Rad-Vorrang-Route Brand·26 VorlagenKI
Vorlage·FB 68/0282/WP18·18. Dezember 2025

Rad-Vorrang-Route Berensberg: Umgestaltung der Rolandstraße/Krefelder Straße zwischen Knoten „Bastei“ und Soerser Weg (Programmberatung)

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Die Rolandstraße und Krefelder Straße sollen umgestaltet werden, um den Radverkehr sicherer und komfortabler zu machen.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, eine Bürger*innenbeteiligung zur Umgestaltung des Straßenraums auf Basis der vorgestellten Varianten durchzuführen.

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, eine Bürger*innenbeteiligung zur Umgestaltung des Straßenraums auf Basis der vorgestellten Varianten durchzuführen.

Erläuterungen

1 Anlass

Die Achse Rolandstraße/Krefelder Straße ist im Abschnitt zwischen dem Knoten „Bastei“ und dem Soerser Weg Bestandteil der Rad-Vorrang-Route (RVR) Aachen – Berensberg. Das Netz der Rad-Vorrang-Routen wurde am 12.09.2019 durch den Mobilitätsauschuss beschlossen. Im Rad-Vorrang-Netz soll der Radverkehr sicher, komfortabel und zügig sowie nach Möglichkeit bevorrechtigt werden. Darüber hinaus sind umfangreiche Arbeiten durch die Regionetz vorgesehen (siehe Abschnitt 2.9). Im Anschluss an diese Baumaßnahmen könnte der Straßenraum neu aufgeteilt werden.

Für den angrenzenden Knoten „Bastei“ wurde am 01.07.2021 ein Planungsbeschluss (FB 61/0157/WP18) im Mobilitätsausschuss für einen umfangreichen Umbau und am 14.12.2022 ein Teil des Ausführungsbeschlusses im Rat gefasst (FB 61/0533/WP18). Ein vollständiger Ausführungsbeschluss wird noch eingeholt. In stadteinwärtiger Fahrtrichtung wurde auf der Krefelder Straße zwischen dem Soerser Weg und dem Knoten „Bastei“ im Mai 2023 bereits eine sichere Radverkehrsanlage eingerichtet (siehe Anlage 1, Bereich C). Nun soll auch in stadtauswärtiger Fahrtrichtung ein sicheres Angebot für den Radverkehr geschaffen werden und insbesondere die in Abschnitt 2.2 beschriebenen Defizite behoben werden. Derzeit ist keine Radverkehrsanlage vorhanden.

Ziel dieser Vorlage ist es, die bisherigen Überlegungen für eine mögliche Umgestaltung des Straßenraums darzulegen und die Verwaltung mit der Durchführung einer Bürger*innenbeteiligung zu beauftragen.

  1. Rahmenbedingungen
    1. Gebietsabgrenzung und Nutzungsstruktur

In dieser Vorlage wird die stadtauswärtige Straßenachse Rolandstraße/Krefelder Straße sowie der Knoten Soerser Weg betrachtet (siehe Anlage 1).

Ebenfalls Bestandteil des Planungsgebiets ist der Bereich B der Rolandstraße sowie der Geh- und Radweg Pippinstraße.

Die Rolandstraße ist im Bereich A und im Bereich B einseitig mit mehrgeschossigen Wohngebäuden angebaut. Etwa auf Höhe von Hausnummer 24 geht die Rolandstraße (A) in die Krefelder Straße (D) über. Diese ist bis zur Einmündung Soerser Weg nicht angebaut.

  1. Radverkehr

Die Rolandstraße/Krefelder Straße ist Bestandteil der RVR Berensberg. Diese Route verbindet das Aachener Zentrum über das Wohngebiet und den Sportpark Soers mit Berensberg und Kohlscheid. Zudem ist die Straßenachse Teil einer Radhauptverbindung im 2023 beschlossenen Radhauptnetz zwischen dem Knoten Bastei und dem Bahntrassenradweg zwischen Aachen und Jülich. Die Rolandstraße/Krefelder Straße hat auch eine wichtige Bedeutung im Schülerverkehr, da sie die Wohngebiete links und rechts der Krefelder Straße an die Schulen der Innenstadt (unter anderem Grundschule Am Lousberg, St.-Ursula-Gymnasium, 4. Aachener Gesamtschule) anbindet. Bei der letzten Zählung am 13.05.2025 wurden im Zeitraum zwischen 7 und 19 Uhr ca. 800 Radfahrende auf der Fahrbahn und ca. 300 Radfahrende über die Furt Monheimsallee erfasst.

In stadtauswärtiger Fahrtrichtung ist keine Radverkehrsanlage vorhanden (siehe Anlage 2). Der Radverkehr fährt also gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr im Mischverkehr. Diese Mischverkehrsführung bei Tempo 50 ist als Führungsform für eine Radhauptverbindung nicht vorgesehen. Auch im Hinblick auf die geltenden Richtlinien ist die Mischverkehrsführung unter den herrschenden Rahmenbedingungen (Geschwindigkeit und Kfz-Verkehrsstärke) unzureichend. Insbesondere vor dem Hintergrund Funktion im Radverkehrsnetz und der Bedeutung im Schülerverkehr besteht also Handlungsbedarf.

Im Bestand biegen Radfahrende direkt in den Soerser Weg (Verlauf der RVR) ab; der Radverkehr ordnet sich also auf den Linksabbiegestreifen ein, den auch MIV und Linienverkehr nutzen. Hierfür ist ein zweifacher Fahrstreifenwechsel erforderlich. In diesem Abschnitt weist die Straßen zudem eine spürbare Steigung auf, sodass es sich um ein Fahrmanöver handelt, das insbesondere für ungeübte Radfahrende eine hohe Anforderung darstellt. Als Alternative bleibt, an der bestehenden Fußgängerfurt schiebend zu queren. Der Anspruch der RVR ist, das Linksabbiegen an dieser Stelle auch Ungeübten sicher und komfortabel zu ermöglichen.

Zwischen der Krefelder Straße und dem Knoten Rolandstraße/Pippinstraße befindet sich eine unbeschilderte Wegeverbindung, deren Pflasterung (grauer und roter Bereich) die getrennte Nutzung für Fuß- und Radverkehr nahelegt. Die Nutzbarkeit für den Radverkehr ist aufgrund des Hochbords an der Rolandstraße und der dort vorhandenen Betonpoller stark eingeschränkt (siehe Anlage 2). Zudem gibt es in Verlängerung dieses Wegs keine direkte Furt über die Krefelder Straße (siehe auch Abschnitt 2.3). Aus diesen Gründen kann der Weg derzeit nicht als Verbindung in Richtung Knoten „Bastei“ genutzt werden. Als Alternative ist der Gehweg der Rolandstraße (Bereich A und B) in Richtung „Bastei“ linksseitig freigegeben. Dies birgt jedoch aufgrund der geringen Breite und der Vielzahl an Hauseingängen Gefahrenpotenzial (siehe Anlage 2).

  1. Fußverkehr

Die Achse Elsa-Brändström-Straße – Pippinstraße ist eine wichtige Querverbindung im Netz der Aachener Premiumfußwege. Sie verbindet den Lousberg mit dem Stadtpark. Die Querung der Krefelder Straße erfolgt im Bestand über die Nordseite des Knotens Soerser Weg und ist damit umweg- und wartezeitbehaftet. Es ist zu beobachten (und auch am Zustand des Mittelstreifens abzulesen, siehe auch Anlage 2), dass stattdessen ungesichert über den schmalen und eigentlich bepflanzten Mittelstreifen gequert wird.

Der Übergang vom Geh-/Radweg Pippinstraße zur Pippinstraße ist aufgrund des in Abschnitt 2.2 bereits beschriebenen Hochbords nicht barrierefrei.

Entlang der Krefelder Straße (D) gibt es keinen Gehweg. Dass Bedarf für einen solchen besteht, zeigt ein sichtbarer Trampelpfad zwischen dem Geh-/Radweg Pippinstraße und der Rolandstraße im Bereich B (siehe Anlage 2). Insbesondere bei Tivoli-Veranstaltungen zeigt sich hier ein hohes Fußverkehrsaufkommen.

  1. ÖPNV

Im Planungsgebiet gibt es die Bushaltestelle „Bastei“ in stadtauswärtiger Fahrtrichtung. Eine Gegenhaltestelle ist aufgrund der nicht allzu großen Haltestellenabstände in dieser Richtung nicht vorhanden. Die Haltestelle wird im Wesentlichen durch die Linie 54 (Halbstundentakt) und einzelne Fahrten der Linie 30 bedient. Die Haltestellenkante ist nur circa 8,50 m lang und damit für Gelenkbusse nicht mit allen Türen anfahrbar. Es ist kein Fahrgastunterstand vorhanden und aufgrund der geringen Einsteigerzahlen von täglich 20 – 25 Fahrgästen auch künftig nicht vorgesehen

  1. Motorisierter Individualverkehr (fließend)

Die Rolandstraße (A) und Krefelder Straße (D) sind Bestandteil des 2017 beschlossenen Aachener Hauptverkehrsstraßennetzes und der Bundesstraße 57. Sie verbinden das Aachener Zentrum mit den städteregionalen Kommunen Würselen, Alsdorf und Baesweiler. Die Krefelder Straße stellt außerdem über die Anschlussstelle „Aachen-Zentrum“ die Verbindung zur Bundesautobahn4 her. Bei der letzten Zählung am 13.05.2025 wurden im Zeitraum zwischen 7 und 19 Uhr ca. 14.500 Fahrzeuge erfasst. Zu beachten ist allerdings, dass die A 544 zu diesem Zeitpunkt aufgrund des Ersatzneubaus der Haarbachtalbrücke gesperrt war, was zu einer Verlagerung des Verkehrs auf die Rolandstraße/Krefelder Straße führte. Der Schwerverkehrsanteil betrug 2,1 Prozent.

  1. Motorisierter Individualverkehr (ruhend)

Bis auf den Soerser Weg ist das Planungsgebiet Bestandteil der Bewohnerparkzone „E“. In der Rolandstraße (A) wird beidseitig geparkt (ca. 20 Parkmöglichkeiten, siehe Anlage 3). In der Rolandstraße (B) ist durch eine Markierung Längsparken angeordnet. In der Praxis wird jedoch häufig in Schrägaufstellung geparkt (siehe Anlage 2). Regulär sind insgesamt circa 8 Parkmöglichkeiten vorhanden. In der Krefelder Straße (D) ist kein Parkraum vorhanden. Am Beginn des Soerser Wegs gibt es einen baulichen Parkstreifen, der circa 10 Fahrzeuge aufnehmen kann. Im weiteren Verlauf des Soerser Wegs gibt es auf beiden Straßenseiten Parkmöglichkeiten.

  1. Grünstruktur

Zwischen den Richtungsfahrbahnen Rolandstraße (A)/Krefelder Straße (D) und Krefelder Straße (C) gibt es eine Grünfläche mit Baum- und Strauchbewuchs.

Zwischen Krefelder Straße (D), Rolandstraße (B) und Geh-/Radweg Pippinstraße gibt es eine dreieckige Grünfläche. Insbesondere entlang der Krefelder Straße gibt es Baumbestand. Wie in Abschnitt 2.3 bereits beschrieben, existiert in der Grünfläche ein Trampelpfad. Die Dreiecksfläche soll im Rahmen der Überplanung des Straßenraums nicht berührt werden.

  1. Geplante Arbeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen

Von der Elsa-Brändström-Straße kommend muss eine Wasser-Transportleitung in offener Bauweise erneuert werden. Im Bereich der Rolandstraße 2 - 14 wird der Abwasserkanal in geschlossener Bauweise erneuert. Die Notwendigkeit dieser Arbeiten ist bereits seit einiger Zeit bekannt. Aufgrund der Sperrung der A 544 und der damit verbundenen Ausweichverkehre über die Krefelder Straße wurden die Baumaßnahmen jedoch bislang zurückgestellt. Derzeit wird abgestimmt, wann die Baumaßnahme durchgeführt werden kann. Zudem befindet sich noch in Abstimmung, ob die bestehende Gasleitung im Bereich der Hausnummern 2 -30 ebenfalls erneuert wird.

  1. Planung

Es wurden zwei Planungsvarianten entwickelt, die die beschriebenen Mängel adressieren, ohne übermäßige Einschnitte für andere Verkehrsmittel nach sich zu ziehen. Variante 1 sieht vor, hochwertige Rad- und Fußverkehrsanlagen baulich neu anzulegen. Variante 2 setzt weitestgehend auf die bestandsorientierte Entwicklung eines baulich geschützten Radfahrstreifens.

Zunächst werden die Anpassungen beschrieben, die in beiden Planungsvarianten identisch sind. Danach werden die Besonderheiten von Variante 1 und Variante 2 erläutert.

  1. In beiden Varianten gleichermaßen geplante Anpassungen
    1. Zwischen Knoten „Bastei“ und Bushaltestelle

Anschließend an die bereits beschlossene Überplanung des Knotens „Bastei“ ist in beiden Varianten vorgesehen, die Nebenanlage mindestens bis zur Bushaltestellte zu erneuern (siehe Anlage 4/5). Im Zuge dessen wird ein Radweg auf Gehwegniveau angelegt. Damit wird auf der RVR anstelle des heutigen Mischverkehrs eine sichere Radverkehrsanlage eingerichtet. Die Breite des Radwegs weitet sich von 1,95 m auf 2,25 m auf. Der Gehweg ist konstant 2,50 m breit. Die verfügbaren Fahrstreifenbreiten von 2,75 m und 3,00 m hinter dem Knoten „Bastei“ ergeben sich aus der Planung des Knotenpunkts. Nach wenigen Metern weiten sie sich auf das Standardmaß von jeweils 3,25 m auf.

Der Bushaltestellenbereich wird ein Stück nach hinten verlegt und verlängert, sodass auch Gelenkbusse die Haltestelle bedienen können. Aufgrund der begrenzten Flächenverfügbarkeit wird der getrennte Geh- und Radweg im Haltestellenbereich in einen gemeinsamen Geh- und Radweg überführt. Ein Fahrgastunterstand ist, wie in Abschnitt 2.4 beschrieben, nicht geplant.

  1. Rolandstraße (B) und Geh-/Radweg Pippinstraße

In der Rolandstraße (B) wird die Parkordnung angepasst: Anstelle des praktizierten Schrägparkens soll auf der südlichen Seite künftig die bereits heute vorgesehene Längsaufstellung eingehalten werden. Am nördlichen Fahrbahnrand entsteht zusätzlich die Möglichkeit, in Längsaufstellung zu parken. Vor Hausnummer 28 ist eine Liefer- und Ladezone für gewerbliche und private Anlieferungen geplant. Nachts soll diese als Parkraum freigegeben werden. Die Zahl der Kfz-Parkmöglichkeiten wird im Vergleich zum Bestand durch die Freigabe des nördlichen Fahrbahnrands zum Parken von 8 auf 16 (nachts 18 (inklusive Liefer- und Ladezone)) erhöht.

Die problematische Freigabe des Gehwegs zur Nutzung durch den Radverkehr in Richtung Bastei soll zurückgenommen werden. Durch die im Folgenden Abschnitt sowie in den Abschnitten 3.2.2 bzw. 3.3.2 beschriebene Planung wird eine attraktive Alternative für die Strecke vom Rolandplatz zum Knoten „Bastei“ geschaffen.

Am Knoten Pippinstraße/Rolandstraße sollen die Betonpoller entfernt und barrierefreie Übergänge für Fuß- und Radverkehr geschaffen werden. Der Weg in Richtung Krefelder Straße soll in einem einheitlichen Material hergestellt werden und von Fuß- und Radverkehr gemeinsam genutzt werden.

  1. Planungsvariante 1: Geh- und Radweg
    1. Rolandstraße (A) ab der Bushaltestelle und Krefelder Straße (D)

Hinter der Bushaltestelle wird der gemeinsame Geh- und Radweg wieder in einen getrennten Geh- und Radweg überführt. Für die Anlage des Radwegs entfallen im Bereich der Haltestelle und dahinter die ca. 8 Parkmöglichkeiten am rechten Fahrbahnrand. Die Einmündung der Rolandstraße (B) wird als Gehwegüberfahrt ausgebildet; Fuß- und Radverkehr werden also niveaugleich weitergeführt, der abbiegende Kfz-Verkehr wird verlangsamt.

Im Abschnitt Krefelder Straße (D) wird der getrennte Geh- und Radweg fortgeführt. Dadurch entsteht in diesem Bereich erstmals ein Angebot für den Fußverkehr, das über den Trampelpfad hinausgeht. Diese neue Nebenanlage wird im Bereich der heutigen Fahrbahn angelegt; die Dreiecksfläche ist also nicht betroffen. Anstelle der heutigen zwei durchgehenden Kfz-Fahrstreifen und des Linksabbiegestreifens tritt ein durchgängiger Fahrstreifen und ein langer Linksabbiegestreifen, der aus dem linken Fahrstreifen hervorgeht. Die Untersuchungen zur Leistungsfähigkeit haben gezeigt, dass diese Fahrstreifenaufteilung geeignet ist, um das heutige und das erwartete Verkehrsaufkommen zu bewältigen.

Für diese Querschnittsaufteilung muss die Grünanlage zwischen den Richtungsfahrbahnen (Krefelder Straße (C) und (D)) verkleinert werden. Hierfür ist eine Stützwand inkl. Drainage notwendig. Aus Gründen der Planungssicherheit wird angenommen, dass die gesamte Grünanlage in diesem Abschnitt neu errichtet wird. Im Zuge dessen müssten in Absprache mit dem Fachbereich Klima und Umwelt drei größere Bäume wahrscheinlich entnommen werden. Durch die Neuanlage bestünde allerdings die Chance, einen zukunftsfähigen, dauerhaften und qualitätvollen Baumstand in mindestens gleicher Größenordnung zu entwickeln.

  1. Knoten Soerser Weg

Im Knotenbereich Soerser Weg wird eine neue getrennte Fuß- und Radverkehrsfurt über die Krefelder Straße angelegt. Dies erleichtert zum einen das Queren auf der Achse Pippinstraße – Elsa-Brändström-Straße und ermöglicht zum anderen eine attraktive Radverkehrsverbindung vom Stadtpark/Rolandplatz in Richtung Knoten „Bastei“. Dadurch kann die linksseitige Gehwegfreigabe für den Radverkehr auf der Rolandstraße (A) und (B) entfallen (siehe Abschnitt 3.1.2). Die Signalanlage erhält auf beiden Seiten Anforderungstaster.

Die Planung für die Einmündung Soerser Weg/Krefelder Straße folgt an vielen Stellen dem Gestaltungsziel 2.1 des Radentscheids für signalgesteuerte Knoten. Lediglich im Bereich zwischen Elsa-Brändström-Straße und Soerser Weg ist die Führung des Radverkehrs im Seitenraum aus Platzgründen und aufgrund der Höhenlage nicht möglich. Für Bereiche, an denen der Fußverkehr Radwege queren muss, um zur Aufstellfläche am Fahrbahnrand zu gelangen, sind Fußgängerüberwege vorgesehen, die dem Fußverkehr Vorrang gegenüber dem Radverkehr einräumen.

Das Linksabbiegen des Radverkehrs entlang der RVR in den Soerser Weg erfolgt – dem Gestaltungsziel 2.1 des Radentscheides entsprechend – in dieser Planungsvariante indirekt. Dazu wird auf der Nordseite des Knotens eine getrennte Fuß-/Radfurt angelegt. Identisch zur kombinierten Furt im Bestand, soll diese Furt auf Anforderung betrieben werden. Der Radverkehr wird nach dem Überqueren der Fahrbahn im Soerser Weg über einen Radfahrstreifen wieder auf die Fahrbahn geleitet.

  1. Planungsvariante 2: Geschützter Radfahrstreifen
    1. Rolandstraße (A) ab der Bushaltestelle und Krefelder Straße (D)

Hinter der Bushaltestelle wird der Radverkehr auf Fahrbahnniveau herabgeführt. Er erhält einen gepufferten (also um einen Sicherheitsabstand zum fließenden Verkehr ergänzten) Radfahrstreifen von mindestens 2,30 m Breite. Wie in Variante 1 entfallen dafür die 8 Parkstände. Bis zum Übergang in die Krefelder Straße (D) sind zahlreiche Zufahrten vorhanden, sodass die physische Sicherung das Radfahrstreifens mit Flex-Pfosten nur punktuell möglich ist.

Die Fahrstreifenaufteilung für den Kfz-Verkehr ist analog zu Variante 1, allerdings ist hier kein baulicher Eingriff in die Grünfläche erforderlich. Vor der Einmündung der Rolandstraße (B) sind Ummarkierungsarbeiten erforderlich; dahinter kann der rechte Fahrstreifen des Bestands zur dann 3,50 m breiten Radverkehrsanlage ummarkiert werden und die verbleibenden Fahrstreifen bleiben unangetastet. Die Radverkehrsanlage wird mit baulichen Trennelementen zum Kfz-Verkehr ausgestattet. Ein neuer Gehweg kann in dieser Variante aus Platzgründen nicht angeboten werden.

  1. Knoten Soerser Weg

Wie in Variante 1 wird eine neue getrennte Fuß- und Radverkehrsfurt auf Höhe der Elsa-Brändström-Straße angelegt. Anders als in Variante 1 wird der Radverkehr entlang der Krefelder Straße jedoch signaltechnisch vom querenden Fußverkehr getrennt. Für eine durch Fußgängerüberwege bevorrechtigte Querung des Fußverkehrs ohne eine signaltechnische Trennung des Radverkehrs (entsprechen der Variante 1) wäre ein baulicher Eingriff notwendig, der in Variante 2 nicht vorgesehen ist.

Auch in Variante 2 erfolgt das Linksabbiegen des Radverkehrs in den Soerser Weg indirekt. Hierzu wird eine neue Furt angelegt. Am Beginn des Soerser Wegs wird diese in einen kurzen Schutzstreifen überführt, der eine Verflechtung mit dem Kfz-Verkehr einleitet.

  1. Vor- und Nachteile der beiden Planungsvarianten

Beide Varianten verbessern die Bedingungen für den ÖPNV gleichermaßen und sehen dieselbe Anpassung der Fahrstreifenaufteilung für den MIV vor. Wie bereits beschrieben, bleibt die ausreichende Leistungsfähigkeit zur Bewältigung des Verkehrsaufkommens erhalten.

Variante 1 schafft eine deutliche Aufwertung des Straßenraums und verbessert die Belange sowohl des Rad- als auch des Fußverkehrs. Insgesamt wird die Erkennbarkeit, Begreifbarkeit, Übersichtlichkeit und Befahrbarkeit der Verkehrsführung für alle Verkehrsteilnehmenden erhöht. Dafür ist diese Variante mit deutlich größerem baulichem Aufwand verbunden. Dies schlägt sich in höheren Kosten, einer längeren Bauzeit und in dieser Zeit größeren Verkehrsbeeinträchtigungen nieder. Die Kosten für die Umsetzung von Variante 1 werden zum gegenwärtigen Zeitpunkt mit rund 1,5 Mio. Euro kalkuliert.

Variante 2 verbessert vor allem die Situation für den Radverkehr. Ein neuer Gehweg für den Fußverkehr entlang der Krefelder Straße (D) wird nicht geschaffen. Zudem ist die Querungsdistanz über die Krefelder Straße für den Fußverkehr in Variante 2 etwas länger. Baumpflanzungen sind in den Bereichen, wo die Varianten sich voneinander unterscheiden, nicht vorgesehen. Dafür ist der Aufwand wesentlich geringer als in Variante 1. Die Kosten für die Umsetzung von Variante 2 werden auf ca. 600.000 Euro geschätzt.

  1. Kosten und Finanzierung

Zum jetzigen Zeitpunkt sind keine Mittel im Haushalt zur Umsetzung der Maßnahme eingestellt. Die Umsetzung der Maß-nahmen ist nur möglich, sofern die Bereitstellung der erforderlichen Mittel durch einen zukünftigen, rechtskräftigen Haushalt gesichert ist.

  1. Weiteres Vorgehen

Es wird empfohlen, die Bürger*innen auf Basis der vorgestellten Varianten zu beteiligen. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse werden, da wo möglich und sinnvoll, in der Planung aufgegriffen. Anschließend wird eine Entscheidung über die Umgestaltung der Rolandstraße/Krefelderstraße in den politischen Gremien getroffen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Ziel der Vorlage ist die Information der politischen Vertreter*innen und die Beauftragung einer Bürger*innenbeteiligung. Es wird also insbesondere noch kein Beschluss zur Umgestaltung des Straßenraums gefasst, der sich auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung auswirken würde.

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

7 Straßen

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Weitere Dokumente (5)

Projekt: Rad-Vorrang-Route Brand

Zum Projekt

Die Verwaltung soll eine Bürgerbeteiligung zur Umgestaltung der Rolandstraße/Krefelder Straße durchführen, um die Radverkehrsinfrastruktur im Zuge der Rad-Vorrang-Route Berensberg zu verbessern.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

VerkehrMaßnahme geplant9. Mai 2017 – 18. Dez. 202526 Vorlagen
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KI-Analyse

Diese Informationen wurden automatisch per KI extrahiert und können Fehler enthalten.

Worum geht es?

Die Rolandstraße und Krefelder Straße sollen umgestaltet werden, um den Radverkehr sicherer und komfortabler zu machen.

Projekt

Rad-Vorrang-Route Brand

Auch: RVR Berensberg, RVR Brand, Rolandstraße/Krefelder Straße

Strategien & Programme

Mobilitätsstrategie Aachen 2030

Kategorien

Verkehr

Schlagworte

RadverkehrVerkehrssicherheitBarrierefreiheitFußverkehr

Betroffene Gruppen

RadfahrerAnwohnerSchülerÖPNV-Nutzer

Handlungstyp

Sanierung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Bezirk

Mitte

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 68 - Mobilität und Verkehr
Geändert
14.11.2025
Technische Details