Vorlage·FB 01/0714/WP18·5. November 2025

Einführung und Verpflichtung der Ratsmitglieder

Inhalt

Beratungsfolge

Kenntnisnahme
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Wie werden neu gewählte Ratsmitglieder in ihr Amt eingeführt und auf ihre Pflichten verpflichtet?

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Erläuterungen

Die Ratsmitglieder werden durch die Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet (§ 67 Abs. 3 GO NW).

Die vorgeschriebene Verpflichtung wird in der Weise vollzogen, dass die Ratsmitglieder ihr Einverständnis mit folgender Formel bekunden:

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können
wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze
beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“
Mögliche Ergänzung:
„So wahr mir Gott helfe.“

(Bei wiedergewählten Ratsmitgliedern genügt ein Hinweis auf den bereits früher geleisteten Eid bzw. eine bereits früher erfolgte Verpflichtung.)

Dokument

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KI-Analyse

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Worum geht es?

Wie werden neu gewählte Ratsmitglieder in ihr Amt eingeführt und auf ihre Pflichten verpflichtet?

Kategorien

Ratsbetrieb

Schlagworte

VerpflichtungAmtsantrittGemeindeordnung

Betroffene Gruppen

Ratsmitglieder

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
Geändert
28.9.2025
Technische Details