Vorlage·FB 68/0001/WP19·3. Dezember 2025

Bebauungsplan Nr. 973, Karl-Kuck-Straße Erschließung - Ausführungsbeschluss

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Neue Erschließungsstraße im Wohngebiet Karl-Kuck-Straße: Wie das Quartier barrierefrei und verkehrsberuhigt angebunden wird.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und fasst auf Grundlage der vorliegenden Planung, vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel nach Haushaltsbeschlussfassung durch den Rat und der Rechtskraft des Haushalts 2026, den Ausführungsbeschluss zur Umsetzung der Erschließungsplanung für das B-Plan Gebiet Nr. 973, Karl-Kuck-Straße.

Erläuterungen

Anlass

Mit dem Satzungsbeschluss vom 27.09.2023 beauftragte der Rat der Stadt Aachen die Verwaltung mit der Erstellung der Entwurfsplanung für die Erschließung des B-Plan-Gebietes Karl-Kuck-Straße.

Der Bebauungsplan ist seit dem 13.10.2023 rechtskräftig.

Planung

Die Erschließungsstraße ist als eine rund 310 Meter lange Wohnstraße nach dem Prinzip einer Ringerschließung und als verkehrsberuhigter Bereich geplant. Sie verläuft parallel zur Geltungsbereichsgrenze und wird mit 7,00 m Querschnittsbreite und umgedrehtem Dachprofil im niveaugleichen Ausbau als Mischverkehrsfläche hergestellt. Für den Kfz-Verkehr ist das Wohnquartier über eine neue, alleinige Zufahrt, schräg gegenüber der Einmündung in die Jackstraße, von der Karl-Kuck-Straße aus erreichbar. Zusätzlich sind zwei weitere Anbindungen für den Fußgänger- und Radverkehr geplant. Zum einen über die Trierer-Straße bei Haus Nr. 751. Zum anderen entsteht eine weitere Verbindung von der Karl-Kuck-Straße aus, die am Knotenpunkt mit der Hermann-Löns-Straße anbindet und bei Bedarf als Noterschließung für den Kfz-Verkehr dienen kann, falls die Hauptzuwegung von der Karl-Kuck-Straße nicht genutzt werden kann.
Der Verkehrsraum der Erschließungsstraße wird durch alternierende Parkplatzflächen für Längsparken gegliedert. Dort, wo kein Kanal verläuft, werden die Parkplätze durch Baumfelder ergänzt. Die Anordnung der Parkplätze trägt zusammen mit den geplanten Fahrbahnanhebungen in den Kurvenbereichen zur Verkehrsberuhigung im Gebiet bei. Zusätzlich zu den innerhalb des Quartiers geplanten 23 Parkplätzen entstehen am Knotenpunkt Karl-Kuck-Straße/Hermann-Löns-Straße weitere Parkplätze in Senkrechtaufstellung von denen vier als Sonderparkplätze zum E-Laden gebaut werden. Einer dieser Parkplätze kann auch von Menschen mit Behinderung genutzt werden. Allerdings muss an dieser Stelle im Zusammenhang mit der Hochbauplanung noch eine Grundstückszufahrt für das Eckgrundstück berücksichtigt werden.

Aufgrund der Ebenmäßigkeit des Geländes muss zum Ablauf des Niederschlagswassers ein bauliches Gefälle erzeugt werden. Die Straßenentwässerung wird daher über eine innenliegende Pendelrinne gewährleistet. Im südwestlichen Teil des Wohngebietes ist ein Regenrückhaltebecken als unterirdisches Bauwerk geplant, welches von der Regionetz GmbH gebaut und betrieben werden wird. Zwischen den Fahrbahnanhebungen und den Borden an den Grundstücksgrenzen entstehen zudem Bereiche (flache Becken), die im Fall einer Kanalüberlastung bei Extremregenereignissen ein zusätzliches Rückhaltevolumen für Niederschlagswasser bieten. Dort oberflächig eingestautes Regenwasser kann dann mit abklingendem Wasserspiegel im Kanal verzögert wieder in die Kanalisation abfließen

Eine detaillierte Grünplanung erfolgt gemäß Grünkonzept des Fachbereich Klima und Umwelt (FB36/200) nach Fertigstellung der Straßen und Gebäude und einer Bürger*innenbeteiligung zu diesem Thema.

Verkehrliche Beurteilung

Das neue Wohngebiet kann nur über eine Zu- und Ausfahrt befahren werden. Somit sind nur Anliegerverkehre zu erwarten. Die prognostizierte verkehrliche Belastung der geplanten Mischverkehrsflächen wird daher als gering eingeschätzt. Das trägt zu einer hohen Aufenthaltsqualität innerhalb dieses verkehrsberuhigten Bereiches bei. Für den Fuß- und Radverkehr besteht zukünftig eine direkte Verbindung von der Karl-Kuck-Straße bis zur Trierer Straße bei Haus Nr. 751.

Baumbilanz und Ökologie

Im Planbereich notwendige Rodungsarbeiten gemäß Baumbilanzplan wurden bereits zur Baufeldfreimachung durchgeführt. Der ehemalige Baum- und Strauchbestand im Bereich der geplanten Erschließungsstraße konnte nicht erhalten werden. Es sind 11 neue, höherwertige Baumpflanzungen im öffentlichen Verkehrsraum geplant.

Parkraumbilanz

Auf der städtischen Privatfläche des ehemaligen Sportplatzgeländes entfallen ca. 14 Senkrechtparkplätze in der Karl-Kuck-Straße. Dem gegenüber werden 6 Parkplätze in der Karl-Kuck-Straße sowie 23 Parkplätze im neuen Wohngebiet innerhalb des öffentlichen Raums angelegt.

Barrierefreiheit

Aufgrund der durchgängig ebenen Flächen des ehemaligen Sportplatzgeländes und den unter anderem damit verbundenen Erfordernissen an die Entwässerung gibt es auf den geraden Abschnitten der Verkehrsflächen einen gleichmäßigen Gefällewechsel in der Querneigung von ca. 1,0% bis 4,5%. Nur dadurch lässt sich konstruktiv ein ausreichendes Längsgefälle erzeugen, um das Niederschlagswasser zu den Straßenabläufen zu führen. Daher ergeben sich unvermeidbare Abschnitte von ca. 15 Meter Länge, deren Querneigung größer als 2,0% ist und damit nicht der DIN 18040 entspricht.
Die Planung eines Taktilen-Leitsystems für seheingeschränkte Menschen wird am 08.12.2025 mit der Kommission für Barrierefreies Bauen abgestimmt und dann noch in der Ausführungsplanung berücksichtigt.

Ausbauelemente

Die angrenzend zum B-Plangebiet neu gebauten Flächen der Nebenanlagen sowie die Einmündungsbereiche und die Erschließungsstraße selbst werden mit Standardmaterial hergestellt. Im südwestlichen Teil des Erschließungsgebietes wird ein Höhenversatz zur angrenzenden Bestandbebauung mit L-Steinen abgefangen.

Gehweg (Ersatzzufahrt)

Gehweg

10 cm

Betonsteinpflaster 10/20/10 cm, grau

8 cm

Betonsteinplatten 30/30 cm, grau

4 cm

Splitt-Gemisch 2/5 mm

4 cm

Splitt-Gemisch 2/5 mm

15 cm

Drainbetontragschicht

15 cm

HGT

31 cm

Frostschutzschicht 0/45 mm

13 cm

Frostschutzschicht 0/45 mm

60 cm

Gesamtaufbau

40 cm

Gesamtaufbau

Mischfläche (gerade Strecken) und Parken

Mischfläche (in Kurven)

10 cm

Betonsteinpflaster 10/20/10 cm, grau

12 cm

Betonsteinpflaster grau 15/30/12 cm

4 cm

Splitt-Gemisch 2/5 mm

4 cm

Splitt-Gemisch 2/5 mm

15 cm

Drainbetontragschicht

15 cm

Drainbetontragschicht

31 cm

Frostschutzschicht 0/45 mm

29 cm

Frostschutzschicht 0/45 mm

60 cm

Gesamtaufbau

60 cm

Gesamtaufbau

Für den barrierefreien Ausbau der Gehweganlagen und der Erschließungsstraße werden bei der Rippen- und Noppenplatten in der Farbe anthrazit verwendet.

Bodenindikatoren

8 cm

Rippenplatte 30x30, anthrazit

8 cm

Noppenplatte 30x30, anthrazit

Entwässerung

In der Erschließungsstraße wird der Kanal von der Regionetz GmbH im Trennprinzip verlegt. Das Schmutzwasser entwässert über einen Mischwasserkanalanschluss zur Trierer Straße bei Haus Nr. 751. Die Niederschlagsentwässerung funktioniert über eine innenliegende Rinne. Aufgrund des fehlenden Längsgefälles wird das Wasser durch ein gleichmäßig ansteigenden Quergefälle den Straßenabläufen zugeführt. Das Niederschlagswasser wird dann zunächst im Quartier gesammelt. Dazu ist der Bau eines großen, unterirdischen Regenrückhaltebeckens geplant. Bei stärkeren Regenereignissen verfügt der Kanal außerdem über zusätzliche Rückstaukapazität und für den extremen Fall einer Überstauung wird das austretende Niederschlagswasser auf den geraden Straßenabschnitten zurückgehalten, bis es wieder in den Kanal abfließen kann. Aus dem Rückhaltebecken wird das Niederschlagswasser gedrosselt in das Mischwassersystem abgeleitet.

Beleuchtung

Die Erschließungsstraße wird mit Standard-Leuchten ausgestattet. Es sind 20 neue Leuchten vorgesehen.

Bürger*inneninformation

Für Erschließungsstraßen in B-Plan Gebieten sind keine Bürgerinformationen vorgesehen. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahren gab es Gelegenheit für die Bürger*innen, ihre Anregungen mitzuteilen. Vor Baubeginn werden die Anlieger aber per Wurfsendung über Baubeginn und Ansprechpartner vor Ort informiert.

Kosten, Finanzierung und Beitragspflicht

Da der Endausbau der Erschließungsstraße zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt, werden zunächst nur Mittel zur Herstellung der Baustraße in Höhe von 962.000,- € benötigt.

Im Haushalt 2025 stehen unter dem PSP-Element 5-120102-100-01800-300-1/4-120102-113-5 „Karl-Kuck-Straße, Erschließung“ Mittel i.H.v. 516.000 € zzgl. Abschreibungen zur Verfügung. Zum Haushalt 2026 wurden weitere 466.000 € angemeldet. Die Umsetzung der Maßnahme steht somit unter dem Vorbehalt, dass ein entsprechender Beschluss des Haushalts 2026 durch den Rat gefasst wird, die Rechtskraft des Haushalts 2026 eintritt und eine Ermächtigungsübertragung hinsichtlich der ergänzend notwendigen Mittel aus dem Haushaltsjahr 2025 erfolgt.

Die für den Endausbau erforderlichen Mittel in Höhe von voraussichtlich rund 1.621.000,- € werden frühestens für den Haushalt 2029 benötigt. Der Endausbau erfolgt, wenn die angrenzenden Hochbaumaßnahmen weitestgehend abgeschlossen sind.

Vorliegend handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage im Sinne der §§ 123 ff Baugesetzbuch (BauGB). Demnach sind gemäß §§ 127 ff BauGB Erschließungsbeiträge bezogen auf den beitragsfähigen Herstellungsaufwand der Erschließungsanlage von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke zu erheben.

Weiteres Vorgehen

Nach Fassung des Ausführungsbeschlusses erfolgt unmittelbar die Vorbereitung der gemeinsamen Vergabe mit der Regionetz GmbH. Für den Bau der Baustraße sowie des Kanals wird mit einer Bauzeit von insgesamt 19 Monaten gerechnet. Der Baubeginn ist im dritten Quartal 2026 geplant.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

5-120102-100-01800-300-1 Karl-Kuck-Straße, Erschließung

Investive Auswirkungen

Ansatz

2025*

Fortgeschriebener Ansatz 2025

Ansatz 2026 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

470.000

470.000

420.000

0

0

0

Ergebnis

470.000

470.00

420.000

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

4-120102-113-5 Karl-Kuck-Straße, Erschließung

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2025

Fortgeschriebener Ansatz 2025

Ansatz 2026 ff.**

Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

46.000

46.000

46.000

46.000

0

0

Abschreibungen

30.000

30.000

30.000

30.000

0

0

Ergebnis

76.000

76.000

76.000

76.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

*Haushaltsansatz 2025 i.H.v. 420.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2024 i.H.v. 50.000 €

**Ansatz aus der Anmeldung zum Haushalt 2026, vorbehaltlich der entsprechenden Beschlussfassung durch den Rat und der Rechtskraft des Haushalts


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

x

nicht

nicht bekannt

Die geplanten Maßnahmen zur Erschließung des Bebauungsplangebietes Karl-Kuck-Straße sind mit Bezug auf die Klimarelevanz als voraussichtlich negativ zu betrachten. Aufgrund der Bautätigkeiten, dem Neubau von Gebäuden und dem damit verbundenen Einbau neuer Materialien entstehen unvermeidbare CO2 – Emissionen.
Insgesamt wird auf eine ressourcenschonende und umweltverträgliche Ausführung der Maßnahme geachtet.

Es sind Flächen zum Anpflanzen von neuen Bäumen und Sträuchern vorgesehen. Diese kompensieren mittel- bis langfristig den Wegfall von Pflanzungen, die zugunsten der Neubebauung entfernt wurden. Teile des vorhandenen Baumbestands bleiben erhalten und tragen damit auch zukünftig zu einem positiven Mikroklima bei.

Bebauungsplan

Bebauungsplan-Referenzen aus dieser Vorlage.

1 Bebauungsplan

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Worum geht es?

Neue Erschließungsstraße im Wohngebiet Karl-Kuck-Straße: Wie das Quartier barrierefrei und verkehrsberuhigt angebunden wird.

Projekt

Erschließung Karl-Kuck-Straße

Auch: Bebauungsplan 973

Kategorien

StadtentwicklungVerkehr

Schlagworte

WohngebietserschließungVerkehrsberuhigungBarrierefreiheit

Betroffene Gruppen

Anwohner Karl-Kuck-StraßeBauherrenFußgänger

Handlungstyp

Neubau

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Bezirk

Mitte

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 68 - Mobilität und Verkehr
Geändert
15.11.2025
Technische Details