Vorlage·FB 61/1146/WP18·28. Oktober 2025

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1022 - Freunder Weg / Zeppelinstraße hier: Prüfung des Baulandbeschlusses und Anwendung des Quotenbeschlusses

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Ein ehemaliges Gewerbeareal wird zu einem Wohnquartier mit gefördertem Wohnraum umgebaut – die Stadt prüft, welche Regeln für bezahlbaren Wohnungsbau hier gelten.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Anwendung des Quotenbeschlusses für das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 1022 - Freunder Weg / Zeppelinstraße -.

Erläuterungen

Hintergrund Baulandbeschluss

Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung am 14.03.2007 und am 19.06.2019 die Anwendung des Baulandbeschlusses als Kooperationsmodell zwischen Grundstücksentwicklern und der Stadt als Planungsträgerin beschlossen. Danach werden Planverfahren zur Entwicklung von Wohnbauflächen auf Grundstücken von mindestens 5.000 m² Größe nur durchgeführt, wenn der Grundstückseigentümer der Stadt vor Einleitung des Planverfahrens ein notarielles Kaufangebot über 1/3 der zukünftigen Netto-Baulandfläche des beantragten Gebietes zum planungsunbeeinflussten Wert unterbreitet. Die Stadt erklärt sich im Gegenzug dazu bereit, ein Planverfahren mit dem Ziel einzuleiten, ein Wohngebiet zu entwickeln. Sämtliche mit der Entwicklung entstehenden Kosten werden entsprechend der Anteile der Bruttobaulandflächen aufgeteilt.

Der Quotenbeschluss beruht auf einer Ratsentscheidung von 2014 und 2019, nach welchem Vorhabenträger*innen vertraglich verpflichtet werden sollen, grundsätzlich 40 % öffentlich geförderten Wohnungsbau zu realisieren.

Der Baulandbeschluss und der Quotenbeschluss kommen nur einzeln zur Anwendung, sie werden nie gemeinsam angewendet.

Projektbeschreibung

Auf dem ehemaligen Areal der Fa. Hutchinson wurde bislang eine gewerblich / industrielle Nutzung ausgeübt. Nach Aufgabe des Betriebes wurde das Grundstück von einem/einer Investor*in erworben und der Gebäudebestand überwiegend abgebrochen. Es ist geplant, auf dem Areal Gewerbe-, Freizeit und Dienstleistungsnutzungen sowie in einem Teilbereich Wohnnutzung anzusiedeln. Für die Teilfläche - Wohnen - soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden, für den Gewerbebereich ein Angebotsbebauungsplan mit städtebaulichem Vertrag.

Im Eckbereich Zeppelinstraße / Freunder Weg ist im Übergang zwischen der vorhandenen Wohnbebauung und den anschließenden Gewerbeflächen ein kompakter Wohnblock geplant. Die Grundstücksfläche für diesen Wohnblock beträgt 3.950 m². Der Geltungsbereich für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan beträgt 5.450 m², da auch die angrenzenden privaten Erschließungsflächen einbezogen werden. (s. Anlage 3).

Da das Plangebiet somit größer als 5.000 m² ist, ist die Anwendung des Baulandbeschlusses zu prüfen.

Insgesamt sollen 143 Wohneinheiten (WE) geschaffen werden, davon 52 WE (50 % der Gesamtwohnfläche), die den Anforderungen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus entsprechen mit Wohnungsgrößen von 49,9 m² bis 132,7 m².

Das Vorhaben wurde auch erstmalig im Rahmen der Wohnbauförderung bei der Bewilligungsstelle der Städteregion vorgestellt. Die Planung wird grundsätzlich unterstützt, weitere Abstimmungen sind noch erforderlich.

91 WE werden freifinanziert als 2-Raumwohnungen mit einer Wohnfläche zwischen 42 und 49 m² geschaffen. Bei den (teilmöblierten) Kleinwohnungen ist vorgesehen, insbesondere ein Angebot für Senior*innen und Auszubildende zu schaffen. Neben der Anwendung des Quotenbeschlusses und damit der Schaffung bezahlbaren Wohnens sind auch weitere soziale Nutzungen (z.B. Tagespflege) an dem Standort in Planung. Diese lassen sich gut mit den geplanten Wohnangeboten verzahnen.

Empfehlung über die Anwendung des Quotenbeschlusses

Das Plangebiet überschreitet zwar mit 450 m² knapp die Grenze von 5.000 m², die eigentliche, relevante Wohnbaufläche beträgt jedoch nur 3.950 m². Die übrigen Flächen im Plangebiet sind Erschließungsflächen. Aus diesem Grund ist aus Sicht der Verwaltung der Baulandbeschluss hier nicht anzuwenden.

Die Vorhabenträgerin ist von der Anwendung des Quotenbeschlusses ausgegangen und hatte bereits einen 40%-igen Anteil geförderter Wohnbaufläche eingeplant. Dieser Anteil soll nun in Abstimmung mit der Vorhabenträgerin auf 50 % erhöht werden.

Aus den vorgenannten Gründen schlägt die Verwaltung vor, auf den Baulandbeschluss zu verzichten und stattdessen den Quotenbeschluss anzuwenden.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

X

nicht bekannt

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

2 Straßen

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Projekt: Wohnquartier Freunder Weg

Zum Projekt

Die Stadt prüft die Anwendung des Quotenbeschlusses für ein Wohnbauprojekt im Bereich Freunder Weg/Zeppelinstraße. Geplant sind 143 Wohneinheiten, davon 50 % öffentlich gefördert, mit Fokus auf bezahlbaren Wohnraum für Senioren und Auszubildende.

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WohnenMaßnahme geplant28. Okt. 2025 – 9. Sept. 20262 Vorlagen
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Worum geht es?

Ein ehemaliges Gewerbeareal wird zu einem Wohnquartier mit gefördertem Wohnraum umgebaut – die Stadt prüft, welche Regeln für bezahlbaren Wohnungsbau hier gelten.

Projekt

Wohnquartier Freunder Weg

Auch: Bebauungsplan Nr. 1022, Quartier Zeppelinstraße

Strategien & Programme

Handlungskonzept Wohnen Aachen

Kategorien

WohnenStadtentwicklung

Schlagworte

BebauungsplanWohnraumförderungQuartiersentwicklungSozialwohnungen

Betroffene Gruppen

AnwohnerSeniorenAuszubildendeGeringverdiener

Handlungstyp

Planung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Bezirk

Mitte

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
9.10.2025
Technische Details