Straßenrechtliche Widmung des Parkplatzes an der Grünenthaler Straße im Bereich der Sportanlagen
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Ein städtischer Parkplatz im Bereich von Sportanlagen soll offiziell als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet werden. Die Nutzung bleibt auf Parkzwecke beschränkt.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt die Bezirksvertretung Aachen-Richterich den bisher nicht gewidmeten Parkplatz an der Grünenthaler Straße im Bereich der Sportanlagen mit den Verbindungswegen zur Grünenthaler Straße und zur Straße „Grünenthal“ (Gemarkung Richterich, Flur 4, Flurstück 3637 tlw.) dem öffentlichen Verkehr gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) als Gemeindestraße zu widmen.
Der Gemeingebrauch wird bei der als Parkplatz ausgebauten Fläche auf den Benutzungszweck „Parkplatz“ beschränkt. Die Verbindungswege zur Grünenthaler Straße und zur Straße „Grünenthal“ werden nicht beschränkt.
Erläuterungen
Der städtische Parkplatz an der Grünenthaler Straße im Bereich der Sportanlagen mit den Verbindungswegen zur Grünenthaler Straße und zur Straße „Grünenthal“ war bisher nicht als öffentliche Verkehrsflächen gewidmet.
Die o.g. Fläche soll daher dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße im Sinne von § 3 Abs. 4.3 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) – Gemeindestraße/sonstige – nach § 6 StrWG NRW gewidmet werden.
Der Gemeingebrauch soll bei der als Parkplatz ausgebauten Fläche auf den Benutzungszweck „Parkplatz“ beschränkt werden. Die Verbindungswege zur Grünenthaler Straße und zur Straße „Grünenthal“ sollen nicht beschränkt werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
X |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Betroffene Straßen
Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.
2 Straßen
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Worum geht es?
Ein städtischer Parkplatz im Bereich von Sportanlagen soll offiziell als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet werden. Die Nutzung bleibt auf Parkzwecke beschränkt.
Projekt
Widmung Parkplatz Grünenthaler Straße
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Umsetzung beschlossenBezirk
MitteModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 62 - Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung
- Geändert
- 29.10.2025
Technische Details
ID: 1002936
Allris:https://ratsinfo.aachen.de/public/vo020?VOLFDNR=1002936
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/papers?id=1002936