Vorlage·BA 5/0178/WP18·12. November 2025

Einführung und Verpflichtung der Bezirksbürgermeisterin / des Bezirksbürgermeisters

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Die Einführung der Bezirksbürgermeisterin oder des Bezirksbürgermeisters folgt einem festgelegten Verfahren nach der Gemeindeordnung.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Erläuterungen

Gemäß § 67 Abs. 3 in Verbindung mit § 36 Abs. 3 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wird die Bezirksbürgermeisterin / der Bezirksbürgermeister von dem Mitglied, welches am längsten ununterbrochen der Bezirksvertretung angehört, in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer / seiner Aufgaben verpflichtet.

Die vorgeschriebene Verpflichtung wird in der Weise vollzogen, indem die Bezirksbürgermeisterin / der Bezirksbürgermeister ihr / sein Einverständnis mit folgender Erklärung bekundet:

"Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können

wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung und die Gesetze beachten und meine

Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“

Mögliche Ergänzung:

„So wahr mir Gott helfe."

Dokument

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KI-Analyse

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Worum geht es?

Die Einführung der Bezirksbürgermeisterin oder des Bezirksbürgermeisters folgt einem festgelegten Verfahren nach der Gemeindeordnung.

Kategorien

Ratsbetrieb

Schlagworte

AmtsantrittBezirksbürgermeisterVerpflichtungserklärung

Betroffene Gruppen

Bezirksbürgermeister

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
B 5 - Bezirksamt Aachen-Laurensberg
Geändert
22.12.2025
Technische Details