Eurogress Aachen·3 VorlagenKI
Vorlage· E 88/0185/WP18·18. Juni 2025

Satzungsänderung des Eigenbetriebs Eurogress Aachen

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Der Eigenbetrieb Eurogress passt seine Satzung an neue gesetzliche Vorgaben an und plant eine Namensänderung.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Für den Betriebsausschuss Eurogress:

Der Betriebsausschuss Eurogress nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Betriebssatzung des Eurogress Aachen in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

Für den Rat der Stadt:

Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschuss Eurogress die Betriebssatzung des Eurogress Aachen in der vorliegenden Fassung.

Erläuterungen

1) 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz

Durch das am 28. Februar 2024 vom Landtag NRW beschlossene und mit Wirkung zum 31. Dezember 2023 in Kraft getretene 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz (3. NKFWG NRW) ergeben sich Änderungen in der GO NRW (Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen) und der EigVO NRW (Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen), die auch Auswirkungen für die Eigenbetriebe haben.

Gemäß § 103 GO NRW i.V.m. § 107 GO NRW und § 114 GO NRW werden Eigenbetriebe nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung und der Betriebssatzung geführt und geprüft.

Durch die Änderung der EigVO NRW mit Fassung vom 31.12.2023 besteht durch den Wegfall des § 25 (Lagebericht) für Eigenbetriebe keine Verpflichtung mehr, gleichzeitig mit der Aufstellung des Jahresabschlusses gem. § 21 EigVO NRW einen Lagebericht aufzustellen.

Aufgrund dieser gesetzlichen Änderung der EigVO NRW sind Eigenbetriebe unabhängig ihrer Größe danach nicht mehr zur Erstellung eines Lageberichts und damit verbunden zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts verpflichtet.

Es wird zu der generellen Thematik ergänzend auf die Ratsvorlage vom 09.10.2024 (Anpassung von Gesellschaftsverträgen an Änderungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen) verwiesen.

Diese Anpassungen sind mit dem Fachbereich 20/Finanzsteuerung abgestimmt.

2) Namensänderung des Eigenbetriebs

In seiner Sitzung vom 14.05.2025 hat der Betriebsausschuss Eurogress zugestimmt, dass der Eigenbetrieb Eurogress Aachen einen neuen Namen erhalten soll. Der Name des Eigenbetriebs soll künftig Aachen Event lauten. Die vom Eigenbetrieb bewirtschafteteten Gebäude behalten ihre Bezeichnung.

Die Satzungsänderung ist mit dem Fachbereich 30/Recht und Versicherung abgestimmt.

Es wird daher empfohlen, die Namensänderung des Eigenbetriebs und die gesetzliche Änderung in § 17 „Zusammenarbeit mit Dienststellen der Stadt, Rechnungswesen, Jahresabschluss und betriebliche Einrichtungen“ in der Betriebssatzung wie vorliegend zu ändern.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

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Projekt: Eurogress Aachen

Zum Projekt

Der Eigenbetrieb Eurogress Aachen stellt Zahlen, Daten und Fakten zu seinen Veranstaltungsstätten vor und plant eine Umbenennung in „Aachen Event“.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

WirtschaftMaßnahme geplant18. Juni 2025 – 20. Jan. 20263 Vorlagen

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Worum geht es?

Der Eigenbetrieb Eurogress passt seine Satzung an neue gesetzliche Vorgaben an und plant eine Namensänderung.

Projekt

Eurogress Aachen

Auch: Aachen Event, Eigenbetrieb Eurogress

Kategorien

Wirtschaft

Schlagworte

SatzungsänderungEigenbetriebRechnungswesenNamensänderung

Betroffene Gruppen

GewerbetreibendeVeranstaltungsbesucher

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Anhörung
Federführend
E 88 - Eurogress
Geändert
7.2.2026
Technische Details