Vorlage·E 49/0195/WP18·10. Juni 2025

Zuschussangelegenheiten Vergabe der Fördermittel für das Jahr 2025 KAStE

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Kultureinrichtungen und Vereine erhalten Fördermittel für Investitionen und Spielstätten. Zwei Projekte stehen aktuell zur Entscheidung an.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Der Betriebsausschuss Kultur und Theater beschließt die in der Folge vorgeschlagenen Zuschüsse für die Kulturarbeit außerhalb städtischer Institutionen und Einrichtungen (KAStE):

  1. The Base e.V. Investitionsförderung vorbehaltlich Abnahme durch Bauordnung10.725,00 €
  1. The Base e.V. Spielstättenförderung vorbehaltlich Abnahme durch Bauordnung 1.500,00 €
  1. Jakobshof – Südstadtkultur e.V. Projektförderung17.000,00 €

Erläuterungen

KAStE-Jury:

Aufgrund des geringen zeitlichen Vorlaufs zur BAKuT-Sitzung wurde die KAStE-Jury im Wege eines Umlaufverfahrens beteiligt. Die Ergebnisse der Jury-Befragung werden bei den einzelnen Punkten dargestellt.

Zu The Base e.V.:

In seiner Sitzung vom 30.01.2025 hat der BAKuT beschlossen, für die damalig fristgerecht gestellten Anträge über Investitions- und Spielstättenförderung des The Base e.V. keine Zuwendung zu leisten.

Begründet wurde dies damit, dass zum damaligen Zeitpunkt keine Spielstätte vorhanden war, denn wegen nicht erfüllter Brandschutzauflagen lag keine Betriebserlaubnis der Bauordnung vor.

Zwischenzeitlich sind die Umbauarbeiten nach Mitteilung des Vereins abnahmereif, so dass dem The Base e.V. bereits jetzt unter Berücksichtigung des Zeitraums bis zur nächsten BAKuT-Sitzung eine Zuwendung für Investitionen und eine Spielstättenförderung gewährt werden kann. Die Zuwendungsbescheide ergehen unter der Bedingung, dass die bauordnungsrechtliche Abnahme nachgewiesen wird.

Die Investitionsförderung über 10.725,00 € wurde mehrheitlich von der Jury befürwortet.

Für die Spielstättenförderung empfiehlt die Jury eine Förderung mit 1.500 €.

Zu Jakobshof – Südstadtkultur e.V.:

Der nach diversen Vorgesprächen kurzfristig eingegangene schriftliche Antrag über 20.000 € muss nach Aussage des Antragstellers in Verbindung mit den Fördermitteln der Initiative Musik betrachtet werden. Ohne kommunale Förderung entfällt die Grundlage für diese Zuwendung. Die KAStE-Jury stimmte mehrheitlich der Förderung mit 20.000 € zu.

  • Aufgrund der Nachfrage teilt der Antragsteller in seiner Stellungnahme mit, dass er nach Neukalkulation nur noch einen kommunalen Anteil von 17.000 € beantragt. Die Unterlagen sind entsprechend ergänzt.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20025

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

1.350.000,00

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-1.350.000,00

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-1.350.000,00

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Dokument

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Projekt: Kulturförderung KAStE 2025

Zum Projekt

Die Stadt vergibt Fördermittel für kulturelle Projekte und Vereine im Jahr 2025. Zwei Vereine erhalten Zuschüsse für Investitionen und Spielstättenförderung unter bestimmten Auflagen.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

KulturUmsetzung beschlossen8. Mai 2025 – 10. Juni 20252 Vorlagen

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Worum geht es?

Kultureinrichtungen und Vereine erhalten Fördermittel für Investitionen und Spielstätten. Zwei Projekte stehen aktuell zur Entscheidung an.

Projekt

Kulturförderung KAStE 2025

Auch: KAStE-Förderung, Kulturausschuss-Förderung

Kategorien

Kultur

Schlagworte

SpielstättenförderungInvestitionszuschüsseVereinsförderung

Betroffene Gruppen

KulturschaffendeVereineAnwohner

Handlungstyp

Förderung

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
E 49 - Kulturbetrieb
Geändert
7.2.2026
Technische Details