Vorlage·FB 01/0711/WP18·5. November 2025

Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit

Inhalt

Beratungsfolge

Kenntnisnahme
1 Beratung

Erläuterungen

Erläuterungen

Gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) wird die Eröffnung der konstituierenden Sitzung durch das Ratsmitglied vorgenommen, welches dem Rat am längsten ununterbrochen angehört.

Sofern mehrere Ratsmitglieder dem Rat mit gleicher Zeitdauer ununterbrochen angehören, entscheidet das Lebensalter.

Dieses Ratsmitglied eröffnet die Sitzung und unter ihrer/seiner Leitung sollte zunächst die Benennung von Stimmzählern*innen und die Bestellung des Schriftführers/der Schriftführerin erfolgen. Anschließend erfolgt die Vereidigung und die Einführung der/des neu gewählten Oberbürgermeisterin/Oberbürgermeisters und deren/dessen Amtseinführung.

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Kategorien

Ratsbetrieb

Schlagworte

SitzungseröffnungBeschlussfähigkeit

Handlungstyp

Sonstiges

Verfahrensstand

Problem erkannt

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

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Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
Geändert
28.9.2025
Technische Details