Vorlage·BA 6/0298/WP18·12. November 2025

Wahl des Bezirksbürgermeisters/der Bezirksbürgermeisterin und der Stellvertretungen

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Wie wird die Leitung der Bezirksvertretung bestimmt? Die Wahl der Bezirksbürgermeisterin oder des Bezirksbürgermeisters und ihrer Stellvertretungen folgt festgelegten Regeln.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich wählt folgende Personen aus ihrer Mitte zum Bezirksbürgermeister/zur Bezirksbürgermeisterin bzw. zu seiner/ihrer Stellvertretung:

  1. Bezirksbürgermeister/in _________________________________
  2. Erste/r stellvertretende/r Bezirksbürgermeister/in _________________________________
  3. Zweite/r stellvertretende/r Bezirksbürgermeister/in _________________________________

Erläuterungen

Die Wahl der Bezirksbürgermeisterin / des Bezirksbürgermeisters und der Stellvertreter*innen richtet sich nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der aktuellen Fassung.

Gemäß § 67 Abs. 2 bis 5 i. V. m. § 36 Abs. 3 i. V. m. GO NRW wählt die Bezirksvertretung aus ihrer Mitte ohne Aussprache die / den Bezirksbürgermeister*in und einen oder mehrere Stellvertreter*innen.

Sie vertreten die Bezirksbürgermeisterin / den Bezirksbürgermeister bei der Leitung der Bezirksvertretungssitzungen und bei der Repräsentation.

Es wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang geheim abgestimmt; 50 Absatz 2 Satz 3 bis 7 GO NRW gilt entsprechend. Dabei ist die Reihenfolge Stellvertretungen nach der Reihenfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch Teilung der auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen entfallenden Stimmenzahlen durch die Zahlen 1, 2, 3 usw. ergeben.

Bezirksbürgermeister*in ist, wer an erster Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die erste Höchstzahl entfällt.

Erste/r Stellvertreter*in ist, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die zweite Höchstzahl entfällt, zweite/r Stellvertreter*in ist, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die dritte Höchstzahl entfällt usw.

Zwischen Wahlvorschlägen mit gleichen Höchstzahlen findet eine Stichwahl statt; bei Stimmengleichheit entscheidet das zu ziehende Los.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

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KI-Analyse

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Worum geht es?

Wie wird die Leitung der Bezirksvertretung bestimmt? Die Wahl der Bezirksbürgermeisterin oder des Bezirksbürgermeisters und ihrer Stellvertretungen folgt festgelegten Regeln.

Kategorien

Ratsbetrieb

Schlagworte

WahlverfahrenBezirksvertretungAmtsverpflichtung

Betroffene Gruppen

Mitglieder der Bezirksvertretung

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Problem erkannt

Bezirk

Haaren

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
B 6 - Bezirksamt Aachen-Richterich
Geändert
24.10.2025
Technische Details