Verschiedene Verkehrsregelungen in Haaren, Beibehaltung einiger der bisherigen Verkehrsführungen
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Verkehrsregelungen in Haaren sollen dauerhaft angepasst werden: Brückensperrung und Einbahnstraßen stehen zur Diskussion, um Sicherheit und Mobilität zu verbessern.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach der Bereich der Brücke in der Akazienstraße zwischen Tonbrennerstraße und Haarbachtalstraße gesperrt wird und eine Netzunterbrechung erfolgt. Ebenso ist das Teilstück der Akazienstraße zwischen Auf der Hüls und Haarbachtalstraße als Einbahnstraße mit dem Zusatz Radverkehr frei in FR Haarbachtalstraße auszuweisen.
Der Antrag gilt damit als behandelt.
Erläuterungen
Die CDU, Grüne-Fraktion sowie SPD Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Haaren beantragt verschiedene Verkehrsregelungen in Haaren, aus dem Anwohnerschutzkonzept (nachfolgend ASK) zur Vollsperrung der A544 bei zu behalten. Konkret geht es um die Sperrung des Teils der Akazienstraße vor der Grundschule (hier Brückenbauwerk über dem Haarbach zwischen Tonbrennerstraße und Haarbachtalstraße) sowie die Einbahnregelung in der Mühlenstraße und Akazienstraße (zwischen Auf der Hüls und Haarbachtalstraße).
Es soll eine nahtlose dauerhafte Verkehrsführung erfolgen, sodass nach Rückbau des Anwohnerschutzkonzept die v. g. Verkehrsführungen weiterhin durchgeführt werden.
Die Bezirksvertretung erachtet die genannten Regelungen auch für die künftige Verkehrssituation in Haaren als förderlich für mehr Schutz und Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden, besonders für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule. Außerdem dienen diese einem ruhigeren Verkehrsfluss in den Einbahnstraßen, der Förderung nachhaltiger Mobilität und der Stärkung des sozialen Miteinanders. Die Schaffung verkehrsberuhigter Zonen fördert Begegnungen und Interaktionen zwischen den Menschen. Dies stärkt das soziale Miteinander und trägt zur Belebung des öffentlichen Raums bei. Die Beibehaltung einiger der bisherigen Verkehrsführung ist ein wichtiger Schritt einer nachhaltigen Stadtentwicklung.
Grundsätzliches
Grundsätzlich entsprechen Beiträge zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auch der Intention der Straßenverkehrsordnung (StVO). Diese gibt aber bestimmte Regeln vor, nach denen diese Elemente dauerhaft angeordnet werden können.
Der Handlungsrahmen wird durch § 45 Abs. 9 S. 3 StVO bestimmt, wonach aufgrund der normalen Verkehrslage eine Gefährdung begründet werden muss, die über das normale Maß hinaus geht. Verbote des fließenden Verkehrs sowie jegliche Beschränkungen dürfen im Sinne der StVO nur dann etabliert werden, wenn eine Gefahrenlage vorliegt, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung von Rechtsgütern in erheblichem Maße übersteigt. Als Rechtsgut ist vor allem die Sicherheit des öffentlichen Straßenverkehrs zu nennen.
Bei der Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen ist zu beachten, dass die StVO sehr restriktiv ist. Es darf nur dort regelnd eingegriffen werden, wo es aufgrund der besonderen Umstände unbedingt geboten ist und sofern und soweit die allgemeinen und besonderen Verhaltensregeln der Verordnung für einen sicheren und geordneten Verkehrsablauf nicht ausreichen.
Weder vor noch während der temporären Einrichtung/Verkehrsführung im Rahmen des ASK sind der Straßenverkehrsbehörde Unfälle gemeldet worden, die eine Gefahrenlage nach den Regelungen der StVO begründen.
Die beschriebenen Örtlichkeiten sind Bestandteil eines Anwohnergebietes welche sich in einer Tempo 30 Zone befinden.
Die Verkehrslenkung außerhalb des ASK stellt sich wie folgt dar:
- Mühlenstraße:
Beidrichtungsverkehr mit alternierendem Parken, Fahrbahnbreite von ca. 5,50 m (und ca. 3,70 an den Parkständen)
- Akazienstraße zw. Auf der Hüls und Haarbachtalstraße:
Beidrichtungsverkehr, keine vorgegebene Parkordnung (Vorort einseitig abstellte KFZ auf der durchgehend bebauten Straßenseite), Fahrbahnbreite von ca. 5,60m (ca. 3,40 m bei abgestellten Fahrzeugen am Fahrbahnrand).
- Akazienstraße zw. Tonbrennerstraße und Haarbachtalstraße (Brückenbauwerk über dem Haarbach):
Beidrichtungsverkehr, keine vorgebende Parkordnung (Vorort einseitig abgestellte KFZ auf Fahrbahnseite FR Haarbachtalstraße und zwischen den Baumfeldern, Fahrbahnbreite von ca. 5,30 m (und ca. 3,5 m an den Parkständen).
Gemeinschaftsgrundschule Am Haarbach sowie das Seniorenzentrum Am Haarbach grenzen mit Grundstückszufahrten bzw. Feuerwehrzufahrten an.
Rechtliche Bewertung
Die Mühlenstraße ist Bestandteil der Tempo 30-Zone. Durch die Kombination von alternierendem Parken und Zweirichtungsverkehr wird die Verkehrssicherheit effektiv unterstützt. Die Fahrgeschwindigkeiten werden durch die beiden genannten Aspekte wirksam gedrosselt.
Durch das Einführen eines Einrichtungsverkehrs geht der bremsende Effekt durch sich begegnende Fahrzeuge verloren. Die Praxis zeigt vielfach, dass in Einbahnstraßen höhere Fahrgeschwindigkeiten vorherrschen.
Für das Brückenbauwerk über dem Haarbach in der Akazienstraße steht nach Angaben des Aachener Stadtbetriebs perspektivisch eine Sanierung an und es muss erneuert werden. Insbesondere die Kappen, Geländer und damit auch die Abdichtung der Fahrbahn müssen erneuert werden, damit die Schäden in der Betonkonstruktion nicht noch größer werden. Die aktuelle und weiterführende Vollsperrung kann zu einer Schonung des Bauwerks beitragen. Eine Sanierung oder sonstige bauliche Maßnahmen können seitens des Stadtbetriebs nicht kurzfristig umgesetzt werden, da noch umfangreiche Planungen ausstehen. Dazu stehen zunächst weitergehende Untersuchungen an, die nach Auswertung in einen Sanierungsplan münden. Eine Fortführung der bestehenden Sperrung der Akazienstraße wird vor diesem Hintergrund von Seiten des Stadtbetriebs als hilfreich eingestuft und begrüßt.
Die Akazienstraße zwischen Auf der Hüls und Haarbachtalstraße wird im Kontext der weiteren Ausführung der Radvorrangroute Haaren nach den derzeitigen Planungen als Fahrradstraße im Beidrichtungsverkehr umgestaltet. In der derzeitigen Entwurfsplanung ist zudem das Fahrbahnrandparken vorgesehen. Des Weiteren werden die Oberflächen saniert. Aus diesem Grund entfällt eine Neuordnung des Parkraums durch Markierungen um einen gleichen Verkehrsraum wie zuvor im Kontext der Mühlenstraße herzustellen. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit – auch aufgrund der Nutzung als Schulweg und der direkten Lage zum Seniorenzentrum - wird empfohlen, ein alternierendes Parken (durch Beschilderung) anzuordnen.
Fazit
Die dauerhafte Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung in der Mühlenstraße ist nach der derzeitigen Sachlage sowie der schon vorhandenen Verkehrsführung (außerhalb des ASK) rechtlich nicht begründbar. Im Rahmen eines Verkehrskonzeptes, welches das gesamte Anwohnergebiet betrachtet, könnte diese Option mit Blick auf die weiteren bevorstehenden Planungen (wie bspw. RVR Haaren) geprüft werden.
Die Netzunterbrechung für den motorisierten Verkehr am Brückenbauwerk über dem Haarbach in der Akazienstraße kann im Kontext der Sicherung der Infrastruktur sowie der Vermeidung von weiteren Schäden und möglicher abstrakter ableitbarer Gefahr für den fließenden Verkehr bei weiteren Schäden am Brückenbauwerk erfolgen. Ebenso kann die Netzunterbrechung zur Förderung des Radverkehrs wie auch der Schulwegsicherung (sicherer Raum zur Querung der Straße für die Grundschüler*innen) betrachtet werden. Die Absicherung der Brücke kann durch eine feste StVO konforme Beschilderung und Absperrschranken zur Einengung der Fahrbahn, welche eine Durchfahrt von Radfahrenden auf der Fahrbahn ermöglicht, erfolgen.
Weiter empfiehlt die Verwaltung die Umwidmung der Verkehrsfläche dahingehend zu beantragen, dass die Flächen nur für den Fuß- und Radverkehr freigegeben werden. Diese Umwidmung könnte ggf. auch als eine Erleichterung (oder gar Kostensenkung) der Sanierung des Brückenbauwerk dienlich sein. Mit der Umwidmung könnte dauerhaft die Netzunterbrechnung mittels Beschilderung angeordnet werden, ohne dass der Schutz des Brückenbauwerks im Vordergrund steht.
Im Rahmen einer dauerhaften Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung in der Akazienstraße zwischen Auf der Hüls und Haarbachtalstraße sollte mit Bezug auf die Verkehrssicherheit und mit Blick auf die Perspektive der RVR Haaren die Parkordnung hinsichtlich der Alternativen einseitiges oder alternierendes Straßenrandparken abgewogen werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
x | nicht bekannt |
Betroffene Straßen
Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.
5 Straßen
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Dokument
KI-Analyse
Worum geht es?
Verkehrsregelungen in Haaren sollen dauerhaft angepasst werden: Brückensperrung und Einbahnstraßen stehen zur Diskussion, um Sicherheit und Mobilität zu verbessern.
Projekt
Verkehrskonzept Haaren
Auch: ASK Haaren, Radvorrangroute Haaren
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Problem erkanntBezirk
HaarenModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 68 - Mobilität und Verkehr
- Geändert
- 3.9.2025
Technische Details
ID: 1002705
Allris:https://ratsinfo.aachen.de/public/vo020?VOLFDNR=1002705
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/papers?id=1002705