Verwendung der Stiftungsmittel im Jahr 2025
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Wie werden städtische Stiftungsmittel für Projekte in den Bereichen Kinder, Jugend, Schule, Sport sowie Wohnen und Soziales eingesetzt? Die Stadt konkretisiert die Verwendung der Mittel für das Jahr 2025.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Der Finanzausschuss beschließt die in der Anlage dargestellte Konkretisierung der Verwendung der Stiftungsmittel für das Haushaltsjahr 2025.
Erläuterungen
In den Satzungen der Stiftungen ist festgelegt, dass über die Vergabe der Mittel im Rahmen des Verfahrens der Haushaltsaufstellung im Sinne von § 78 GO NRW der Rat der Stadt Aachen entscheidet. Unterjährige Entscheidungen werden abhängig von Wertgrenzen durch die Fachausschüsse, die Kämmerin oder die Fachverwaltung getroffen.
Entsprechend hat der Rat der Stadt mit der Aufstellung des Haushaltsplanes 2025, in dem sowohl die Stiftungskonten, als auch die Maßnahmen in den Bereichen FB 45, FB 52 und FB 56 enthalten sind, die grundsätzliche Festlegung der Stiftungsmittel beschlossen. Eine konkrete Verbindung/Zuordnung von Stiftung zu den entsprechenden Maßnahmen steht allerdings noch aus, da eine Abbildung über den Haushaltsplan nicht möglich ist. Diese Konkretisierung der Haushaltsplanung wird nun über diese Vorlage angestrebt. Die Einbringung in den Finanzausschuss erfolgt jährlich, um die Transparenz der geplanten Mittelverwendung in den Stiftungen noch deutlicher zu machen. Um jedoch im Verlauf des Jahres Förderungen verschiedener Projekte dem laufenden Bedarf anpassen zu können, besteht in Ausnahmefällen die Möglichkeit, dass nach Rücksprache mit FB 20/301 bei vorliegender Zweckidentität Fördermittel verlagert werden können.
Sofern Mittelvorträge aus Vorjahren in den Stiftungen zur Verfügung stehen, fließen diese zuerst ab.
Die praktische Abwicklung erfolgt über die Fachbereiche Kinder, Jugend, Schule (FB 45), Sport (FB 52) und Wohnen, Soziales und Integration (FB 56). Das bedeutet, dass weiterhin die Ausfertigung der Zuwendungsbescheide, die Auszahlung, der Verwendungsnachweis und der gesamte Kontakt zu den Trägern/Empfängern über die Fachämter erfolgen. Um die Nachweise gegenüber dem Finanzamt zu erbringen, werden die Fachbereiche um geeignete Unterlagen gebeten.
Die Zuteilung erfolgt auf der Basis von Planwerten, sodass diese Zuordnung vorbehaltlich des Nachweises der endgültigen Aufwendungen für die einzelnen Maßnahmen und des Nachweises der satzungsgemäßen Verwendung erfolgt. Sofern die tatsächlichen Aufwendungen geringer ausfallen oder der Nachweis zur satzungsgemäßen Verwendung nicht erbracht werden kann, verringert sich anteilig der Stiftungsmittelzuschuss.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Dokument
Projekt: Stiftungsmittelvergabe
Zum ProjektDie Stadt Aachen konkretisiert die Verwendung von Stiftungsmitteln für Projekte in den Bereichen Kinder, Jugend, Schule, Sport sowie Wohnen, Soziales und Integration.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
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Worum geht es?
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Projekt
Stiftungsmittelvergabe
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Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
FörderungVerfahrensstand
Maßnahme geplantModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Geändert
- 7.2.2026
Technische Details
ID: 1002133
Allris:https://ratsinfo.aachen.de/public/vo020?VOLFDNR=1002133
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/papers?id=1002133