Vorlage·FB 11/0002/WP19·19. November 2025

Herausschieben des Eintritts in den Ruhestands der Stadtdirektorin und Stadtkämmerin: Herausschieben des Eintritts der Stadtdirektorin und Stadtkämmerin Annekathrin Grehling über den 31.07.2026 hinaus bis zum 31.12.2026

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Die Verlängerung der Amtszeit der Stadtkämmerin wird vorgeschlagen, um die haushalterische Expertise während der anstehenden Konsolidierungsphase zu sichern.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters wird der Eintritt in den Ruhestand der Stadtdirektorin und Stadtkämmerin Annekathrin Grehling über den 31.07.2026 hinaus bis zum 31.12.2026 herausgeschoben.

Erläuterungen

Frau Stadtdirektorin und Stadtkämmerin Annekathrin Grehling wird mit Erreichen der Regelaltersgrenze mit Ablauf des 31.07.2026 in den Ruhestand treten.

Frau Stadtdirektorin und Stadtkämmerin Annekathrin Grehling ist seit dem 01.10.2005 Stadtkämmerin und seit dem 01.08.2013 Stadtdirektorin der Stadt Aachen. In ihrer zwanzigjährigen Dienstzeit als Kämmerin der Stadt Aachen hat Frau Grehling die verschiedensten haushalterischen Herausforderungen und Situationen begleitet.

Gleichwohl die haushalterische Situation der Stadt Aachen derzeit, wie auch die gpa-Prüfung jüngst feststellte, besser ist, als die vieler anderer kreisfreier Großstädte; so wird auch die Stadt Aachen die notwendige Haushaltskonsolidierung zeitnah bestreiten müssen. Hinsichtlich dieser zeitnah notwendigen Konsolidierung, ist die haushalterische Expertise und jahrzehntelange Erfahrung der Stadtkämmerin von besonders hohem Wert.

Daher schlägt der Oberbürgermeister dem Rat vor, den Eintritt in den Ruhestand mit der Zustimmung von Frau Grehling nach § 32 Abs. 2 S. 2 Landesbeamtengesetz NRW über den 31.07.2026 hinaus bis zum 31.12.2026 herauszuschieben.DieseEntscheidung erfordert einer Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahldes Rates.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

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Ergebnis

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

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Abschreibungen

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Ergebnis

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Durch das Herausschieben des Eintritts in den Ruhestand ergeben sich gegenüber der aktuellen Bewirtschaftung keine finanziellen Auswirkungen. Sollte der Rat die Herausschiebung nicht beschließen, wäre die Stelle der Stadtkämmerin neu auszuschreiben und zum 01.08.2026 zu besetzen.


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Dokument

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KI-Analyse

Diese Informationen wurden automatisch per KI extrahiert und können Fehler enthalten.

Worum geht es?

Die Verlängerung der Amtszeit der Stadtkämmerin wird vorgeschlagen, um die haushalterische Expertise während der anstehenden Konsolidierungsphase zu sichern.

Kategorien

RatsbetriebHaushalt & Finanzen

Schlagworte

PersonalangelegenheitenHaushaltsplanung

Handlungstyp

Sonstiges

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 11 - Fachbereich Personal und Organisation
Geändert
14.11.2025
Technische Details