Vorlage·FB 61/1068/WP18-1·9. April 2025

III. Änderung des Bebauungsplans Nr. 915 - Seffenter Weg / Melaten (Hochschulerweiterung) hier: - Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Korrektur des Geltungsbereichs: Anpassung des Bebauungsplans für das Hochschulgelände Melaten, um Überlagerungen mit anderen Planungen zu vermeiden.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung zur III. Änderung des Bebauungsplans Nr. 915 - Seffenter Weg / Melaten (Hochschulerweiterung) zur Kenntnis.

Er beschließt, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die zu sämtlichen Verfahrensschritten eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Der Rat beschließt weiterhin die zur III. Änderung des Bebauungsplans Nr. 915 - Seffenter Weg / Melaten (Hochschulerweiterung) - im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg für den Bereich zwischen Seffenter Weg, Septfontainesweg, Willkommsweg, Rabentalweg, Pariser Ring, Forckenbeckstraße, Otto-BIumenthal-Straße und Steinbachstraße gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

Erläuterungen

III. Änderung Bebauungsplan Nr. 915 - Seffenter Weg / Melaten (Hochschulerweiterung) -

hier: Korrektur Geltungsbereich

Anlage der Ratsvorlage (FB 61/1068/WP18) ist der Rechtsplan, der den Geltungsbereich der III. Änderung darstellt. Dieser zeigt den ursprünglichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 915. Im nördlichen Bereich wird ein kleiner Teil des Geltungsbereiches seit 2021 durch den Bebauungsplan Nr. 923 - Campus West- überlagert. Dies war damals erforderlich, um den Anschluss an die Verkehrsflächen sicherzustellen.

Die Überlagerung wurde irrtümlich nicht berücksichtigt. Dieser Teilbereich ist aus dem Geltungsbereich der III. Änderung herauszunehmen.

Der korrigierte Bebauungsplan ist dieser Tischvorlage beigefügt. Der Originalplan mit angepasster Plangebietsgrenze wird in der Sitzung ausgehängt.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

X

nicht bekannt

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

1 Straße

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Dokument

Sammeldokument öffentlich2.5 MB
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Projekt: Bebauungsplan Seffenter Weg/Melaten

Zum Projekt

Korrektur des Geltungsbereichs der III. Änderung des Bebauungsplans Nr. 915 aufgrund einer Überlagerung durch einen anderen Bebauungsplan.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

StadtentwicklungUmsetzung beschlossen18. Sept. 2013 – 9. Apr. 20254 Vorlagen
Projektzuordnung per KI erkannt – automatisch gruppiert, kann Fehler enthalten.

KI-Analyse

Diese Informationen wurden automatisch per KI extrahiert und können Fehler enthalten.

Worum geht es?

Korrektur des Geltungsbereichs: Anpassung des Bebauungsplans für das Hochschulgelände Melaten, um Überlagerungen mit anderen Planungen zu vermeiden.

Projekt

Bebauungsplan Seffenter Weg/Melaten

Auch: B-Plan 915, Hochschulerweiterung Melaten

Kategorien

Stadtentwicklung

Schlagworte

BebauungsplanHochschulstandortFlächennutzung

Betroffene Gruppen

StudierendeAnwohner MelatenHochschulangehörige

Handlungstyp

Planung

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Bezirk

Laurensberg

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
7.2.2026
Technische Details