Aufsichtsrat E.V.A.·2 VorlagenKI
Vorlage·FB 20/0393/WP18·19. November 2025

Bestellung von Mitgliedern des Aufsichtsrates der Energie- und Verkehrsgesellschaft Aachen GmbH (E.V.A.)

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Die Stadt Aachen besetzt Positionen im Aufsichtsrat ihrer Energie- und Verkehrsgesellschaft, die zentrale Aufgaben in der städtischen Daseinsvorsorge übernimmt.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Der Rat entsendet folgende Personen direkt in den Aufsichtsrat der E.V.A. GmbH:

1.) __________________ (OBM oder Vertretung)

2.) __________________

Der Rat schlägt der E.V.A.-Gesellschafterversammlung folgende sieben Vertreter zur Wahl in den Aufsichtsrat vor:

3.) __________________

4.) __________________

5.) __________________

6.) __________________

7.) __________________

8.) __________________

9.) __________________

Erläuterungen

Gemäß § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags der E.V.A. besteht der Aufsichtsrat aus 15 Mitgliedern, hiervon fünf Vertreter der Arbeitnehmer.

Nach § 8 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrags sind zwei Personen direkt in den Aufsichtsrat zuentsenden, darunter die Oberbürgermeisterin oder einen “… von ihm benannter Vertreter.“.

Nach Abzug eines von der Städteregion entsandten Vertreters sowie der fünf Arbeitnehmermandate gem. Drittelbeteiligungsgesetz verbleiben der Stadt Aachen weitere sieben Mandate zur Wahl durch die E.V.A. -Gesellschafterversammlung.

Bei der E.V.A. handelt es sich u.a. um die geschäftsführende Holding und Dienstleistungsgesellschaft der Stadt Aachen für die Teilkonzerne STAWAG und ASEAG. Damit ist sie mit ihren Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen zentraler Angelpunkt der Daseinsvorsorge, gleichzeitig aber auch wirtschaftlicher Dreh- und Angelpunkt für die Bereiche Versorgung und Verkehr.

Die Verwaltung empfiehlt daher bei der Besetzung der E.V.A.-Mandate nach Möglichkeit darauf zu achten, dass zumindest einzelne AR-Mitglieder der E.V.A. GmbH gleichzeitig auch in den Aufsichtsräten von STAWAG und/oder ASEAG, ggfls. auch regio it GmbH oder APAG GmbH, vertreten sind, da hierdurch eine bessere Verzahnung der Entscheidungen innerhalb des E.V.A.-Konzerns gewährleistet ist. Eine solche Personenidentität war früher bei der E.V.A. GmbH gesellschaftsvertraglich geregelt, wurde jedoch zwischenzeitlich aufgegeben.

In der abgelaufenen Wahlperiode waren folgende Personen aufgrund städtischer Wahlvorschläge bzw. durch städtische Entsendungsrechte im Aufsichtsrat der E.V.A. vertreten:

1.) Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen

2.) Herr Jörg Bogoczek (Zukunft)

3.) Frau Julia Brinner (Grüne)

4.) Herr Boris Linden (SPD)

5.) Herr Kaj Neumann (Grüne)

6.) Frau Daniela Parting (SPD)

7.) Herr Dr. Michael Ritzau (Grüne)

8.) Herr Peter Tillmanns (CDU)

Herr Jakob von Thenen (CDU)

Auswirkungen

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Projekt: Aufsichtsrat E.V.A.

Zum Projekt
WirtschaftMaßnahme geplant2. Juli 2014 – 19. Nov. 20252 Vorlagen
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Worum geht es?

Die Stadt Aachen besetzt Positionen im Aufsichtsrat ihrer Energie- und Verkehrsgesellschaft, die zentrale Aufgaben in der städtischen Daseinsvorsorge übernimmt.

Projekt

Aufsichtsrat E.V.A.

Auch: E.V.A. GmbH, EVA

Kategorien

WirtschaftVerkehrEnergie & Klima

Schlagworte

DaseinsvorsorgeKonzernsteuerungAufsichtsratsbesetzung

Betroffene Gruppen

StadtgesellschaftGewerbetreibende

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Geändert
6.11.2025
Technische Details