Bestellung von Mitgliedern des Aufsichtsrates der Energie- und Verkehrsgesellschaft Aachen GmbH (E.V.A.)
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Die Stadt Aachen besetzt Positionen im Aufsichtsrat ihrer Energie- und Verkehrsgesellschaft, die zentrale Aufgaben in der städtischen Daseinsvorsorge übernimmt.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Der Rat entsendet folgende Personen direkt in den Aufsichtsrat der E.V.A. GmbH:
1.) __________________ (OBM oder Vertretung)
2.) __________________
Der Rat schlägt der E.V.A.-Gesellschafterversammlung folgende sieben Vertreter zur Wahl in den Aufsichtsrat vor:
3.) __________________
4.) __________________
5.) __________________
6.) __________________
7.) __________________
8.) __________________
9.) __________________
Erläuterungen
Gemäß § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags der E.V.A. besteht der Aufsichtsrat aus 15 Mitgliedern, hiervon fünf Vertreter der Arbeitnehmer.
Nach § 8 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrags sind zwei Personen direkt in den Aufsichtsrat zuentsenden, darunter die Oberbürgermeisterin oder einen “… von ihm benannter Vertreter.“.
Nach Abzug eines von der Städteregion entsandten Vertreters sowie der fünf Arbeitnehmermandate gem. Drittelbeteiligungsgesetz verbleiben der Stadt Aachen weitere sieben Mandate zur Wahl durch die E.V.A. -Gesellschafterversammlung.
Bei der E.V.A. handelt es sich u.a. um die geschäftsführende Holding und Dienstleistungsgesellschaft der Stadt Aachen für die Teilkonzerne STAWAG und ASEAG. Damit ist sie mit ihren Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen zentraler Angelpunkt der Daseinsvorsorge, gleichzeitig aber auch wirtschaftlicher Dreh- und Angelpunkt für die Bereiche Versorgung und Verkehr.
Die Verwaltung empfiehlt daher bei der Besetzung der E.V.A.-Mandate nach Möglichkeit darauf zu achten, dass zumindest einzelne AR-Mitglieder der E.V.A. GmbH gleichzeitig auch in den Aufsichtsräten von STAWAG und/oder ASEAG, ggfls. auch regio it GmbH oder APAG GmbH, vertreten sind, da hierdurch eine bessere Verzahnung der Entscheidungen innerhalb des E.V.A.-Konzerns gewährleistet ist. Eine solche Personenidentität war früher bei der E.V.A. GmbH gesellschaftsvertraglich geregelt, wurde jedoch zwischenzeitlich aufgegeben.
In der abgelaufenen Wahlperiode waren folgende Personen aufgrund städtischer Wahlvorschläge bzw. durch städtische Entsendungsrechte im Aufsichtsrat der E.V.A. vertreten:
1.) Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen
2.) Herr Jörg Bogoczek (Zukunft)
3.) Frau Julia Brinner (Grüne)
4.) Herr Boris Linden (SPD)
5.) Herr Kaj Neumann (Grüne)
6.) Frau Daniela Parting (SPD)
7.) Herr Dr. Michael Ritzau (Grüne)
8.) Herr Peter Tillmanns (CDU)
Herr Jakob von Thenen (CDU)
Auswirkungen
Dokument
Projekt: Aufsichtsrat E.V.A.
Zum ProjektWeitere Vorlagen in diesem Projekt
KI-Analyse
Worum geht es?
Die Stadt Aachen besetzt Positionen im Aufsichtsrat ihrer Energie- und Verkehrsgesellschaft, die zentrale Aufgaben in der städtischen Daseinsvorsorge übernimmt.
Projekt
Aufsichtsrat E.V.A.
Auch: E.V.A. GmbH, EVA
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Maßnahme geplantModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Geändert
- 6.11.2025
Technische Details
ID: 1003374
Allris:https://ratsinfo.aachen.de/public/vo020?VOLFDNR=1003374
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/papers?id=1003374