Vorlage·FB 01/0645/WP18·28. Februar 2025

Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23.02.2025; Feststellung des Wahlergebnisses im Bundestagswahlkreis 86 Aachen I

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

Beschlussvorschlag

Der Kreiswahlausschuss (Bundestagswahl 2025) stellt das endgültige amtliche Wahlergebnis entsprechend der Anlage 30 Bundeswahlordnung im Bundestagswahlkreis 086 Aachen I fest.

Erläuterungen

Am 23.02.2025 fand die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Gemäß § 41 des Bundeswahlgesetzes in Verbindung mit § 76 der Bundeswahlordnung stellt der Wahlausschuss

1.die Zahl der Wahlberechtigten

2.die Zahl der Wähler*innen

3.die Zahlen der gültigen und ungültigen Erststimmen,

4.die Zahlen der gültigen und ungültigen Zweitstimmen,

5.die Zahlen der für die einzelnen Bewerber abgegebenen gültigen Erststimmen und

6.die Zahlen der für die einzelnen Landeslisten abgegebenen gültigen Zweitstimmen

fest.

Die Feststellung der/des gewählten Kandidatin/Kandidaten im Wahlkreis entfällt aufgrund der Änderung der wahlrechtlichen Vorschriften. Diese Feststellung obliegt nun gemäß §78 BWO dem Bundeswahlausschuss.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Dokument

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Kategorien

Ratsbetrieb

Schlagworte

WahlergebnisBundestagswahl

Handlungstyp

Sonstiges

Verfahrensstand

Abgeschlossen

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
Geändert
7.2.2026
Technische Details