Vorlage· E 88/0002/WP19·20. Januar 2026

Parken auf dem Bendplatz

Inhalt

Beratungsfolge

Vertagt
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Der Bendplatz soll nicht mehr als öffentlicher Parkplatz genutzt werden – stattdessen wird über alternative Nutzungsmodelle für die Open-Air-Fläche diskutiert.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

  1. Der Betriebsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
  2. Der Betriebsausschuss entscheidet, welche der vorgestellten Varianten umgesetzt werden soll.

Erläuterungen

Der Eigenbetrieb Eurogress Aachen betreibt seit 2008 den Bendplatz als Open-Air-Veranstaltungsfläche. Um eine höhere Auslastung zu realisieren, wurde der Bendplatz seit dem Jahr 2011 an veranstaltungsfreien Tagen, versehen mit einer Schrankenanlage und einem Kassenautomat, als kostenpflichtiger Parkplatz durch den Eigenbetrieb angeboten.

Im Laufe der Jahre haben sich bei gleichbleibenden Kosten, u.a. Bewirtschaftung durch die APAG und Instandhaltungskosten, die Umsätze deutlich verschlechtert. Seit Anfang 2022 ist die Schrankenanlage in einem irreparablen Zustand, es sind Investitionen in Höhe von vsstl. 50.000 EUR vorzunehmen, um den Platz adäquat als öffentlichen Parkplatz weiter betreiben zu können. Die Nachfrage nach öffentlichem Parken auf dem Bendplatz kann erfahrungsgemäß aufgrund geänderten Mobilitätsverhaltens seit Anfang 2022 als kaum existent bewertet werden.

Beim Bendplatz handelt es sich vorrangig um einen Veranstaltungsplatz. Priorität in der Parkraum-Bewirtschaftung auf dem Bendplatz liegt für den Eigenbetrieb in einer flexiblen Nutzung, bei der jederzeit über die zur Verfügung stehende Parkfläche frei entschieden werden kann, um - auch kurzfristige - Veranstaltungen auf dem Platz störungsfrei durchführen zu können.

Im Juli 2025 wurden Gespräche zwischen der APAG, dem Eigenbetrieb und Dezernat VI zum Thema Parken auf dem Bendplatz Aachen geführt. Zu prüfende und zu Grunde liegende Rahmenbedingungen waren der laufende Verlust und die Kosten für Investitionen, da eine solche Parkfläche nicht refinanzierbar ist. Zwischen den Beteiligten wurden für das Parken auf dem Bendplatz insgesamt 4 Varianten entworfen.

  1. Aufgabe der APAG als städtische Tochtergesellschaft ist die Schaffung und Vorhaltung von allgemein zugänglichen Parkflächen durch den Bau und die Bewirtschaftung von Parkhäusern, Parkplätzen sowie Anlagen, die diesem Betrieb dienen, und alle damit verbundenen Dienstleistungen. Daneben ist die APAG zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der vorgenannte Gesellschaftszweck gefördert werden kann. In der Variante 1 übernimmt APAG die erforderlichen Investitionen in Höhe von etwa 50.000 EUR und nimmt ein aus der Investition und den Folgekosten entstehendes langfristiges Defizit in Kauf. Damit käme die APAG ihrer originären Aufgabe nach. Gleichzeitig muss die APAG wirtschaftlich handeln, was im deutlichen Widerspruch zur Akzeptanz des langfristigen Defizits durch die Anlage auf dem Bendplatz steht.
  2. Die Aufgabe des Eigenbetriebs besteht gemäß Satzung in der Bereitstellung von Räumen sowie technischen Hilfsmitteln und Dienstleistungen zur Vorbereitung und Durchführung von Tagungen, Kongressen, Konzerten, Ausstellungen und sonstigen gesellschaftlichen und kulturellen Veranstaltungen, dagegen besteht die Aufgabe nicht in der Parkraum-Bewirtschaftung. In der Variante 2 investiert der Eigebetrieb in die erforderlichen Maßnahmen in Höhe von etwa 50.000 EUR und nimmt ein aus der Investition und den Folgekosten entstehendes langfristiges Defizit in Kauf. Gleichzeitig ist der Eigenbetrieb ein städtischer Zuschussbetrieb, so dass ein langfristiges Defizit aus der Parkraum-Bewirtschaftung den jährlichen Zuschuss aus dem städtischen Haushalt für den Eigenbetrieb weiter belasten würde.
  3. Der Eigenbetrieb schreibt die Parkraum-Bewirtschaftung in einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren aus. Als Bewerbende kommen frei in der Wirtschaft tätige Parkraum-Bewirtschaftungsunternehmen in Frage, deren Ruf unter Umständen nicht mit dem Image einer Stadt Aachen Stand halten, so dass das Risiko einer gewissen Rufschädigung für eine öffentliche, städtische Parkfläche in Kauf genommen werden müsste. Gleichzeitig wäre diese Variante wirtschaftlich, da über eine geeignete Ausschreibung die (ggf. anteiligen) Investitionskosten durch Vertragspartner*innen übernommen werden könnten. Dagegen muss bei diesem Modell die geringe Nachfrage nach öffentlichem Parkraum am Bendplatz berücksichtigt werden.
  4. Der Bendplatz wird nicht mehr als Parkplatz angeboten und bleibt an veranstaltungsfreien Tagen geschlossen. An Veranstaltungstagen wird der Platz individuell für Parken angeboten und manuell bewirtschaftet. Dieses Modell entspricht der derzeitigen interimsweisen und dauerhaften Sperrung des Platzes, nur veranstaltungsbezogen wird der Platz zum Parken angeboten. Hiermit wäre neben den geringen Kosten das notwendige Maß an hoher Flexibilität gewährleistet und bei Bedarf, bspw. bei Anfragen von Lindt oder der RWTH, wäre anlassbezogenes Parken dennoch immer möglich. Gleichzeitig kann mit einer Schließung des Platzes einer drohenden Vermüllung und Vandalismus vorgebeugt werden.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

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0

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Auszahlungen

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Ergebnis

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

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0

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0

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Dokument

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KI-Analyse

Diese Informationen wurden automatisch per KI extrahiert und können Fehler enthalten.

Worum geht es?

Der Bendplatz soll nicht mehr als öffentlicher Parkplatz genutzt werden – stattdessen wird über alternative Nutzungsmodelle für die Open-Air-Fläche diskutiert.

Projekt

Nutzungskonzept Bendplatz

Auch: Parken Bendplatz, Veranstaltungsfläche Bendplatz

Kategorien

VerkehrKultur

Schlagworte

ParkraummanagementVeranstaltungsinfrastrukturMobilitätsverhalten

Betroffene Gruppen

VeranstalterAnwohner MitteBesucher

Handlungstyp

Prüfauftrag

Verfahrensstand

Problem erkannt

Bezirk

Mitte

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
E 88 - Aachen Event (ehem. Eurogress)
Geändert
8.7.2026
Technische Details