Vorlage·E 49/0208/WP18·29. Januar 2026

Besetzung der politischen Vertreter*innen in der KAStE-Jury

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Wer entscheidet über die Vergabe von Fördermitteln für Aachens freie Kulturszene? Die Besetzung der Jury für die Kulturförderung steht an.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Der Betriebsausschuss Kultur und Theater beschließt, als Sprecher*in für die einzelnen Fraktionen in die Fachjury KAStE zu entsenden:

CDUHerr BackhausSPDHerr Tillmann

Grüne/Bündnis 90 Frau BergsLinkeHerr Stoddon

AFDFrau Geilen

Im Falle der Verhinderung der benannten Sprecher*innen erfolgt die Entsendung einer Vertretung durch die jeweilige Fraktion.

Erläuterungen

Die Stadt Aachen fördert die sog. „Freie Szene“ finanziell im Rahmen der Richtlinien für „Kulturarbeit außerhalb städtischer Einrichtungen“ (KAStE).

Zur Entscheidungsvorbereitung über die Vergabe der Fördermittel und grundlegender Sachverhalte berät die Fachjury KAStE und unterbreitet dem Ausschuss einen Entscheidungsvorschlag, s. Ziffer 4 der Richtlinien in der Fassung vom 06.09.2024.

Die Jury ist paritätisch mit Personen aus der freien Szene und der Politik besetzt.

Die Sitzung der Jury am 14.01.2026 wurde mit der bis dato gültigen Jurybesetzung durchgeführt.

In der nächsten Sitzung des Betriebsausschusses Kultur, Theater und VHS wird die neue Besetzung der Jury bekannt gegeben.

Seitens der Politik ist je eine Person pro im Betriebsausschuss Kultur und Theater vertretener Fraktion zu entsenden.

Um diese Funktion wahrzunehmen, ist es notwendig, dass der Betriebsausschuss Kultur, Theater und VHS einen entsprechenden Beschluss über die Sprecher*innenfunktion fällt.

In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass eine festgelegte Vertretungsregelung für die Sprecher*innen u.U. nicht flexibel genug ist, so dass die Vertretung aktuell im Einzelfall durch die jeweilige Fraktion festgelegt werden sollte.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Dokument

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KI-Analyse

Diese Informationen wurden automatisch per KI extrahiert und können Fehler enthalten.

Worum geht es?

Wer entscheidet über die Vergabe von Fördermitteln für Aachens freie Kulturszene? Die Besetzung der Jury für die Kulturförderung steht an.

Projekt

KAStE-Jury Besetzung

Auch: Kulturförderjury, Freie Szene

Strategien & Programme

Richtlinien Kulturarbeit außerhalb städtischer Einrichtungen

Kategorien

KulturRatsbetrieb

Schlagworte

KulturförderungJurybesetzungVertretungsregelung

Betroffene Gruppen

KulturschaffendeKünstler

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
E 49 - Kulturbetrieb
Geändert
23.1.2026
Technische Details