Vorlage·FB 56/0009/WP19·21. Januar 2026

Wahl der Stellvertreter*innen der/des Vorsitzenden des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Nach der Wahl des Vorsitzenden stehen nun die Stellvertreter*innen für den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration fest.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

ohne

Erläuterungen

Gemäß § 27 Abs. 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i.V.m. § 7 der Geschäftsordnung des bisherigen Integrationsrats wählt das Gremium aus seiner Mitte eine/n Vorsitzende*n und drei Stellvertretungen.

Gemäß § 7 Abs. 1 dieser Geschäftsordnung erfolgt die Wahl in geheimer Abstimmung. Für jede Funktion ist ein eigener Wahlgang durchzuführen.

Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die die meisten der gültigen Stimmen auf sich vereinen konnte. Bei Stimmengleichheit findet zwischen den Personen, welche die höchsten Stimmzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

Gemäß § 50 Abs. 5 GO NRW zählen Stimmenenthaltungen und ungültige Stimmen zur Feststellung der Beschlussfähigkeit, nicht aber zur Berechnung der Mehrheit mit.

Anmerkung:

Nach Beschluss des Landtags des Landes Nordrhein-Westfalen wurde das „Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher und weiterer Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen“ vom 10. Juli 2025 am 16. Juli 2025 im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW verkündet. Mit Artikel 1 des Gesetzes sind Änderungen der Gemeindeordnung NRW erfolgt. Unter anderem geändert wurde der § 27 GO NRW, der in seiner Neufassung nunmehr mit „Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration“ benannt ist. Hiernach ist eine Umbenennung des bisher bekannten Gremiums des "Integrationsrats" in "Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration" zwingend vorzunehmen.

Die Änderungen zu § 27 GO NRW treten mit Beginn der Wahlperiode der im Jahr 2025 anlässlich der allgemeinen Kommunalwahlen gewählten kommunalen Vertretungen, somit am 01. November 2025, in Kraft.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Dokument

Sammeldokument öffentlich132.0 KB
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Projekt: Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration

Zum Projekt
Soziales & IntegrationMaßnahme geplant21. Jan. 2026 – 21. Jan. 20262 Vorlagen

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Worum geht es?

Nach der Wahl des Vorsitzenden stehen nun die Stellvertreter*innen für den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration fest.

Projekt

Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration

Auch: Integrationsrat, Chancengerechtigkeitsausschuss

Kategorien

Soziales & Integration

Schlagworte

GremienbesetzungStellvertretungKommunalrecht

Betroffene Gruppen

MigrantenGeflüchteteEhrenamtliche

Handlungstyp

Sonstiges

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 4.3.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Geändert
8.7.2026
Technische Details