Vorlage·FB 56/0012/WP19·21. Januar 2026

Bestellung von drei Delegierten sowie drei Ersatzdelegierten für die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrats NRW

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Die Stadt entsendet Delegierte zur jährlichen Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrats NRW, um die Interessen der Kommune in Integrationsfragen zu vertreten.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

ohne

Erläuterungen

Gemäß § 6 der Satzung des Landesintegrationsrats Nordrhein-Westfalen (NRW) in der Fassung vom 02.12.2023 wird die Mitgliederversammlung nach dem Delegiertenprinzip gebildet. Hiernach können direkt gewählte Mitglieder des Gremiums (ehem. Integrationsrat; jetzt Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration) oder in das Gremium entsandte Ratsmitglieder als Delegierte in die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrats NRW entsandt werden. Ebenso können Ersatzdelegierte aus diesem Kreis benannt werden.

Stellvertretende Mitglieder des Gremiums können nicht als Delegierte benannt werden.

Die Anzahl der zu entsendenden Delegierten bzw. Ersatzdelegierten richtet sich nach der Anzahl der für den Integrationsrat (jetzt Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration) wahlberechtigten Einwohner*innen der jeweiligen Kommune wie folgt:

  • für bis zu 10.000 wahlberechtigte Einwohner*innen eine/n Delegierte*n,
  • für über 10.000 bis 40.000 wahlberechtigte Einwohner*innen eine*n weitere/n Delegierte*n,
  • für jeweils weitere angefangene 40.000 wahlberechtigte Einwohner*innen eine*n weitere*n Delegierte*n.

In der Stadt Aachen waren im Jahr 2025 für die Wahl des Integrationsrats (jetzt Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration) insgesamt 77.389 Personenwahlberechtigt. Insofern können insgesamt drei Delegierte und drei Ersatzdelegierte zur Entsendung in die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrats NRW bestimmt werden.

Die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrats NRW tagt einmal im Jahr.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Dokument

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Worum geht es?

Die Stadt entsendet Delegierte zur jährlichen Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrats NRW, um die Interessen der Kommune in Integrationsfragen zu vertreten.

Projekt

Delegiertenentsendung Landesintegrationsrat

Auch: Landesintegrationsrat NRW, Delegiertenwahl

Kategorien

Soziales & IntegrationRatsbetrieb

Schlagworte

IntegrationGremienarbeitDelegiertenprinzip

Betroffene Gruppen

Migrantinnen und MigrantenKommunalpolitiker

Handlungstyp

Sonstiges

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 4.3.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Geändert
8.7.2026
Technische Details