11. Änderungssatzung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Gebiet der Stadt Aachen (Abfallwirtschaftssatzung) vom 10.12.2008
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Was ändert sich bei der Abfallentsorgung in Aachen? Die Abfallwirtschaftssatzung wird angepasst, um Alttextilien und Bioabfälle neu zu regeln.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
a) Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die 11.Änderungssatzung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Gebiet der Stadt Aachen (Abfallwirtschaftssatzung) vom 10.12.2008 zu beschließen.
b) Der Rat der Stadt Aachen
beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb die vorgelegte 11.Änderungssatzung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Gebiet der Stadt Aachen (Abfallwirtschaftssatzung) vom 10.12.2008.
Erläuterungen
Aus Sicht des Aachener Stadtbetriebes ist eine Änderung der Abfallwirtschaftssatzung in mehreren Punkten erforderlich, die im Folgenden näher ausgeführt werden.
Die Getrenntsammlung von Alttextilien ist seit 01.01.2025 Teil der Aufgaben der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Dadurch ergeben sich in mehreren Punkten der Abfallwirtschaftssatzung Ergänzungen,
um die Alttextilien in der Satzung abzubilden:
Änderung des § 2 – Umfang der Abfallentsorgung
In § 2 wird der Umfang der Abfallentsorgung geregelt und in Absatz 2 der Umfang der Leistungen, die durch den Aachener Stadtbetrieb ausgeführt wird, aufgelistet. Mit einer neuen Nr. 6 wird das Einsammeln und Befördern von Alttextilien aufgenommen. Die nachfolgende Nummerierung ändert sich entsprechend.
Änderung des § 9 – Zulassung einer Entsorgungsgemeinschaft
In § 9 sind Entsorgungsgemeinschaften geregelt. Mit dieser Änderung wird eine bisher bereits gängige Praxis geregelt und konkretisiert, in dem die Aufteilung der Behälter, die zu einer Entsorgungsgemeinschaft gehören, jeweils zu 50% den zur Entsorgungsgemeinschaft gehörenden Grundstücken zugeteilt werden.
Änderung des § 16 – Bio- und Grünabfälle
Die Erfahrungen, die im Rahmen der Aktion zur Verbesserung der Bioabfallqualität gemacht wurden, machen
auf Regelungslücken aufmerksam, die durch eine Konkretisierung in § 16 Abs. 1 geschlossen werden sollen.
Ein zusätzlicher Hinweis auf gültige Normen, die Bioplastik beschreiben, soll helfen, dass für die Nutzer*innen
der Abfallsammlung klar wird, dass jegliches Bioplastik nicht über die Biotonne entsorgt werden kann.
Leider ist das durch die DIN EN 13432 oder DIN EN 14995 zertifizierte Bioplastik nicht mit dem Abbauprozess
in einer Kompostierungsanlage kompatibel und daher muss dieses Bioplastik explizit von der Erfassung in der Biotonne ausgeschlossen werden. Für die Entsorgung steht die Restabfalltonne zur Verfügung.
Ein entsprechender Einschub ist in § 16 Nr. 1 aufgenommen.
Änderung des § 23 – Benutzung der kommunalen Abfallentsorgungseinrichtung / Bereitstellung und Anfall der Abfälle
Auch in § 23 werden notwendige Änderungen durch die Alttextilsammlung aufgenommen. Es wird eine Nr. 10 aufgenommen, die die aktuellen Abgabemöglichkeiten für Alttextilien auflistet.
Mit einer Änderung in Nr. 7 wird der Begriff „Kompostcontainer“ durch die gebräuchlichere Begrifflichkeit „Grünschnittcontainer“ ersetzt. Der Begriff „Grünschnittcontainer“ findet sich auch auf den Webseiten des Abfallnavis der Stadt Aachen sowie in weiterem Informationsmaterial (z.B. Flyer).
Die Neufassung der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Aachen ist elektronisch abrufbar.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Dokument
Weitere Dokumente (2)
Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.
Projekt: Abfallwirtschaftssatzung Aachen
Zum ProjektDie 11. Änderungssatzung regelt die Getrenntsammlung von Alttextilien und präzisiert Vorgaben für Bioabfälle und Entsorgungsgemeinschaften.
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Was ändert sich bei der Abfallentsorgung in Aachen? Die Abfallwirtschaftssatzung wird angepasst, um Alttextilien und Bioabfälle neu zu regeln.
Projekt
Abfallwirtschaftssatzung Aachen
Auch: Abfallsatzung, 11. Änderung Abfallwirtschaftssatzung
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Maßnahme geplantModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
- Geändert
- 10.12.2025
Technische Details
ID: 1003363
Allris:https://ratsinfo.aachen.de/public/vo020?VOLFDNR=1003363
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/papers?id=1003363