Vorlage·BA 6/0299/WP18·12. November 2025

Einführung und Verpflichtung der Stellvertreter*innen der Bezirksbürgermeisterin / des Bezirksbürgermeisters und der übrigen Mitglieder der Bezirksvertretung

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Die Mitglieder der Bezirksvertretung werden feierlich auf ihre Aufgaben verpflichtet und in ihre Ämter eingeführt.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Erläuterungen

Gemäß § 67 Abs. 3 in Verbindung mit § 36 Abs. 5 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) werden die Stellvertreterin / der Stellvertreter bzw. die Stellvertreter*innen der Bezirksbürgermeisterin / des Bezirksbürgermeisters und die übrigen Mitglieder der Bezirksvertretung von der Bezirksbürgermeisterin / dem Bezirksbürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

Die vorgeschriebene Verpflichtung wird in der Weise vollzogen, indem die Mitglieder der Bezirksvertretung ihr Einverständnis mit folgender Erklärung bekunden:

"Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können

wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung und die Gesetze beachten und meine

Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“

Mögliche Ergänzung:

„So wahr mir Gott helfe."

Dokument

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Worum geht es?

Die Mitglieder der Bezirksvertretung werden feierlich auf ihre Aufgaben verpflichtet und in ihre Ämter eingeführt.

Kategorien

Ratsbetrieb

Schlagworte

AmtsverpflichtungBezirksvertretungRepräsentation

Betroffene Gruppen

Mitglieder der Bezirksvertretung

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Problem erkannt

Bezirk

Haaren

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
B 6 - Bezirksamt Aachen-Richterich
Geändert
24.10.2025
Technische Details