Fortschreibung NRW-Tarif zum 01.01.2026
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Die Preise für den NRW-Tarif sollen zum Jahresbeginn angepasst werden. Dabei wird besonders auf die Attraktivität digitaler Ticketangebote geachtet.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Der regionale Beirat der Stadt Aachen stimmt der Tarifmaßnahme zur Fortschreibung des NRW-Tarifs gemäß der Preisliste für 2026 zum 01.01.2026 zu und beauftragt das Kompetenzcenter Marketing NRW damit, einen entsprechenden Tarifantrag bei der Bezirksregierung Köln zu stellen.
Erläuterungen
Nach umfassenden Abstimmungen zwischen dem Kompetenzcenter Marketing NRW (KCM), den Verbünden in NRW und Vertretern der Verkehrsunternehmen hat der Landesarbeitskreis Nahverkehr NRW in seiner Sitzung am 24.06.2025 eine Empfehlung für die Preisfortschreibung des NRW-Tarifs zum 01.01.2026 auf Basis eines abgestimmten Indexverfahrens aufgrund der Kostenentwicklung der SPNV und ÖSPV Unternehmen ausgesprochen. Es wird eine Preisanpassung für den NRW-Tarif in Höhe von durchschnittlich 4,65 Prozent empfohlen.
Mit den vorgeschlagenen Preisen sollen sowohl die gestiegenen Kosten für den ÖPNV-Betrieb als auch die Beibehaltung der Attraktivität des ÖPNVs im Sinne der Mobilitätswende berücksichtigt werden. Erstmalig seit Einführung des Deutschlandtickets im Mai 2023 macht die Musterrichtlinie des Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen keine Vorgaben hinsichtlich eines gleichermaßen über alle Ticketsegmente anzuwendenden Fortschreibungssatzes, wodurch sich gewisse Gestaltungsspielräume für einzelne Ticketsegmente bei der Preisfortschreibung zum 01.01.2026 ergeben.
Vor diesem Hintergrund und mit dem strategischen Ziel eezy.nrw zu attraktivieren und als führenden Tarif in NRW für Gelegenheitskunden zu etablieren, wurde sich im Rahmen der o. g. Abstimmungen für eine unterproportionale Fortschreibung des eezy-Tarifs gegenüber dem konventionellen NRW-Tarif ausgesprochen.
Die Preise ab 01.01.2026 sind der Anlage 1 zu entnehmen.
Eine Beschlussempfehlung für die regionalen Gremien ist in der Sitzung des LAK Nahverkehr NRW am 24.06.2025 erfolgt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Dokument
KI-Analyse
Worum geht es?
Die Preise für den NRW-Tarif sollen zum Jahresbeginn angepasst werden. Dabei wird besonders auf die Attraktivität digitaler Ticketangebote geachtet.
Projekt
NRW-Tarifpreisanpassung
Auch: Preisanpassung NRW-Tarif
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Maßnahme geplantModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- Aachener Verkehrsverbund
- Geändert
- 14.9.2025
Technische Details
ID: 1002787
Allris:https://ratsinfo.aachen.de/public/vo020?VOLFDNR=1002787
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/papers?id=1002787