Vorlage·BA 4/0236/WP18·12. November 2025

Einführung und Verpflichtung der Stellvertreter*innen der Bezirksbürgermeisterin/des Bezirksbürgermeisters und der übrigen Mitglieder der Bezirksvertretung

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Die Stellvertretungen und Mitglieder der Bezirksvertretung werden in einer feierlichen Form auf ihre Aufgaben verpflichtet.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Erläuterungen

Gemäß § 67 Abs. 3 in Verbindung mit § 36 Abs. 5 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO

NRW) werden die Stellvertreter*innen der Bezirksbürgermeisterin/des Bezirksbürgermeisters und die übrigen Mitglieder der Bezirksvertretung von der Bezirksbürgermeisterin/dem Bezirksbürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

Die vorgeschriebene Verpflichtung wird in der Weise vollzogen, indem die Mitglieder der Bezirksvertretung ihr Einverständnis mit folgender Erklärung bekunden:

"Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können

wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung und die Gesetze beachten und meine

Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“

Mögliche Ergänzung:

„So wahr mir Gott helfe."

Dokument

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Worum geht es?

Die Stellvertretungen und Mitglieder der Bezirksvertretung werden in einer feierlichen Form auf ihre Aufgaben verpflichtet.

Kategorien

Ratsbetrieb

Schlagworte

AmtsverpflichtungBezirksvertretungRepräsentation

Betroffene Gruppen

Mitglieder der Bezirksvertretung

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Problem erkannt

Bezirk

Laurensberg

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
B 4 - Bezirksamt Aachen-Kornelimünster/Walheim
Geändert
3.9.2026
Technische Details