Vorlage·BA 3/0117/WP18·12. November 2025

Einführung und Verpflichtung der Bezirksbürgermeisterin / des Bezirksbürgermeisters

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Verpflichtung der neu gewählten Bezirksbürgermeisterin oder des Bezirksbürgermeisters nach den Vorgaben der Gemeindeordnung.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Erläuterungen

Gemäß § 67 Abs. 3 in Verbindung mit § 36 Abs. 3 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wird die Bezirksbürgermeisterin / der Bezirksbürgermeister von dem Mitglied, welches am längsten ununterbrochen der Bezirksvertretung angehört, in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer / seiner Aufgaben verpflichtet.

Die vorgeschriebene Verpflichtung wird in der Weise vollzogen, indem die Bezirksbürgermeisterin / der Bezirksbürgermeister ihr / sein Einverständnis mit folgender Erklärung bekundet:

"Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können

wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung und die Gesetze beachten und meine

Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“

Mögliche Ergänzung:

„So wahr mir Gott helfe."

Dokument

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Projekt: Amtsverpflichtung Bezirksbürgermeister*in

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Worum geht es?

Verpflichtung der neu gewählten Bezirksbürgermeisterin oder des Bezirksbürgermeisters nach den Vorgaben der Gemeindeordnung.

Projekt

Amtsverpflichtung Bezirksbürgermeister*in

Kategorien

Ratsbetrieb

Schlagworte

AmtsverpflichtungGemeindeordnungBezirksvertretung

Betroffene Gruppen

Mitglieder der Bezirksvertretung

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Bezirk

Mitte

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
B 3 - Bezirksamt Aachen-Haaren
Geändert
3.9.2026
Technische Details