Vorlage·FB 36/0617/WP18·9. Dezember 2025

Wiederherstellung des Geotops Mönchsfelsen im Naturschutzgbiet (NSG) Mönchsfelsen

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Ein einzigartiges Geotop im Naturschutzgebiet Mönchsfelsen soll wiederhergestellt werden. Wie kann der Lebensraum für seltene Arten langfristig gesichert werden?

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz die Wiederherstellung des Mönchsfelsen-Geotops im NSG Mönchsfelsen zu beschließen.

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz beschließt die Wiederherstellung des Mönchsfelsen-Geotops im NSG Mönchsfelsen. Der dafür erforderliche Eigenanteil wird durch Haushaltsmittel aus dem FB 36 zur Verfügung gestellt.

Erläuterungen

Die Stadt Aachen wurde vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) aufgefordert, zum Ökosystemverbund-Konzept des Landes für das Rheinische Revier durch Anträge gemäß dem Förderprogramm zum Ökosystemverbund-Konzept für das Rheinische Revier beizutragen. Dazu eignen sich besonders Flächen, für die bereits eine herausragende Bedeutung zur Sicherung der Funktion als Biotopverbundfläche, zur Erhaltung und Sicherung eines Biotopverbundelements im Bechheimer Bachtal ) und zur Erhaltung und Optimierung des Lebensraumes für viele nach der Roten Liste in Nordrhein-Westfalen gefährdete Tier- und Pflanzenarten gem. den §§ 21 und 23 BNatSchG identifiziert wurden. Nicht alle derartigen Flächen konnten in der Vergangenheit hinreichend wiederhergestellt bzw. gepflegt werden.

Konzeption der Wiederherstellung des Geotops Mönchsfelsen:

Die im Landschaftsplan von 1988 festgesetzte Erhaltung der Freiflächen und des Niederwaldes in dem Geotop-Areal Mönchsfelsen konnte wegen des erforderlichen Aufwandes in dem extrem steilen Gelände bisher nicht geleistet werden. Der Bürger- und Geschichtsverein Hahn und Friesenrath e.V. unterstützt die Pflege und Entwicklung des Mönchfelsen seit Jahren im Rahmen seiner Möglichkeiten. Die untere Naturschutzbehörde beabsichtigt, dort auf die Wiederherstellung und dauerhafte Erhaltung von Niederwald zu verzichten und stattdessen das gesamte Geotop-Areal einmalig zu roden, sowie anschließend durch Beweidung dauerhaft freizuhalten. Ziel ist es, den Lebensraumtyp, der die ursprüngliche Ausweisung als Geotop und als NSG begründet hat, wiederherzustellen, so dass sich auch wieder Tier-, Pflanzen- und Pilzarten ansiedeln können, die dort zwischenzeitlich verloren gingen. Die Höhe der daraus resultierenden regelmäßigen Folgekosten durch die Beweidung wird deutlich unter der Höhe der bisher regelmäßig von der Naturschutzbehörde umgesetzten Maßnahmen liegen, d.h. die Unterhaltskosten sinken.

Abgrenzung von anderen Förderangeboten:

Es gibt keine anderen Förderangebote, die eine vergleichbare Förderhöhe für die erforderlichen Investitionen bieten, so dass die Förderung über das Ökosystemverbund-Förderprogramm im Rheinischen Revier mit 97,5 % Förderquote bzw. 2,5 % Eigenanteil für die Stadt Aachen eine absehbar einmalige Gelegenheit darstellt, Aufgaben der Stadt Aachen auch zeitnah zu erfüllen.

Befürwortung durch den Landschaftsverband Rheinland (LVR) und durch den Bürger- und Geschichtsverein Hahn und Friesenrath e.V.:

Der Mönchsfelsen ist ein Bodendenkmal und paläontologische Fundstätte. Der LVR als obere Denkmalschutzbehörde bei der Bezirksregierung Köln unterstützte anlässlich einer Begehung am 24.09.2025 ausdrücklich das Freischneiden und die dauerhafte Freihaltung des Mönchsfelsens, um diesenauch aus Sicht des Denkmalschutzes dauerhaft sichtbar zu erhalten. Dieselbe Haltung vertritt ebenfalls der Bürger- und Geschichtsverein Hahn und Friesenrath e.V., der sich seit vielen Jahren immer wieder für den Erhalt des Geotopes einsetzt und diese Maßnahmen ebenfalls sehr begrüßt. Es wurde seitens des Vereins in der Vergangenheit festgestellt, dass die bisherigen Maßnahmen keine nachhaltige Wirkung hatten, da das schwierige Gelände eine Umsetzung der Vorschriften des LP bzgl. der Erhaltung des Lebensraums im Wesentlichen nicht zuließ; dies wäre jedoch durch Verzicht auf den Niederwald, Rodung und darauf folgende dauerhafte Freihaltung durch Beweidung jetzt erreichbar.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Gesamtkosten der Maßnahme werden auf 80.000,00 € geschätzt. Bei einer Förderquote von 97,5 % werden Zuschüsse in Höhe von 78.000,00 € erwartet. Der nicht durch Zuschüsse gedeckte Eigenanteil in Höhe von 2.000 € kann durch Ersatzgelder (Investorengelder) nach dem Bundesnaturschutzgesetz gedeckt werden. Durch die Bezuschussung der Maßnahme und die hohe Förderquote besteht die einmalige Gelegenheit, die dauerhafte Unterhaltung des Biotopes sicherzustellen und den städtischen Haushalt zu entlasten.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Dokument

Sammeldokument öffentlich1.1 MB
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KI-Analyse

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Worum geht es?

Ein einzigartiges Geotop im Naturschutzgebiet Mönchsfelsen soll wiederhergestellt werden. Wie kann der Lebensraum für seltene Arten langfristig gesichert werden?

Projekt

Geotop Mönchsfelsen

Auch: Mönchsfelsen, NSG Mönchsfelsen

Kategorien

Umwelt & Natur

Schlagworte

BiotopschutzArtenschutzLandschaftspflege

Betroffene Gruppen

NaturschützerAnwohner

Handlungstyp

Sanierung

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
3.9.2026
Technische Details