Einführung und Verpflichtung der Ratsmitglieder
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Wie werden neu gewählte Ratsmitglieder in ihr Amt eingeführt und auf ihre Pflichten verpflichtet?
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Erläuterungen
Die Ratsmitglieder werden durch die Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet (§ 67 Abs. 3 GO NW).
Die vorgeschriebene Verpflichtung wird in der Weise vollzogen, dass die Ratsmitglieder ihr Einverständnis mit folgender Formel bekunden:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können
wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze
beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“
Mögliche Ergänzung:
„So wahr mir Gott helfe.“
(Bei wiedergewählten Ratsmitgliedern genügt ein Hinweis auf den bereits früher geleisteten Eid bzw. eine bereits früher erfolgte Verpflichtung.)
Dokument
KI-Analyse
Worum geht es?
Wie werden neu gewählte Ratsmitglieder in ihr Amt eingeführt und auf ihre Pflichten verpflichtet?
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Umsetzung beschlossenModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
- Geändert
- 28.9.2025
Technische Details
ID: 1002523
Allris:https://ratsinfo.aachen.de/public/vo020?VOLFDNR=1002523
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/papers?id=1002523