Vorlage·FB 61/1133/WP18·17. September 2025

Aufhebung der Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gem. § 25 BauGB - Boxgraben / Südstraße -

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Die Vorkaufsrechtssatzung für ein Gebiet am Boxgraben wird aufgehoben — die städtebaulichen Ziele sind erreicht.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, die als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Aachen über die Aufhebung der Vorkaufsrechtsatzung im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Boxgraben, Südstraße, Reumontstraße und Mariabrunnstraße zu beschließen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, die als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Aachen über die Aufhebung der Vorkaufsrechtsatzung im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Boxgraben, Südstraße, Reumontstraße und Mariabrunnstraße zu beschließen.

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt die als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Aachen über die Aufhebung der Vorkaufsrechtsatzung im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Boxgraben, Südstraße, Reumontstraße und Mariabrunnstraße.

Erläuterungen

Anlass dieser Vorkaufsrechtssatzung war der geplante Verkauf des Grundstücks der ehemaligen Fachhochschule für Design („Werkkunstschule“) durch das Land Nordrhein-Westfalen.

Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung war in dem Bereich eine Vorkaufsrechtssatzung beschlossen worden, um städtebauliche Maßnahmen umsetzen zu können. Die Bekanntmachung erfolgte am 09.03.1993.

Ziel der Stadt Aachen war es, die im Geltungsbereich der Satzung liegenden Grundstücke für die Errichtung eines Kindergartens, von Wohnungsbau und für die Schaffung einer öffentlichen Grünfläche zu nutzen. Dieses Ziel wurde erreicht.Teilweise werden die genannten Ziele von privaten Investoren umgesetzt, die Grundstücke im Geltungsbereich erworben hatten.

Die Vorkaufsrechtsatzung kann aufgehoben werden.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

X

nicht bekannt

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

2 Straßen

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Worum geht es?

Die Vorkaufsrechtssatzung für ein Gebiet am Boxgraben wird aufgehoben — die städtebaulichen Ziele sind erreicht.

Projekt

Vorkaufsrecht Boxgraben

Auch: Boxgraben Südstraße

Kategorien

StadtentwicklungWohnen

Schlagworte

VorkaufsrechtBodenpolitikStädtebau

Handlungstyp

Aufhebung

Verfahrensstand

Abgeschlossen

Bezirk

Mitte

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
8.7.2026
Technische Details