Vorlage·FB 20/0373/WP18·5. November 2025

Entsendung des Oberbürgermeisters in den Aufsichtsrat der STAWAG – Stadt- und Städteregionswerke Aachen AG

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Die Stadt bestätigt die Entsendung des Oberbürgermeisters in den Aufsichtsrat eines lokalen Energieversorgers. Die Mitgliedschaft ist an die städtische Funktion gebunden.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt stimmt der frühestmöglichen Entsendung des Oberbürgermeisters, Herrn Dr. Michael Ziemons, durch die Geschäftsführung der Energieversorgung- und Verkehrsgesellschaft mbH Aachen (E.V.A.) in den Aufsichtsrat der STAWAG zu.

Erläuterungen

Gemäß § 8 Abs. 1 der im Laufe der letzten Wahlperiode aktualisierten Satzung der STAWAG besteht der Aufsichtsrat aus 18 Mitgliedern.

Die E.V.A. entsendet gem. § 8 Abs. 2 der Satzung der STAWAG i.V.m. § 10 Abs. 2 Nr. 4 sowie § 12 Abs. 3 Nr. 5 des Gesellschaftsvertrags der E.V.A. den Oberbürgermeister und die Stadtkämmerin der Stadt Aachen direkt in den Aufsichtsrat der STAWAG.

Auszug aus der Satzung der STAWAG:

„§ 8 Zusammensetzung und Amtsdauer des Aufsichtsrats

(1) Der Aufsichtsrat besteht aus 18 Mitgliedern.

(2) Die Energieversorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH Aachen entsendet die/den Oberbürgermeister:in und die/den Stadtkämmer:in der Stadt Aachen in den Aufsichtsrat und schlägt der Hauptversammlung auf Vorschlag der Stadt Aachen weitere 7 Aufsichtsratsmitglieder vor.

(3) Die enwor GmbH schlägt der Hauptversammlung 3 Aufsichtsratsmitglieder vor.“

Da in diesen beiden Fällen der Entsendung die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der STAWAG an die städtische Funktion gebunden ist, sollte die formale Entsendung von Herrn Dr. Ziemons, unabhängig von der sonstigen Besetzung des Aufsichtsrates durch den Rat der Stadt, so schnell wie möglich durch die Stadt bestätigt werden, um die Funktionsfähigkeit des Aufsichtsrates jederzeit zu gewährleisten.

Die Ermächtigung der beiden Geschäftsführer der E.V.A. zur direkten Umsetzung der städtischen Vorschläge zur Gremienbesetzung nach der Kommunalwahl, ohne erneute Bestätigung durch Aufsichtsrat/Gesellschafterversammlung, erfolgte aus Gründen der Zeitabläufe bereits in den letzten Sitzungen von Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der E.V.A. am 19.09.2025.

Die Entsendungsbeschlüsse der Politik sind für die Ratssitzung am 19.11.2025 vorgesehen.

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Worum geht es?

Die Stadt bestätigt die Entsendung des Oberbürgermeisters in den Aufsichtsrat eines lokalen Energieversorgers. Die Mitgliedschaft ist an die städtische Funktion gebunden.

Projekt

Gremienbesetzung STAWAG

Auch: STAWAG Aufsichtsrat

Kategorien

Wirtschaft

Schlagworte

AufsichtsratEnergieversorgungGremienarbeit

Betroffene Gruppen

StadtverwaltungEnergieversorger-Kunden

Handlungstyp

Sonstiges

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Geändert
29.10.2025
Technische Details