Vorlage·E 26/0002/WP19·13. Januar 2026

Einführung und Verpflichtung der noch nicht verpflichteten Mitglieder des Betriebsausschusses Gebäudemanagement durch den Ausschussvorsitz

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Neue Mitglieder des Betriebsausschusses Gebäudemanagement werden in ihre Aufgaben eingeführt und verpflichtet.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Erläuterungen

Gemäß § 58 Abs. 2 GO NRW i.V.m. § 67 Abs. 3 GO NRW werden die noch nicht verpflichteten Ausschussangehörenden von dem Ausschussvorsitzenden eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

Die vorgeschriebene Verpflichtungsformel wird in der Weise vollzogen, in dem die Ausschussmitglieder ihr Einverständnis mit folgender Erklärung bekunden:

"Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können

wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung und die Gesetze beachten und meine

Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“

Mögliche Ergänzung:

„So wahr mir Gott helfe."

Dokument

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KI-Analyse

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Worum geht es?

Neue Mitglieder des Betriebsausschusses Gebäudemanagement werden in ihre Aufgaben eingeführt und verpflichtet.

Kategorien

Ratsbetrieb

Schlagworte

AusschussarbeitVerpflichtung

Handlungstyp

Sonstiges

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 4.3.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
E 26 - Gebäudemanagement
Geändert
3.9.2026
Technische Details