Neufassung der Richtlinie zu Zuwendungen zum Geschäftsbedarf der Ratsfraktionen im Rat der Stadt Aachen
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die in der Anlage beigefügte Neufassung der Richtlinie zu Zuwendungen zum Geschäftsbedarf der Ratsfraktionen mit Wirkung zum 01.11.2025.
Erläuterungen
Gemäß § 56 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen haben die Ratsfraktionen gegenüber den Gemeinden einen Anspruch auf Gewährung von Fraktionszuwendungen. Demnach sind den Fraktionen aus städtischen Haushaltsmitteln Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen zu gewähren.
Die Gemeindeordnung regelt den generellen Rechtsanspruch der Fraktionen auf Fraktionszuwendungen, nicht jedoch Art und Umfang der Zuwendungen. Aus diesem Grund hat das Innenministerium Nordrhein-Westfalen mit Runderlass vom 02.01.1989 und zuletzt mit Runderlass vom 05.11.2015 Leitlinien formuliert, anhand derer die Ansprüche der Ratsfraktionen gegenüber den Kommunen konkretisiert werden. Dieser Runderlass dient den Kommunen als Grundlage für die individuell festgelegten tatsächlichen Zuwendungen an die jeweils im Rat der Stadt vertretenen Ratsfraktionen, Gruppen und Ratsmitgliedern, die weder einer Fraktion noch einer Gruppe angehören.
Die aktuelle Richtlinie der Stadt Aachen wurde am 15.07.1992 durch den Rat der Stadt beschlossen und jeweils durch Beschlüsse am 13.04.1994, am 08.12.2004 und zuletzt am 12.12.2007 überarbeitet. Die derzeitige Fassung findet seit dem 01.01.2008 Anwendung.
Veränderungen in der Fraktionslandschaft und der Neubeginn der Ratsperiode zum 01.11.2025 wurden nunmehr zum Anlass genommen, die Richtlinie auf Basis der bisherigen Erfahrungen zu überprüfen und notwendig erscheinende Anpassungen vorzunehmen. Darüber hinaus war es notwendig, die bisherige aus vielen Einzelbeschlüssen bestehende Richtlinie in einer einheitlichen Neufassung zu kodifizieren, welche dieser Vorlage im Entwurf als Anlage beiliegt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
X |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2026 | Fortgeschriebener Ansatz 2026 | Ansatz 2027 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2027 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 1.525.000 | 0 | 4.575.000 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | - 220.000 | - 660.000 | |||||
Deckung wird gegeben | Deckung wird gegeben | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
PSP-Element 1-010103-900-9 „Fraktionen und Gruppen“ in Verbindung mit der Kostenart 54920000 „Fraktionszuwendungen“. Hier sind bisher 1.525.000 Euro jährlich etatisiert. Für die Haushaltsplanung 2026 ff. wurde aufgrund der gesetzlich bestimmten Vergrößerung des Rates auf 66 Ratsmitglieder eine Erhöhung auf 1,6 Mio. Euro bereits angemeldet.
Gegenüber der bisherigen Richtlinie ergeben sich beim Vergleich neue/alte Richtlinie bei der Zusammensetzung des neu gewählten Rats darüber hinaus finanzielle Mehraufwendungen i.H.v. rd. 145.000 Euro jährlich. Die entstehenden Mehrkosten für den November und Dezember 2025 werden im Rahmen des Jahresabschlusses 2025 zur Deckung gebracht.
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Dokument
KI-Analyse
Projekt
Fraktionszuwendungen
Auch: Richtlinie Fraktionsgeschäftsbedarf
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Maßnahme geplantModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- Dezernat V
- Geändert
- 3.11.2025
Technische Details
ID: 1003792
Allris:https://ratsinfo.aachen.de/public/vo020?VOLFDNR=1003792
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/papers?id=1003792