Vorlage·BA 4/0235/WP18·12. November 2025

Einführung und Verpflichtung der Bezirksbürgermeisterin/des Bezirksbürgermeisters

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Die neu gewählte Bezirksbürgermeisterin oder der Bezirksbürgermeister wird in ihr Amt eingeführt und auf ihre Pflichten verpflichtet.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Erläuterungen

Gemäß § 67 Abs. 3 in Verbindung mit § 36 Abs. 3 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wird die Bezirksbürgermeisterin/der Bezirksbürgermeister von dem Mitglied, welches am längsten ununterbrochen der Bezirksvertretung angehört, in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften

Wahrnehmung ihrer/seiner Aufgaben verpflichtet.

Die vorgeschriebene Verpflichtung wird in der Weise vollzogen, indem die Bezirksbürgermeisterin/der Bezirksbürgermeister ihr/sein Einverständnis mit folgender Erklärung bekundet:

"Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können

wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung und die Gesetze beachten und meine

Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“

Mögliche Ergänzung:

„So wahr mir Gott helfe."

Dokument

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KI-Analyse

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Worum geht es?

Die neu gewählte Bezirksbürgermeisterin oder der Bezirksbürgermeister wird in ihr Amt eingeführt und auf ihre Pflichten verpflichtet.

Kategorien

Ratsbetrieb

Schlagworte

AmtsverpflichtungBezirksvertretungRepräsentation

Betroffene Gruppen

Bezirksbürgermeisterin/Bezirksbürgermeister

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Problem erkannt

Bezirk

Laurensberg

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
B 4 - Bezirksamt Aachen-Kornelimünster/Walheim
Geändert
3.9.2026
Technische Details