Erneuerung der Fahrbahnbankette auf der Nütheimer Straße mit Anlegung von Radstreifen; Antrag der CDU-BF vom 15.02.2021
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Die Nütheimer Straße wird saniert, doch ein Radstreifen ist aufgrund der engen Fahrbahn nicht möglich. Stattdessen gibt es eine Fahrbahnrandmarkierung.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Erläuterungen
Am 14.04.2021 hat die Bezirksvertretung Aachen – Kornelimünster/Walheim einen Antrag der CDU-Bezirksfraktion zur Sanierung der Nütheimer Straße und der Anlage eines Radstreifens angenommen. Dieser wurde zur Prüfung in die Verwaltung gegeben.
Bei der Nütheimer Straße handelt es sich um eine untergeordnete Verbindungsstraße zwischen der Aachener Straße im Bereich Schleckheim, Nütheim, Walheim und Kornelimünster im Bereich des Inda-Gymnasiums. Die Straße ist zwischen 4,00 m und 4,50 m breit und verfügt über keinen Gehweg oder sonstige Nebenanlage, sondern nur über eine asphaltierte Fahrbahn, auf der sich KFZ, Radfahrer und Fußgänger die Fläche teilen.
Die Nütheimer Straße ist als "Verbindung" (unterste Hierarchiestufe) in das Radhauptnetz aufgenommen worden. Sowohl die vorhandenen Mischverkehrsführungen bei Tempo 50, als auch der "Wirtschaftsweg" zwischen Haus-Nr. 102 und der Monschauer Straße sind für diese Hierarchiestufe geeignete Führungsformen des Radverkehrs.
Die fahrbahnbegleitenden Bankette werden bei Ausweichvorgängen genutzt und waren dadurch stark ausgefahren, die Fahrbahnränder sind dadurch an den Kanten abgängig gewesen.
Eine Sanierung der Fahrbahnoberfläche war bereits unabhängig von dem vorliegenden Antrag vorgesehen. Die mittelfristige Planung sah eine Ausführung für 2025 vor, da in den Jahren ab 2019 die Maßnahmenpakete für die Fahrbahnsanierungen bereits gefüllt waren.
Vom 26.08.2025 bis zum 10.09.2025 wurde schließlich die Sanierung der Nütheimer Straße durchgeführt. Dabei wurden auch die Bankette saniert.
Eine abschließende Radstreifenmarkierung kann aufgrund der fehlenden Fahrbahnbreite nicht vorgesehen werden. Inzwischen ist die Anlage von Schutzstraßen außerorts per Erlass in NRW zwar grundsätzlich möglich, allerdings ist hierfür eine Mindestfahrbahnbreite von 6,94 m notwendig. Mit ca. 4,00 m Fahrbahnbreite sind Schutzstreifen auf der Nütheimer Straße entsprechend weiterhin nicht zulässig.
Eine beidseitige Fahrbahnrandmarkierung wird jedoch im Anschluss noch aufgetragen zur Abgrenzung von Fahrbahn und Bankett.
Betroffene Straßen
Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.
4 Straßen
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Worum geht es?
Die Nütheimer Straße wird saniert, doch ein Radstreifen ist aufgrund der engen Fahrbahn nicht möglich. Stattdessen gibt es eine Fahrbahnrandmarkierung.
Projekt
Sanierung Nütheimer Straße
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Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
SanierungVerfahrensstand
AbgeschlossenBezirk
Kornelimünster/WalheimModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
- Geändert
- 3.9.2026
Technische Details
ID: 1002880
Allris:https://ratsinfo.aachen.de/public/vo020?VOLFDNR=1002880
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/papers?id=1002880