Vorlage·BA 0/0251/WP18·12. November 2025

Einführung und Verpflichtung der Bezirksbürgermeisterin / des Bezirksbürgermeisters

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Verpflichtung der neu gewählten Bezirksbürgermeisterin oder des Bezirksbürgermeisters in feierlicher Form.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Erläuterungen

Nach § 67 Abs. 3 in Verbindung mit § 36 Abs. 5 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird die Bezirksbürgermeisterin / der Bezirksbürgermeister von dem Mitglied, welches am längsten ununterbrochen der Bezirksvertretung Aachen-Mitte angehört, in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer / seiner Aufgaben verpflichtet.

Die vorgeschriebene Verpflichtung wird in der Weise vollzogen, indem die Bezirksbürgermeisterin /

der Bezirksbürgermeister ihr / sein Einverständnis mit folgender Erklärung bekundet:

"Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen,

das Grundgesetz, die Verfassung und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle

der Gemeinde erfüllen werde.“

Optional:

„So wahr mir Gott helfe.“

Dokument

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Projekt: Amtsverpflichtung Bezirksbürgermeister*in

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Worum geht es?

Verpflichtung der neu gewählten Bezirksbürgermeisterin oder des Bezirksbürgermeisters in feierlicher Form.

Projekt

Amtsverpflichtung Bezirksbürgermeister*in

Kategorien

Ratsbetrieb

Schlagworte

AmtsverpflichtungGemeindeordnungBezirksvertretung

Betroffene Gruppen

Mitglieder der Bezirksvertretung

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Bezirk

Mitte

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
B 0 - Bezirksvertretung Aachen-Mitte/Geschäftsstelle
Geändert
25.10.2025
Technische Details