Einführung und Verpflichtung der ehrenamtlichen Stellvertreter*innen der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Wie werden die gewählten Stellvertreter*innen der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters in ihr Amt eingeführt?
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Erläuterungen
Nach erfolgter Wahl werden die ehrenamtlichen Stellvertreter*innen der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters durch die Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet (§ 67 Abs. 3 GO NW).
Die vorgeschriebene Verpflichtung wird ebenfalls in der Weise vollzogen, dass die Bürgermeister*innen ihr Einverständnis mit folgender Formel bekunden:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze
beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“
Mögliche Ergänzung:
„So wahr mir Gott helfe.“
Dokument
KI-Analyse
Worum geht es?
Wie werden die gewählten Stellvertreter*innen der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters in ihr Amt eingeführt?
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Umsetzung beschlossenModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
- Geändert
- 28.9.2025
Technische Details
ID: 1002530
Allris:https://ratsinfo.aachen.de/public/vo020?VOLFDNR=1002530
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/papers?id=1002530