Haushaltsentwurf 2025 ff. voraussichtlich zwischen dem 15.01.2025 und dem 22.01.2025. Den Schulbereich betreffende Beschlüsse werden, soweit gefasst, nachgereicht.
Eine Veränderungsnachweisung, sofern diese erfolgt, zur Ergebnisplanung und Investitionsplanung wird ebenfalls nachgereicht.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
X |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich aus den Beschlüssen des Ausschusses für Schule und Weiterbildung.
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Dokument
Projekt: Haushalt 2025
Zum ProjektDer Haushaltsplanentwurf 2025 der Stadt Aachen wird mit der 2. Veränderungsnachweisung zur Beratung vorgelegt, die Anpassungen aus Fachausschüssen und Verwaltung enthält.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Weitere Vorlagen in diesem Projekt
- Haushaltsberatungen 2025, sowie mittelfristige Finanzplanung bis 2028FB 68/0151/WP18 · 20. Feb. 2025
- Haushaltsplanberatung 2025 einschließlich mittelfristiger Planung bis 2028FB 23/0328/WP18 · 18. Feb. 2025
KI-Analyse
Projekt
Haushalt 2025
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Maßnahme geplantModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Geändert
- 7.2.2026
Technische Details
ID: 1001322
Allris:https://ratsinfo.aachen.de/public/vo020?VOLFDNR=1001322
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/papers?id=1001322