Vorlage·FB 22/0059/WP18-1·17. September 2025

Neufassung der Vergnügungssteuersatzung in Aachen

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Die Vergnügungssteuersatzung wird nach einem redaktionellen Fehler erneut zur Beschlussfassung vorgelegt.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Aachen beschließt, unter Aufhebung seines Beschlusses vom 09.07.2025 zur Neufassung der Vergnügungssteuersatzung, die als Anlage dieser Vorlage vorgelegte Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Aachen.

Erläuterungen

Mit der Vorlage FB 22/0059/WP18 hat der Rat der Stadt am 09. Juli 2025 inhaltlich die Neufassung der Vergnügungssteuersatzung in Aachen beschlossen.

Nachträglich hat die Verwaltung festgestellt, dass irrtümlich die falsche Version der Anlage (Satzung) der Vorlage beigefügt wurde. Im Rahmen der Vorlagenerstellung wurden mehrere Versionen im Hinblick auf die Erhöhung des Steuersatzes auf Geldspielgewinngeräte erstellt.

In der o.g. Vorlage wurde von der Verwaltung dem Rat empfohlen, die Apparatesteuer von 5 auf 6,5 vom Hundert zu erhöhen. Die beigefügte Anlage zur Vorlage enthielt fälschlicherweise in § 8 Absatz I die Version mit 7 vom Hundert und wurde in dieser Fassung vom Rat beschlossen.

Dies entspricht nicht den schriftlichen Erläuterungen der Verwaltung und sehr wahrscheinlich auch nicht dem eigentlichen Willen des Rates.

Folgerichtig legt die Verwaltung daher die Satzung erneut zur Beschlussfassung vor, so dass die jetzt zur Beschlussfassung beigefügte Anlage den Erläuterungen in der Vorlage entspricht.

Eine Verzögerung ist hierdurch nicht eingetreten, da die Neufassung der Vergnügungssteuersatzung in Aachen zum 01.01.2026 in Kraft tritt.

Die am 09. Juli 2025 beschlossene Satzung wurde bisher nicht öffentlich bekanntgemacht, so dass diese keine Rechtswirkung entfaltet hat. Der Ratsbeschluss vom 09.07.2025 wird mit der aktuellen Beschlussfassung aufgehoben.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Dokument

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Worum geht es?

Die Vergnügungssteuersatzung wird nach einem redaktionellen Fehler erneut zur Beschlussfassung vorgelegt.

Projekt

Vergnügungssteuersatzung Aachen

Kategorien

Haushalt & Finanzen

Schlagworte

SteuersatzungGeldspielgeräteRechtsanpassung

Betroffene Gruppen

SpielhallenbetreiberGaststätten

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 22 - Fachbereich Steuern und Kasse
Geändert
8.7.2026
Technische Details