Einführung und Verpflichtung der noch nicht verpflichteten Mitglieder des Betriebsausschusses Gebäudemanagement durch den Ausschussvorsitz
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Neue Mitglieder des Betriebsausschusses Gebäudemanagement werden in ihre Aufgaben eingeführt und verpflichtet.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Erläuterungen
Gemäß § 58 Abs. 2 GO NRW i.V.m. § 67 Abs. 3 GO NRW werden die noch nicht verpflichteten Ausschussangehörenden von dem Ausschussvorsitzenden eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Die vorgeschriebene Verpflichtungsformel wird in der Weise vollzogen, in dem die Ausschussmitglieder ihr Einverständnis mit folgender Erklärung bekunden:
"Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können
wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung und die Gesetze beachten und meine
Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“
Mögliche Ergänzung:
„So wahr mir Gott helfe."
Dokument
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Worum geht es?
Neue Mitglieder des Betriebsausschusses Gebäudemanagement werden in ihre Aufgaben eingeführt und verpflichtet.
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Handlungstyp
SonstigesVerfahrensstand
Maßnahme geplantModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 4.3.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- E 26 - Gebäudemanagement
- Geändert
- 3.9.2026
Technische Details
ID: 1003633
Allris:https://ratsinfo.aachen.de/public/vo020?VOLFDNR=1003633
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/papers?id=1003633