Bestellung von drei Delegierten sowie drei Ersatzdelegierten für die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrats NRW
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Die Stadt entsendet Delegierte zur jährlichen Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrats NRW, um die Interessen der Kommune in Integrationsfragen zu vertreten.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
ohne
Erläuterungen
Gemäß § 6 der Satzung des Landesintegrationsrats Nordrhein-Westfalen (NRW) in der Fassung vom 02.12.2023 wird die Mitgliederversammlung nach dem Delegiertenprinzip gebildet. Hiernach können direkt gewählte Mitglieder des Gremiums (ehem. Integrationsrat; jetzt Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration) oder in das Gremium entsandte Ratsmitglieder als Delegierte in die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrats NRW entsandt werden. Ebenso können Ersatzdelegierte aus diesem Kreis benannt werden.
Stellvertretende Mitglieder des Gremiums können nicht als Delegierte benannt werden.
Die Anzahl der zu entsendenden Delegierten bzw. Ersatzdelegierten richtet sich nach der Anzahl der für den Integrationsrat (jetzt Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration) wahlberechtigten Einwohner*innen der jeweiligen Kommune wie folgt:
- für bis zu 10.000 wahlberechtigte Einwohner*innen eine/n Delegierte*n,
- für über 10.000 bis 40.000 wahlberechtigte Einwohner*innen eine*n weitere/n Delegierte*n,
- für jeweils weitere angefangene 40.000 wahlberechtigte Einwohner*innen eine*n weitere*n Delegierte*n.
In der Stadt Aachen waren im Jahr 2025 für die Wahl des Integrationsrats (jetzt Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration) insgesamt 77.389 Personenwahlberechtigt. Insofern können insgesamt drei Delegierte und drei Ersatzdelegierte zur Entsendung in die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrats NRW bestimmt werden.
Die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrats NRW tagt einmal im Jahr.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
x | nicht bekannt |
Dokument
KI-Analyse
Worum geht es?
Die Stadt entsendet Delegierte zur jährlichen Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrats NRW, um die Interessen der Kommune in Integrationsfragen zu vertreten.
Projekt
Delegiertenentsendung Landesintegrationsrat
Auch: Landesintegrationsrat NRW, Delegiertenwahl
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
SonstigesVerfahrensstand
Maßnahme geplantModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 4.3.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Geändert
- 8.7.2026
Technische Details
ID: 1003904
Allris:https://ratsinfo.aachen.de/public/vo020?VOLFDNR=1003904
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/papers?id=1003904