Vorlage·FB 36/0613/WP18·3. Dezember 2025

Forstwirtschaftsplan 2026 für den Stadtwald

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Der jährliche Plan für die Bewirtschaftung des Aachener Stadtwalds liegt vor. Er umfasst Maßnahmen zur Waldentwicklung, Wegeunterhaltung und Erholungseinrichtungen.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Erläuterungen

Die Kommune erstellt gemäß Landesforstgesetz NRW jährlich einen Forstwirtschaftsplan. Dieser setzt die jährlich aus dem 10-jährigen Betriebsplan (Forsteinrichtungswerk) abgeleiteten Einzelmaßnahmen zur Erfüllung der forstbetrieblichen Ziele fest. Das Forsteinrichtungswerk ist zum 31.09.2025 abgelaufen. Aufgrund von Personalengpässen muss die Ausschreibung für die Erstellung eines neuen Forsteinrichtungswerks verschoben werden. Das Vorgehen ist mit der Unteren Forstbehörde (Landesbetrieb Wald und Holz NRW) abgestimmt.

Die Waldbewirtschaftung des Aachener Stadtwaldes erfolgt nach den Vorgaben der Nachhaltigkeitsstrategie für den Kommunalwald der Stadt Aachen (Ratsbeschluss vom 23.08.2023).Zentrale Ziele dieser Strategie sind die Sicherung der ökologischen Wertigkeit des Waldes/die Steigerung der Biodiversität, der Aufbau naturnaher Waldgesellschaften, die Sicherung des Waldes als Erholungsraum, die Bereitstellung von qualitativ hochwertigem Holz, der Erhalt der Kaltluftproduktion, die Sicherung der Grundwasserneubildung und der Regenwasserrückhaltung sowie Bindung von CO 2 im städtischen Wald. Im Grunde genommen Aspekte, die unter den Begriff ‘Gemeinwohlleistung’ zusammengefasst werden können.

Rückblick auf das Forstwirtschaftsjahr 2025

Die Wasserversorgung der Bäumehat großen Einfluss auf deren Vitalität sowie auf die Entwicklung von Schadinsekten, insbesondere der Borkenkäfer. Nach einem regenreichen Jahr 2024 verzeichnete NRW im Frühjahr 2025 erneut deutliche Niederschlagsdefizite, die eine Wasserunterversorgung erwarten ließen. Die Situation hat sich im weiteren Jahresverlauf etwas verbessert, so dass erfreulicherweise keine trockenheitsbedingte Schäden an den Bäumen oder an den Kulturen zu erkennen sind. Auch die Borkenkäferpopulation der Vorjahre ist weitestgehend zusammengebrochen. Dennoch ist nach wie vor eine Grundpopulation vorhanden, die über die zweite Jahreshälfte verteilt immer wieder Schäden an Fichten verursachte, allerdings auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau.

Mit dem fortwährenden Rückgang der außerplanmäßigen Nutzungen auf Schadflächen durch beispielsweise Trockenheit, Sturm, Borkenkäfer usw. sinkt auch die Zahl der Freiflächen, die gemäß Landesforstgesetz innerhalb von zwei Jahren wiederaufzuforsten und über mehrere Jahre zu pflegen sind. Da die in den Vorjahren entstandenen Kulturen über mehrere Jahre gepflegt werden, nehmen die Arbeiten immer noch nennenswert Zeit in Anspruch, Tendenz fallend.

Forstwirtschaftsplan 2026

a) Holzbereitstellung und Waldentwicklung

*)Alh = andere Laubbäume mit hoher Umtriebszeit (Esche, Bergahorn, Kirsche)
Aln = andere Laubbäume mit niedriger Umtriebszeit (Roteiche, Birke, Roterle, Eberesche, Robinie,Rosskastanie)

zu a)Der jährl.Hiebssatz beschreibt die nachhaltig nutzbare Holzmenge je Jahr, getrennt nach Holzartengruppen

zu b) Der abgeglichene Hiebssatz summiert sämtliche Mehr- oder Mindernutzungen der Vorjahre seit Inkrafttreten des Forsteinrichtungs-
werkes (01.10.2015) auf.Diese Holzmenge wäre theoretisch nutzbar, ohne die Kriterien der Nachhaltigkeit zu verletzen.

An dieser Stelle weist das Gemeindeforstamt darauf hin, dass die Angaben für die Baumartengruppe Fichte/Douglasie nicht mehr auf dem akutellen Stand sind, da einige Fichtenwälder den Trockenjahren zum Opfer fielen. Die anstehende Forsteinrichtung/Inventur wird über den Umfang der Vorrats- und Zuwachsverluste Auskunft geben.

Die Vorgaben für die Laubwälder sind dagegen nach wie vor belastbar. Gemäß der Nachhaltigkeitsstrategie für den Kommunalwald der Stadt Aachen wurden die Laubwälder sehr zurückhaltend beplant (Summe: 550 Festmeter), vor dem Hintergrund, die Holzvorräte auf diesen Flächen anzureichern. Demgegenüber wurde die Baumart Fichte im Forstwirtschaftsjahr 2025 etwas stärker genutzt als ursprünglich geplant. Der Ansatz wurde im laufenden Forstwirtschaftsjahr sicherlich um ca. 25 % überschritten. Genau Zahlen liegen noch nicht vor, da noch größere Holzmengen unvermessen am Wegrand liegen und somit nicht in den Büchern erfasst sind.
Auch die forcierte Nutzung der Fichtenwälder entspricht der Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Aachen, die eine schnellere Umwandlung der nicht klimaresilienten Fichtenwälder in Laubwälder vorsieht. Die Holzpreise für Fichten bewegen sich erfreulicherweise auf einem ausgesprochen hohen Niveau, so dass die Mehrnutzung holzmarktkonform stattfand.

b) Kulturen, Wege- und Erholungsplanung

Die Auflichtung der Fichtenwälder ist eine wesentliche Voraussetzung für den Voranbau der Rotbuche. Als Voranbau bezeichnet man in der Forstwirtschaft das Einbringen schattenertragender Baumarten unter einen noch bestehenden, meist lichten bzw. aufgelichteten Baumbestand (hier Fichten). Auf diese Weise wird der Baumartenwechsel frühzeitig eingeleitet. Der Buchenvoranbau ist sowohl im Forstrevier Grüne Eiche als auch im Revier Adamshäuschen geplant.

Die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Trauben- und Stieleichen ertragen dagegen nur wenig Schatten und werden auf Freiflächen gepflanzt, die durch Borkenkäferbefall entstanden sind. Darüber hinaus ist sowohl die Pflanzung von Mischbaumarten (Linden, Hainbuche) als auch von diversen Sträuchern geplant. Letztere i.d.R. an Waldrändern oder angrenzend zur Wohnbebauung.

Insgesamt sollen im Forstwirtschaftsjahr 2026 8.460 Baum- und Straucharten gepflanzt werden, mit folgender Verteilung:

Kultursicherung /Verbissschutz/Waldschutz

Einige Aufforstungen bedürfen in den ersten Jahren der Pflege, da die Konkurrenz durch Brombeere und Adlerfarn diese Kulturen gefährden kann. Die Flächen werden, je nach Entwicklung der Konkurrenzvegetation, über drei bis fünf Jahre hinweg freigeschnitten. Darüber hinaus ist vorgesehen, natürlich angesamte Laubbäume wie beispielsweise Eberesche oder Ahorn frei zu stellen, falls diese durch die oft dicht aufkommende Fichten-Naturverjüngung überwachsen werden.

Geplant ist der zweimaliger Freischnitt auf rund 20 Hektar.

Trotz punktueller Schwerpunktbejagung unterliegen die mit Laubbäumen aufgeforsteten Flächen einem hohen Verbissdruck durch Rehwild (v.a. Eichen, Esskastanie und Hainbuche). Dementsprechend werden, je nach Ausgangssituation, unterschiedliche Verbissschutzmaßnahmen ergriffen. Vorherrschend ist das zweimalige Ausbringen von Verbissschutzmitteln auf den Terminaltrieb, sprich auf den obersten Trieb bzw. die oberste Knospe eines jungen Baumes. Dieser Schutz soll auf 13 Hektar erfolgen (jeweils gegen Sommer- und Winterverbiss). Des Weiteren sollen zwei kleine Zäune mit einer Gesamtlänge von 350 Meter errichtet werden (Flächenschutz). Andere Bäume werden hingegegen in so genannte Wuchshüllen gesetzt und vor Wildverbiss geschützt (Einzelschutz). Nach einigen Jahren werden die Hüllen wieder abgebaut und entsorgt.

Im Rahmen des Waldschutzes werden immer wieder Neophyten (invasive Pflanzenarten, die zu den heimischen in Konkurrenz treten) bekämpft. So soll auch in diesem Jahr die spätblühende Traubenkirsche (amerikanische Traubenkirsche) im Stadtwald durch Rückschnitt zurückgedrängt werden bzw. in der weiteren Verbreitung behindert werden.

Jungbestandspflege

Als Jungbestand bezeichnet man einen Wald im Dickungs- bis Stangenholzalter (ca. 10- bis 40-jährig). Diese Wälder entwickeln sich hochdynamisch, besonders im Höhenwachstum. Grundsätzlich verfolgt das Gemeindeforstamt das Ziel, in dieser Altersphase nur wenig einzugreifen, damit die Waldentwicklung möglichst ungestört abläuft. Eine Steuerung findet jedoch dann statt, wenn das Betriebsziel eines artenreichen Mischwaldes nicht erreicht wird. Mischwälder haben gerade in Zeiten des Klimawandels ihre Berechtigung, da sie i.d.R. flexibler auf Störungen reagieren. Andere Gründe für Pflegeeingriffe sind die Erhöhung der Vitalität/Stabilität sowie der Qualität von Einzelbäumen.

Die Jungbestandspflege soll – in sehr unterschiedlicher Intensität– auf ca. 14 Hektar erfolgen.

Wegeunterhaltung

Die Unterhaltung unserer Waldwege gehört zu den Standardaufgaben des städtischen Forstbetriebes. Diverse sand-/wassergebundene Wege werden mit betriebseigenen Maschinen profiliert und zur Substanzerhaltung teilweise neu aufgeschottert. Auch die Wiederherstellung des Lichtraumprofils sowie das Mulchen der Wegeseitengräben gehören zu den klassischen Arbeiten für 2026.

Erholungseinrichtungen

Ein weiteres Anliegen des Forstbetriebes ist es, die Abfallbehälter im Aachener Wald zu ersetzen. Diese sind in die Jahre gekommen und nicht mehr zeitgemäß. Das Ersetzen erfolgt sukzessive, beginnend mit den Waldparkplätzen im Stadtwald.

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

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Projekt: Forstwirtschaftsplan Stadtwald

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Die Stadt Aachen erstellt den jährlichen Forstwirtschaftsplan für den Stadtwald, der Maßnahmen zur nachhaltigen Bewirtschaftung und ökologischen Aufwertung des Waldes festlegt. Aufgrund von Personalengpässen wird die Erstellung eines neuen 10-jährigen Betriebsplans verschoben.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Umwelt & NaturMaßnahme geplant9. Nov. 2016 – 9. Sept. 20263 Vorlagen

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Worum geht es?

Der jährliche Plan für die Bewirtschaftung des Aachener Stadtwalds liegt vor. Er umfasst Maßnahmen zur Waldentwicklung, Wegeunterhaltung und Erholungseinrichtungen.

Projekt

Forstwirtschaftsplan Stadtwald

Strategien & Programme

Nachhaltigkeitsstrategie Kommunalwald Aachen

Kategorien

Umwelt & Natur

Schlagworte

WaldbewirtschaftungBiodiversitätKlimaschutzErholungsraum

Betroffene Gruppen

SpaziergängerNaturinteressierteAnwohner

Handlungstyp

Planung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
28.10.2025
Technische Details