Vorlage·FB 45 n/0042/WP18·28. Oktober 2025

Antrag auf Sonderzuschuss Personalkosten OGS-Freie Träger

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Freie Träger der Offenen Ganztagsschule beantragen einen Sonderzuschuss, um die gestiegenen Personalkosten nach Tarifanpassungen abzufedern.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

  1. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt die Gewährung eines Sonderzuschusses zur Finanzierung der Personalkosten der freien OGS Träger*innen in Höhe von 3 % vom 01.04.2025 bis 31.07.2025 sowie die Verwaltung mit der Umsetzung zu beauftragen.

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt neben der regulären Indexierung der Personalkosten in Höhe von 2,5 % die Gewährung eines Sonderzuschusses zur Finanzierung der Personalkosten der freien OGS Träger*innen in Höhe von 0,5 % vom 01.08.2025 bis 31.12.2025 sowie die Verwaltung mit der Umsetzung zu beauftragen.

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt die Gewährung eines Sonderzuschusses zur Finanzierung der Personalkosten der freien OGS Träger*innen in Höhe von 3 % vom 01.04.2025 bis 31.07.2025 sowie die Verwaltung mit der Umsetzung zu beauftragen.

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt neben der regulären Indexierung der Personalkosten in Höhe von 2,5 % die Gewährung eines Sonderzuschusses zur Finanzierung der Personalkosten der freien OGS Träger*innen in Höhe von 0,5 % vom 01.08.2025 bis 31.12.2025 sowie die Verwaltung mit der Umsetzung zu beauftragen.

Erläuterungen

Der Verbund der freien OGS Träger – bestehend aus AWO Kreisverband Aachen-Stadt e.V., Euro Jugend e.V., Kinder- und Jugendhilfe Driescher Hof e.V., IN VIA Aachen e.V., Pädagogisches Zentrum Aachen e.V. und Förderverein OGS Zauberhut e.V. – hat sich mit Antrag vom 07.05.2025 an die Verwaltung gewandt, um die wirtschaftliche Situation der OGS-Träger nach Abschluss der Tarifverhandlungen im TVÖD zu thematisieren.

Der Tarifabschluss des TVÖD in 2025 sieht eine stufenartige Anpassung der Gehälter vor, die mittelbar Auswirkungen auf die Tarife der freien Jugendhilfeträger haben und erheblichen finanziellen Mehraufwand bedeuten.

Die Beschäftigten des TVÖD sollen ab dem 01.04.2025 eine lineare Entgelterhöhung in Höhe von 3 %, mindestens 110 Euro, erhalten.

Ab dem 01.05.2026 sind weitere Entgelterhöhungen für die Beschäftigten des TVÖD in Höhe von 2,8 % vorgesehen.

Die bisher bewilligten finanziellen Mittel sind laut Trägerverbund nicht auskömmlich, sodass er mit Schreiben vom 07.05.2025 um zusätzliche finanzielle Unterstützung in Form eines Sonderzuschusses zur Finanzierung der Personalkosten in Höhe von 3 % für den Zeitraum 01.04.2025 bis 31.07.2025, sowie mit dem Schreiben vom 25.06.2025 um eine Fortführung dieses Zuschusses bis 30.04.2026 beantragt hat.

Die aktuelle Finanzierungsgrundlage des Landes NRW, zur Offenen Ganztags Schule, sieht keine gesonderten Finanzierungsmöglichkeiten oder Anpassungen durch den TVÖD – Abschluss vor. Um die finanziellen Auswirkungen auf die Träger entsprechend auffangen zu können schlägt die Verwaltung vor folgende Maßnahmen umzusetzen:

  1. Für den Zeitraum vom 01.04.2025 bis 31.07.2025, einen einmaligen Sonderzuschuss in Höhe von 3,0 % bezogen auf den rechnerischen Anteil der Personalkosten aufgrund der Entgelterhöhung im TVÖD zu gewähren.
  1. Ab dem 01.08.2025 bis zum 31.12.2025, einen einmaligen Sonderzuschuss in Höhe von 0,5 % bezogen auf den rechnerischen Anteil der Personalkosten aufgrund der Entgelterhöhung im TVÖD zu gewähren. Dies erfolgt zusätzlich zur regulären Indexierung der Personalkosten und Sachkosten in Höhe von 2,5 %.
  1. Im Hinblick auf das Jahr 2026 und den entsprechenden Antrag der freien Träger kann zum jetzigen Zeitpunkt keine abschließende Regelung getroffen werden. Eine abschließende Entscheidung muss hierzu im Rahmen der Haushaltsberatungen 2026 ff. erfolgen. Entsprechende Positionen sind vorsorglich im Haushaltsplan 2026 angemeldet

Im Ergebnis werden für den Zeitraum 01.04.2025 bis 31.07.2025 zusätzliche Mittel in Höhe von 112.555,69 € zur Gewährung des beantragten Sonderzuschusses in Höhe von 3 % benötigt.

Ab dem 01.08.2025 bis 31.12.2025 werden voraussichtlich insgesamt zusätzliche Mittel in Höhe von 25.371,52 € zur Gewährung des beantragten Sonderzuschusses in Höhe von 0,5 % zusätzlich zur regulären Indexierung der Personalkosten in Höhe von 2,5 % benötigt.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2025

Fortgeschriebener Ansatz 2025

Ansatz 2026 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

1)15.972.549,19

2)530.350,81

16.105.389,17

535.438,04

52.208.700

1.659.900

52.208.700

1.659.900

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-16.502.900

-16.645.914,43

-53.868.600

-53.868.600

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

137.927,21 €

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

1)4-030101-807-8, SK 53180000

2)4-030106-907-2, SK 53180000

Der zusätzliche Bedarf 2025 in Höhe von 137.927,21 € kann aus dem laufenden Ansatz 2025 bei

4-030101-807-8, 53180000 finanziert werden.
Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

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Worum geht es?

Freie Träger der Offenen Ganztagsschule beantragen einen Sonderzuschuss, um die gestiegenen Personalkosten nach Tarifanpassungen abzufedern.

Projekt

Förderung OGS-Träger

Auch: OGS-Sonderzuschuss, Personalkosten OGS

Kategorien

BildungSoziales & Integration

Schlagworte

GanztagsbetreuungTarifanpassungFinanzierung

Betroffene Gruppen

SchülerElternMitarbeiter freier Träger

Handlungstyp

Förderung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Jugend und Schule
Geändert
18.10.2025
Technische Details