Renaturierung und Offenlage von Gewässern in Aachen
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Aachen setzt Maßnahmen zur Renaturierung von Fließgewässern um, um ökologische Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Erläuterungen
Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist ein starkes politisches Instrument in der bundesweiten und europäischen Wasserpolitik. Die WRRL vereint nicht nur moderne Ansätze des Gewässerschutzes, sondern bündelt auch vielzählige Einzelrichtlinien des Wasserrechts der EU. Die WRRL ist in Deutschland verankert im Wasserhaushaltsgesetz (WHG), in der Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer (OGewV) und in der Grundwasserverordnung (GrwV).
Das übergeordnete Ziel des Gewässerschutzes ist es, Gewässer mit einer guten ökologischen und chemischen Qualität zu erhalten oder wiederherzustellen. Das Wasserhaushaltsgesetz gibt in §§ 27, 28 die Bewirtschaftungsziele für oberirdische Gewässer vor.
Um den Zielen eines modernen Gewässerschutzes gerecht zu werden, wird viel getan. Es werden umfangreiche Informationen über den Zustand unserer Gewässer erhoben. Auf dieser Wissensbasis werden Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustands abgeleitet und in Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen dokumentiert. Diese Pläne und Programme bilden die Handlungsgrundlage für den Gewässerschutz in Deutschland und der EU.
Der Gesetzgeber hat die zuständigen Behörden verpflichtet, die Gewässer mindestens qualitativ und strukturell in eine Güteklasse II zu entwickeln. Mit dem Begriff der Gewässergüte wird klassischerweise die Gewässerqualität bezeichnet. Die Güteklasse II beschreibt Gewässer, die mäßig belastet sind.
Der Grund für die Planung einer Renaturierungsmaßnahme ergibt sich oft aus einem konkreten Anlass, Problem oder Bedarf heraus. Dies können beispielsweise ein schlechter ökologischer Zustand oder große Hochwasserschäden sein. In Abstimmung mit dem Wasserverband Eifel-Rur und dem/der Grundstückseigentümer*in wird eine Planung veranlasst oder ein entsprechendes Projekt definiert. Das Projekt verlangt eine klare Zielstellung wie z. B. die Verbesserung der Gewässerstruktur oder die Wiederherstellung der Durchgängigkeit.
Um Fließgewässer zu renaturieren, muss nicht immer der Bagger kommen. Dynamische Gewässer gestalten ihre Renaturierung selbst, wenn man ihnen Entwicklungsraum gibt und Initialmaßnahmen durchführt. Kann der Gewässerlauf nicht verändert werden, so können kleine Maßnahmen dennoch die Struktur des Gewässers wesentlich verbessern.
In Aachen werden in enger Zusammenarbeit mit dem Wasserverband Eifel-Rur Maßnahmen zur Renaturierung und Offenlage von Fließgewässern intensiv bearbeitet. Von 1996 bis heute sind 123 Projekte durchgeführt worden, die sich auf ca. 12,32 km Länge verteilen. In Aachen werden jedoch Renaturierungsmaßnahmen nicht nur an den für die Wasserrahmenrichtlinie relevanten Fließgewässern (Wurm, Inde, Iterbach, Wildbach, Beverbach, Haarbach, Amstelbach), sondern auch für die Nebengewässer durchgeführt. Überall dort, wo sich die Gelegenheit einer Renaturierung oder Verbesserung des strukturellen Zustands anbietet und eine Zustimmung der Grundstückseigentümer*innen vorliegt, kann am einfachsten und am schnellsten eine erfolgreiche Umsetzung erwarten werden. Die untere Wasserbehörde kümmert sich in der Regel um die Zustimmung der Grundstückseigentümer*innen. Der Wasserverband Eifel-Rur übernimmt meist die technische Umsetzung der Maßnahme. Defekte Rohrleitungen werden zum Anlass genommen, das Fließgewässer zurück in eine offene Wasserführung zu überführen. Ebenso werden kleine Maßnahmen im Rahmen der Gewässerunterhaltung durchgeführt. Es gibt somit ganz unterschiedliche Varianten, um das Ziel eines guten strukturellen Zustand zu erreichen.
Liegen komplizierte Eigentumsverhältnisse vor oder bleiben Jahrzehnte lange Gespräche zur Findung eines Kompromisses erfolglos, so bleibt es leider nicht aus, dass auch Misserfolge verzeichnet werden.
Eine kleine Auswahl erfolgreich durchgeführter Maßnahmen wird anhand von Fotos und ergänzenden Erläuterungen vorgestellt. Alle Maßnahmen sind auf der Homepage der Stadt Aachen einsehbar
Dokument
KI-Analyse
Worum geht es?
Aachen setzt Maßnahmen zur Renaturierung von Fließgewässern um, um ökologische Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen.
Projekt
Gewässerrenaturierung
Auch: WRRL, Fließgewässer-Offenlage
Strategien & Programme
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
SanierungVerfahrensstand
Umsetzung beschlossenModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Geändert
- 3.9.2026
Technische Details
ID: 1002687
Allris:https://ratsinfo.aachen.de/public/vo020?VOLFDNR=1002687
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/papers?id=1002687