Vorlage·FB 01/0717/WP18·5. November 2025

Einführung und Verpflichtung der ehrenamtlichen Stellvertreter*innen der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters

Inhalt

Beratungsfolge

Kenntnisnahme
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Wie werden die gewählten Stellvertreter*innen der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters in ihr Amt eingeführt?

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Erläuterungen

Nach erfolgter Wahl werden die ehrenamtlichen Stellvertreter*innen der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters durch die Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet (§ 67 Abs. 3 GO NW).

Die vorgeschriebene Verpflichtung wird ebenfalls in der Weise vollzogen, dass die Bürgermeister*innen ihr Einverständnis mit folgender Formel bekunden:

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze
beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“

Mögliche Ergänzung:
„So wahr mir Gott helfe.“

Dokument

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KI-Analyse

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Worum geht es?

Wie werden die gewählten Stellvertreter*innen der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters in ihr Amt eingeführt?

Kategorien

Ratsbetrieb

Schlagworte

VerpflichtungAmtsantrittGemeindeordnung

Betroffene Gruppen

Ratsmitglieder

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
Geändert
28.9.2025
Technische Details