Einführung und Verpflichtung der Stellvertreter*innen der Bezirksbürgermeisterin / des Bezirksbürgermeisters und der übrigen Mitglieder der Bezirksvertretung
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Die Mitglieder der Bezirksvertretung werden feierlich auf ihre Aufgaben verpflichtet und in ihre Ämter eingeführt.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Erläuterungen
Gemäß § 67 Abs. 3 in Verbindung mit § 36 Abs. 5 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) werden die Stellvertreterin / der Stellvertreter bzw. die Stellvertreter*innen der Bezirksbürgermeisterin / des Bezirksbürgermeisters und die übrigen Mitglieder der Bezirksvertretung von der Bezirksbürgermeisterin / dem Bezirksbürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Die vorgeschriebene Verpflichtung wird in der Weise vollzogen, indem die Mitglieder der Bezirksvertretung ihr Einverständnis mit folgender Erklärung bekunden:
"Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können
wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung und die Gesetze beachten und meine
Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“
Mögliche Ergänzung:
„So wahr mir Gott helfe."
Dokument
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Worum geht es?
Die Mitglieder der Bezirksvertretung werden feierlich auf ihre Aufgaben verpflichtet und in ihre Ämter eingeführt.
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Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Problem erkanntBezirk
HaarenModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- B 6 - Bezirksamt Aachen-Richterich
- Geändert
- 24.10.2025
Technische Details
ID: 1002888
Allris:https://ratsinfo.aachen.de/public/vo020?VOLFDNR=1002888
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/papers?id=1002888